Meine Tochter ist im 3. Lehrjahr (Kauffrau im Einzelhandel).
Sie hatte letztes Jahr eine 6 in der Mathematikarbeit.
Daraufhin nahm sie sich freiwillig Nachhilfeunterricht um ihre Note aufzubessern. Nach dieser Klassenarbeit gab es einen Lehrerwechsel im Fach Mathematik. Der neue Mathematiklehrer hatte eine Klassenarbeit angekündigt. Meine Tochter konnte diesen Termin nicht wahrnehmen, da sie eine OP ihrer 4 Weisheitszähne hatte. Daraufhin hatte der Mathematiklehrer im Betrieb meiner Tochter angerufen und dem Chef mitgeteilt, dass sie sehr schlecht in allen Fächern sei. Was eine Lüge ist.
Als meine Tochter wieder gesund war und den Lehrer darauf angesprochen hatte einen Nachschreibetermin zu vereinbaren, ließ er sich nicht auf ein Gespräch ein und knallte meiner Tochter die Lehrertür vor ihrer Nase zu.
Sie bat um Hilfe bei ihrer Ausbilderin in ihrem Betrieb welche die Schulnoten kennt.
Die Ausbilderin rief den Fachlehrer an. Der Fachlehrer blieb stur. Die Begründung des Lehrers: Er sieht es als sinnlos die Mathearbeit nachschreiben zu lassen. Und auf die Frage warum er dem Chef gesagt hätte, dass meine Tochter in allen Fächer schlecht sei, da wollte er sich nicht äußert. Anschließend hatte die Ausbilderin die Oberschuldirektorin angerufen. Sie sagte, dass sie sich nicht einmischen will.
Weiß jemand eine bessere Idee wie ich bzw. meine Tochter den Lehrer dazu bewegen kann, dass er doch noch Nachschreiben lässt?
Hallo,
wenn deine Tochter am Tag der Schulaufgabe ordentlich (je nach Schulordnung u.U. auch mit ärztlichem Attest) entschuldigt war, kann sie die Schulaufgabe natürlich nachschreiben.
Sollte sie unentschuldigt gefehlt haben, kann die Arbeit aber mit einer Sechs benotet werden.
Für den Fall, dass die korrekte Entschuldigung vorlag, kann der Lehrer nicht einfach mit der Begründung, dass es „keinen Sinn habe“ das Nachschreiben verweigern.
Ich würde mich in diesem Fall schriftlich an die Schulleitung wenden und ankündigen, bei der zuständigen Regierung Beschwerde einzulegen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Meine Tochter hat eine Krankmeldung abgegeben und ist entschuldigt gewesen. Allerdings will sich die Schuleitung nicht in der Entscheidung des Lehrers einmischen.
Liebe Grüße
Hallo,
das ist aber in diesem Fall die Aufgabe der Schulleitung. Du kannst zunächst freundlich darum bitten, dir die entsprechende Regelung zu nennen, der du entnehmen kannst, dass versäumte Schulaufgaben bei ordentlicher Entschuldigung nicht nachgeschrieben werden dürfen.
Hier dürfte der Schulleiter schon ein wenig ins Schwitzen geraten. Kann oder will er dir eine entsprechende Regelung nicht nennen, kannst du ankündigen, in diesem Fall bei der Regierung nachzufragen, wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden.
Ich vermute stark, dass du spätestens dann das Okay zum Nachschreiben der Schulaufgabe kriegst. Wenn nicht, machst du deine Ankündigung wahr und wendest dich an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Ich würde an deiner Stelle hier nicht nachgeben. Da scheint mir ein Kollege einfach keine Lust zu haben, eine neue Schulaufgabe zu entwerfen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
vielen Dank für deine Tips. Ich bin gespannt wie die Schulleitung reagiert.
Liebe Grüße
Maria
Hallo,
das ist aber in diesem Fall die Aufgabe der Schulleitung. Du
kannst zunächst freundlich darum bitten, dir die entsprechende
Regelung zu nennen, der du entnehmen kannst, dass versäumte
Schulaufgaben bei ordentlicher Entschuldigung nicht
nachgeschrieben werden dürfen.
Hier dürfte der Schulleiter schon ein wenig ins Schwitzen
geraten.
Das kommt darauf an. Z. B. in Rheinland-Pfalz gilt laut Schulordnung für berufsbildende Schulen:
„§ 35 Nicht erbrachte Leistungen
(1) Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so kann ihm ein Nachtermin oder eine Überprüfung gewährt werden; ein Nachtermin oder eine Überprüfung ist anzusetzen, wenn anderenfalls eine hinreichende Zahl von Leistungsfeststellungen zur Bildung der Zeugnisnote nicht erreicht wird. …“ (Hervorhebung von mir)
D. h. wenn der Lehrer schon so viele Noten hat, dass er der Ansicht ist, eine Zeugnisnote festsetzen zu können/dürfen, hat die Schülerin Pech.
Gruß