Guten Tag, habe letzte Woche in einem Einzelhandelsgeschäft 3 Holznähkästchen aus Katalog bestellt. Als wir die Kästchen auspackten, waren sie nicht wie auf der Abbildung gefertigt, sondern sehr viel primitiver. Ich brachte sofort die Ware zurück und wollte mein Geld wieder haben. Verkäuferin weigerte sich, da ja bereits 19% an den Fiskus überwiesen wären. Sie war nur bereit mir einen Gutschein auszustellen. Ist das rechtlich haltbar? Sie bestellt jetzt 3 neue Nähkästchen, die ich mir anschauen soll. Ich möchte aber diese billig hergestellte Ware nicht, sondern mein Geld zurück. Welche Rechte habe ich?
Ich bin kein Experte für Jura, bitte wenden Sie sich an einen Juristen.
Guten Tag Frau Schwalb,
da denke ich, daß Sie schon mehr Rechte haben. Leider bin ich hier aber kein Fachmann.
Viel Erfolg!!
soweit ich informiert bin, muß sie die ware umtauschen