Ich möchte gerne die Scheidungsakte 1976 meiner Eltern einsehen, und die Akte über meine Heimunterbringung 1978.?
An welche Ämter oder Behörden kann ich mich da wenden. Und besteht überhaupt die Chance das diese noch vorhanden sind? Für Eure Antworten schon mal herzlichen Dank
Hallo!
Die Scheidungsakten kann man m.E. nach nicht einsehen, Datenschutz.
Die Akten der Heimunterbringung schon, das wird wohl auf dem zuständigen Jugendamt (damaliger Wohnort) möglich sein. Ob die so lange aufbewahrt werden müssen, weiß ich nicht.
Aber das kann man nur rauskriegen, indem man anfragt.
MfG
duck313
Hallo,
Die Akten über Heimunterbringungen u. ä. werden in der Regel 30 Jahre aufgehoben.
Ob die dann vernichtt wurden oder ins Staats bzw Landesarchiv gewandert sind, erfährt man auf dem zuständigen Jugendamt.
Grüße
miamei