Kann ich bei Kurzarbeit in den Urlaub fahren?

Hallo liebe Leute.

Da in meinem Betrieb bald Kurzarbeit ansteht, möchte ich die Zeit sinnvoll nutzen und in den Urlaub fahren. Dort bin ich über mein Handy erreichbar und könnte innerhalb eines Tages wieder zu Hause sein. Leider habe ich keinen Tag Betriebsurlaub mehr zur Verfügung.

  1. Darf ich in der Kurzarbeit in den Urlaub fahren?
  2. Was passiert wenn ich im Urlaub einen Unfall habe?

Bitte antwortet nur dann, wenn Ihr es wirklich wisst und nicht nur vermutet! Ich möchte schon richtig handeln.

Ich bedanke mich im Voraus.

Da kein Betriebsurlaub mehr zur Verfügung steht, könnte man mit den Chef über unbezahlten Urlaub sprechen.

Ein anderer Weg wäre, die vereinbarte Kurzarbeit „zusammenhängend“ zu nehmen, also tage- oder wochenweise im Kurzarbeitsmonat. Muss natürlich auch mit dem Chef oder Betriebsrat, falls vorhanden, abgestimmt werden.

Zur Versicherung kann ich keine gesicherte Auskunft geben.

Hallo Madoxxx,
Urlaub bei angeordnete Kurzarbeit gibt es nicht. Urlaub gibt es nur für einen oder mehrere Arbeitstage.Verreisen während der Kurzarbeit ist sicherlich in Ordnung wenn du bei Bedarf innerhalb eines Tages wieder am Arbeitsplatz bist.
Was passiert bei einem Unfall im Urlaub?
Bei einem Unfall während der Kurzarbeit, musst du deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deinem Arbeitgeber zu melden. Mehr nicht.

Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich

Hallo Madox,
also ich kann Dir die Frage arbeitsrechtlich nicht beantworten. Aber da ich denke, dass Du richtig handeln willst und nicht nur rechtssicher spielt das wahrscheinlich auch keine Rolle.

Ich würde einfach mit den, für die Arbeitseinteilung zuständigen Personen sprechen und fragen wie Deine Reaktionszeit sein muss/soll. Danach kannst Du dann entscheiden ob Du in den Urlaub fahren kannst/willst oder nicht. Es ist doch so: Du willst Deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen wenn der Dich braucht aber auch nicht rumlungern, wenn der Dich nicht braucht. So - und mit genau dem Argument gehst Du dann zur zuständigen Person, erkälrst Deine Pläne und fragst ob sich das arrangieren lässt.

Ich kenne Deine Arbeitsrealitäten nicht - aber so würde ichs machen. Und ich würde unseren Mitarbeitern auf jeden Fall versuchen entgegen zu kommen wenn meine AG Interessen nicht gefährdet sind.

Ahoi Madoxxx

zu 1. hier ein link… http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/kurzarbeit/url…
wobei mir Deine Ausführung " Leider habe ich keinen Tag

Betriebsurlaub mehr zur Verfügung." etwas befremdlich anmutet.

zu 2. bei Unfall im Urlaub greift die gesetzliche Krankenversicherung. Wer sich darüber hinaus versichern möchte, dem bleib es unbenommen eine individuelle, zusätzliche private Unfallversicherung abzuschliessen.
Weitere Fragen zum Thema Kurzarbeit können auch bei der zuständigen Arbeitsargentur gestellt werden.

Jack

Hallo liebe Leute.

Da in meinem Betrieb bald Kurzarbeit ansteht, möchte ich die
Zeit sinnvoll nutzen und in den Urlaub fahren. Dort bin ich
über mein Handy erreichbar und könnte innerhalb eines Tages
wieder zu Hause sein. Leider habe ich keinen Tag
Betriebsurlaub mehr zur Verfügung.

Wer keine Urlaub mehr hat,kann auch nicht in Urlaub gehen,egal ob Kurzarbeit oder nicht.
Du könntest höchstens versuchen und fragen ob es möglich wäre das du die volle Stundenzahl arbeitest um dir ein Konto zu erarbeiten was du im Urlaub abgelten kannst.Das wäre aber vom Good Will deines Chef`s anhängig.Ansonsten gilt Kranktage im Urlaub werden,wenn ein Attest vom Arzt vorliegt, nich angerechnet.

  1. Darf ich in der Kurzarbeit in den Urlaub fahren?
  2. Was passiert wenn ich im Urlaub einen Unfall habe?

Bitte antwortet nur dann, wenn Ihr es wirklich wisst und nicht
nur vermutet! Ich möchte schon richtig handeln.

