Sehr geehrte Community,
ich habe eine Frage bezüglich des Pfändungsfreibetrages: Wenn von 2 Eheleuten nur einer ne Arbeit hat und der andere überhaupt kein Einkommen hat, zählt dann die normale Pfändungstabelle? Derjenige, der kein Einkommen hat, sollte doch dem anderen unterhaltsberechtigt sein. (Oder?) Und wie sieht es da aus bei einer Lohnpfändung, Der Arbeitgeber weiß doch nur von unterhaltsberechtigten Kindern, laut Kinderfreibetrag. Wenn der Ehepartner kein Einkommen hat, das weiß doch der Arbeitgeber nicht. Sollte eine Lohnpfändung kommen, erfährt man dies vom Arbeitgeber oder sieht man es erst auf dem Lohnzettel (wenns schon gepfändet ist) ? Das wäre ja dann ungerecht.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
DjHanka