Hallo,
wir habe gerade ein Haus gebaut (besser bauen lassen)
Jetzt geht es langsam zur Abnahme…Und da bin ich mir nicht ganz sicher was die Gas/Wasser Abteilung betrifft.
Und zwar wurde mir zum Befüllen der Heizung ein Wasserschlauch hingelegt.
Ich hörte aber bereits von mehreren Leute, das dies laut DIN EN 1770 nicht mehr erlaubt sein und ich eine Füllcombi oder ähnliches benötige!
Kann leider im Internet keine wirkliche Aussage dazu finden, wobei der Installateur meint natürlich, es seie keine Pficht?
Jetzt weiß ich nicht wirklich, wo ich die ganz genau nachlesen kann???
Hallo katharina00,
ja und nein würde ich sagen. Eine Füllarmatur ist natürlich sehr praktisch und sicher , nur mal Hand aufs Herz, wie oft musst Du tatsächlich die Anlage nachfüllen als das sich sowas lohnt? Auf und zudrehen musst das auch alles selber. Wenn Du einen Schlauch nimmst der an einen Waschmaschinen Hahn geschraubt wird bist auch der sicheren Seite. Der hat einen Rückflußverhindere eingebaut so das kein Heizungswasser in das Trinkwassernetz gelangen kann. Ja klar auch der kann versagen aber von der Füllarmatur der auch. Über sowas würde ich mir keine Gedanken machen. Laß Dir den Füllvorgang genau erklären und dann hast keine Probleme damit.
Wenn Du über Normen und DIN nachdenkst , dann achte lieber auf Isolierungen, Rohrquerschnitte, Wanddurchbrüche, Befestigungen , Schallschutz,Brandschutz und und und.
Gruß Olli
Bravo! owt!
owt!
owt!
Wat is dat denn???
Dino (moderner Analphabet)
Hallo Dino81
owt!
Wat is dat denn???
die Abkürzung für " o hne w eiteren T ext"
Gruß
N.N
Hallo!!!
Sind denn hier nur noch Selbstmörder und Körperverletzer unterwegs oder doch nur ein paar Brunnenvergifter?
Es ist absolut sträflich und verboten, ein evtl. mit Keimen und Krankheitserregern verseuchtes Wasser an die Trinkwasserleitung zu bringen - auch nicht kurzzeitig (wie es früher mal der Fall war).
Nicht jede Bakterie war auf „der“ Schule, in der Gelernt wird, dass man durch Gummi nicht durchgehen darf.
Mal im Ernst jetzt, wer heutzutage eine Empfehlung ausspricht, Heizungswasser und Trinkwasser mit einander zu Verbinden, sei es mit oder ohne Rückflussverhinder und Belüfter, handelt fahrlässig.
Wer es macht, ist mindestens grob fahrlässig und wer es besser wissen müsste (nämlich der Betreiber der Anlage - ja das kann auch der Mieter sein) sogar vorsätzlich.
Und da hilft auch kein: das habe ich nicht gewusst … - dann lest doch einfach mal nach.
Ach ja, die Trinkwasserverordnung ist, wie der Name schon sagt, eine Verordnung, also Gesetz, und keine DIN-Norm, welche durch die Vertragsparteien u.U. mit entsprechenden Vertragsvereinbarungen umgangen werden kann.
So ein Regelwerk hat aber auch einen Sinn und es ist keine Willkür oder Lobby (oder zumindest nicht in vollem Umfang), die nur der Schikane dient.
Das füllen einer Heizungsanlage mit Trinkwasser aus der Leitung führt zu einem Verlust der Gewährleistung! - Abgesehen davon schadet es der Heizungsanlage auf längere Sicht.
Neuanlagen müssen wegen der feinen Wärmeübertragungsflächen Grundsätzlich mit enthärtetem Wasser gefüllt werden, das diese sonst nicht den hohen Wirkungsgrad erreichen.
Ein Befüllen einer Heizungsanlage mit Trinkwasser ist ein erheblicher Mangel bei der Ausführung und der Kunde hat einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Austausch.
Der Heizungsbauer schuldet ein fehlerfreies Werk – das ist hier nicht der Fall.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und würde, wenn mir der Heizungsbauer die Anlage mit Trinkwasser füllt auf einen Austausch des Wassers, Spülen des Systems und einen neuen Heizkessel bestehen - oder Kostenerstattung.
Ja, das ist zwar sch… für alle Heizungsbauer und Selbstschrauber, das wird aber den Hersteller und später den Richter nicht interessieren.
Ja, man kann es Nachweisen, welches Wasser zum Befüllen verwendet wurde.
Gut jetzt für jeden Hersteller und Heizungsbauer, wenn der Kunde selbst mit einem Schlauch aus dem Füllhahn die Heizung nachfüllt, den der Betreiber ist mit verantwortlich und natürlich wurde es bei der Einweisung besprochen und es steht ja auch in der Bedienungsanleitung des Herstellers - also keine Gewährleistung.
Nichts für Ungut, aber bei der ganzen Diskussion gehts doch darum, unsere Anlagen und vor allem unsere Gesundheit zu schützen, und nicht um irgendwelche Halsabschneider von Handwerkern, die nur noch mehr verdienen wollen (obwohl die Meisten sowieso am unteren Ende der Kette stehen).