Ich bedanke mich im Voraus.

Hallo Madoxxx,

kann Dir leider keine Antwort geben.
Gruss
Timmi

Hallo Madoxxx!

Es gibt nur eine klare Aussage, nämlich „Der Arbeitnehmer hat auch während der Kurzarbeit seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen“!

Zu den von Dir angesprochenen Themen gibt es keine gesetzliche Regelung!

Wenn Du alles richtig machen willst, empfehle ich Dir, von Deinem Arbeitgeber ein Schriftstück zu erbitten, im dem er Dir bestätigt, daß er keine Einwände hat, daß Du Dich während der Kurzarbeit an dem Ort „XYZ-(Deinem Urlaubsort)“ aufhälst und innerhalb eines Tages wieder zur Arbeit erscheinen kannst.

Damit wäre dann auch das Risiko eines evtl. Unfalls vor Ort abgedeckt.

Ansonsten birgt insgesondere das von Dir angesprochene Thema „Unfall“ für Dich ein Risiko, weil der Arbeitgeber sagen könnte, daß dieser Unfall in Deinem normalen häuslichen Umfeld nicht passiert wäre.
Wenn Du nach Ablauf der geplanten Kurzarbeit wegen dieses Unfalls immer noch arbeitsunfähig wärest, würde die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers greifen. Die würde ich mit dem v. g. Argument verweigern, und Du müsstest klagen.
Dabei kommt es natürlich darauf an, daß der Unfall an einem normalen Werktag passiert sein müsste. Ist er an einem typischen arbeitsfreien Tag passiert (Samstag oder Sonntag), kann der Arbeitgeber die evtl. Lohnfortzahlung nach der Kurzarbeit nicht verweigern, weil Du in Deiner Freizeit hinfahren kannst wo Du willst.

Ich hoffe, Dir sinnvolle Hinweise gegeben zu haben.

Beste Grüße
maasterp

Generell gilt, wenn der Jahresurlaub aufgebraucht ist, kann man nicht mehr in Urlaub fahren.
Sollte der Betrieb jedoch die Kurzarbeit so handhaben, dass z.B. 3-4 Wochen volle Stunden gearbeitet wird und dann 1 Woche Freistellung erfolgt, kann man in dieser Zeit wegfahren, da dies dann offiziell Freizeit/verlängertes Wochenende ist.
Ein Unfall kann immer und überall passieren. Der Arbeitgeber kann hier in der Regel nichts gegen einwenden, es sei denn der Unfall wurde fahrlässig herbeigeführt und/oder passierte bei Aktivitäten, die im Widerspruch zu Attesten stehen, die auf der Arbeit Geltung finden (z.B. Ihnen fällt der Sack Zement, den Sie getragen haben, auf den Fuß, obwohl Sie eine Einschränkung zum Heben von Lasten mit nicht mehr als 5-10 kg haben).
Grüße D. Thomson

Hi,

Ehrlich gesagt weiss ich das nicht! Das er einer frage von Sozialrecht und sozialleistung nach dem SGB, als nach einer Arbeitsrechtliche Sache.

Meiner Gefühl sagt mir aber, das wenn mann nicht gebraucht wird zu arbeiten, dann ist es als ob mann wochen-ende oder freientag hat. Mann sich bewegen wo mann will. Anders ist wenn der AG sagt, ‚hey, es könnte in die nächsten Tagen wieder los gehen, halte dich bereit‘. Da hat mann sich bereit zu halten.

Ein Unfall in Urlaub, wird behandelt wie jeder Andere freizeit unfall.

Sorry das ich mich trotzdem gemeldet habe, obwohl bei die erste frage ich mich nicht 100% sicher bin. Aber, wenn ich gar nicht antworte, dann schaut das schlecht aus für meiner beurteilung und die frage bleibt ewig offen auf mein nutzer konto.

Also, im grossen und ganzen, ist ok ins urlaub zu fahren. Persönlichkeitsrecht und die recht sich frei zu bewegen.

Mfg

Woody

Hallo,

ich weiss es leider nicht.

vg

hallo,
ich bin mir sicher, das man während der Kurzarbeit Anrecht auf Urlaub hat. Genaueres gibt es bestimmt von der jeweils zuständigen Gewerkschaft!

Rufe bei Deiner Arbeitsagentur an, merke Dir dem Namen, mit dem Du gesprochen hast und frage dort nach. Da bist Du auf der sichersten Seite.
MfG
RA