Kann ich aus einer Einzelfirma eine GmbH machen?

Es geht um einen mittelständischen Betrieb der von meinem Vater geführt wird. Dieser ist Inhaber und Geschäftsführer. Meines Wissens nach befindet sich das Unternehmen derzeit in einer etwas unwirtschaftlichen Lage.

Mein Vater sucht altersbedingt einen Nachfolger, wobei ich sein erster Ansprechpartner bin.

Gut kann ich mir vorstellen den elterlichen Betrieb zu übernehmen, aber:

Bei der Firma handelt es sich um eine EINZELFIRMA wobei der Inhaber persönlich Haftet (komplett). Das kommt nicht in Frage, ich möchte nicht, oder nur mit meiner Einlage haften, zumal es der Firma aktuell nicht gut geht und ich ja auch nicht einschätzen kann wie es weitergeht.

Kann ich nun die Rechtsform der Firma in eine GmbH ändern um aus der Haftung (abgesehen von der Einlage) „herauszukommen“?
Was habe ich für Möglichkeiten?

hallo,

mit dem vater noch gemeinsam wäre es denkbar, die einzelfirma in eine gmbh umzuwandeln und der vater würde dann ausscheiden.
allerdings beträfe dies dann nur neue kunden/kundenbeziehungen, denn verträge mit bestehenden kunden könnten nur durch deren zustimmung abgeändert werden, denn der vertragspartner ändert sich ja von einzelfirma+ vollhaftung auf gmbh .
als weiteren denksansatz hoffentlich zu gebrauchen.
cia

Vielen Dank schonmal.
Aber wie sieht es denn mit laufenden Krediten aus, etc?

Hallo!

Das ist prinzipiell möglich, wenn der Kreditgeber zustimmt. Nur wird er das wahrscheinlich nicht machen. Der Kreditgeber hat jetzt die Sicherheit einer natürlichen Person und soll sie gegen die Sicherheit einer 25.000 € GmbH tauschen?

Das alles ist eigtl. ein Thema für den Steuerberater der Firma. Es kommt drauf an wie schlecht es der Firma geht, ob wirklich schlecht oder nur halt ein bisserl kränkeln. Wenn überhaupt solltest Du wissen warum es schlecht geht und es ändern können, sonst ist es in einiger Zeit bei Dir auch soweit.

Gruß

Jörg

Vielen Dank schonmal.
Aber wie sieht es denn mit laufenden Krediten aus, etc?

Hallo,
der schwede siehe unten hat auch recht, aber es kommt darauf an, welche sicherheiten der bank vom vater gegeben sind und ob die bank diese verwerten könnte, wenn der vater aufgrund dessen, dass er nun kein einkommen mehr hat, die kredite nicht mehr vereinbarungsgemäß bedienen könnte. das ist natürlich alles eine sache der taktik, wie mit der bank verhandelt wird.
nach fragen?
cia