Kann ich bei möbilierten Wohnungen die Möbilierung auch nicht in Anspruch nehmen?

Frage steht im Titel.

Du musst bei Anmietung garnichts in Anspruch nehmen, nicht mal die Wohnung. Aber die Pflichten musst du dennoch ausführen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.

Wo soll der Vermieter die Möbel denn lagern?

(Bin kein Jurist.)

Gruß
Dirk

Antwort steht unten:
Ja.

Der Vermieter würde sie bestimmt nicht lagern wollen .

Und der Mieter ( den meinst Du ja wohl) müsste sich eben Lagerräume dazu anmieten, wenn er selbst keinen trockenen Lagerraum hat. Teure Sache das !

Auch wahr …