MfG
Uli
Hallo Ulrich,
im Grunde hast Du wohl Recht!!! Ich frage mich jetzt gerade nur, wie Du badest oder duscht? Waschmaschine und Spühlmaschine sind dann bei Dir auch wohl verboten( feste Schlauchverbindung) und Garten bewässern fällt wohl dann auch aus und dein WC spühlst mit einem Eimer.Es ist verboten eine feste Verbindung zwischen Trinkwasser und Grauwasser herzustellen das stimmt. Nur stirbt jedes Kind oder wird krank weil es Schnee isst oder aus Fützen mal trinkt.
Hast Dir schonmal einen WW Speicher von innen angesehen nach ein paar Jahren? Lecker sieht der aus. Und Wasserleitungen aus verzinktem Rohr sind auch ein hingucker.
Also ich bleibe dabei , Anlage füllen über einen Waschmaschinen Hahn und Schlauch ist in Ordnung. Mal abgesehen von dem Wasser , aber auch hier gibt es Zusätze.
Gruß Olli
Hallo feuerholz77,
alle Sanitärarmaturen mit DVGW-Zulassung sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung eigensicher. Soviel zu Thema Baden oder Duschen und ich habe sogar eine Schlauchbrause in der Küche, aber eben alles mit Zulassung.
Ach alle in Deutschland verkauften Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke und Eiswürfelmaschinen haben einen Systemtrennung eingebaut und sind dadurch Eigensicher, wenn sie über ein Auslaufventil mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter angeschlossen sind.
Nein, es wird vermutlich kein Kind sterben, wenn es Schnee isst, oder aus Pfützen trinkt. Das liegt aber nicht unbedingt an der Sauberkeit des Wassers, sondern an dem hohen Hygienestandard in Deutschland. Trink dich mal in Indien aus der Wasserleitung, mal sehen ob ein Durchschnittsdeutscher ohne medizinischer Hilfe das überlebt.
Es geht auch nicht darum, ob jemand krank wird, weil er sein Abwasser trinkt, es geht darum, ob ich krank werden will, weil mein Nachbar zu geizig ist, anständige Armaturen einzubauen.
Wenn du mal in der DIN 1988 nachlesen würdest, würdest du feststellen, dass spätestens einmal im Jahr eine Wartung an Trinkwasserspeichern vorgeschrieben ist.
Die Trinkwasserverordnung sagt Klipp und Klar aus, dass bei einer Stagnationsdauer von mehr als 4 Tagen, das komplette Leitungsnetz zu spülen ist, also nichts mit Urlaubfahren und dann beim Heimkommen schnell einen Kaffee.
Das Heizungswasser ist über Jahre im Netz …
Lass doch mal einen Gartenschlauch im Sommer ein paar tage liegen und dann nimm einen Schluck aus dem Restwasser (oder besser tu es nicht).
Sicher kann man alles übertreiben. Hier geht es aber nicht um Schönheitsfehler oder so, sondern um die Gesundheit von uns allen.
Übrigens wird mein Gartenwasser, obwohl es aus einem Brunnen kommt und mit farblich unterschiedlichen und getrennten Rohrleitungen verlegt ist nur aus Auslaufventilen mit RV. und Bel.
Da die Qualität und Zusammensetzung des Heizungswassers nicht vor Ort und von Laien bestimmt werden kann ist es Grundsätzlich als belastet anzusehen und damit stärker abzusichern, als z.B. schwach radioaktiv belastetes Abwasser aus Laboren oder medizinischen Einrichtungen.
Deshalb kann ich deine Einstellung nicht nachvollziehen.
Natürlich kann die Heizung über einen Schlauch gefüllt werden, Die Frage ist nur, wo der Schlauch angeschlossen wird.
Und weil ich nicht einfach eine Behauptung aufstellen will, kannst du es ja hier noch nachlesen:
http://www.sbz-monteur.de/2008/10/04/heizungsbefullu…
Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter - aber was ist wenn doch wer klagt, oder wenn der Speicher über 500l Inhalt hat?
Es führt jetzt zu weit, über die neue Trinkwasserverordnung zu philosophieren, aber sei dir sicher, dass in naher Zukunft einige Köpfe rollen werden, besonders in Schulen und Mietshaüsern, da der Betreiber einer Trinkwasseranlage zur Verantwortung gezogen werden kann.
Übrigens gibt es kein Problem mit verzinkten Stahlrohrleitungen, da ja der Installateur schon seit den 60er Jahren an die DIN 1988 gebunden ist, und die Leitungsdimensionierung und der Durchfluss natürlich so berechnet ist, dass nicht zu Ablagerungen und Verkeimung kommen kann, oder?
Es geht auch nicht darum, alles alte im Bestand schlecht zu machen, sondern es geht um einfache und klare Regeln für eine Gefährdungsvermeidung. Eine Legionellenschaltung an der Heizungsregelung bringt (fast) nichts, wenn die Leitung nicht richtig gespült wird.
Und ich werde mich jetzt nicht weiter auslassen, sonst wird es den Rahmen hier sprengen.
MfG
Uli