Frage steht im Titel.
Du musst bei Anmietung garnichts in Anspruch nehmen, nicht mal die Wohnung. Aber die Pflichten musst du dennoch ausführen.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.
Wo soll der Vermieter die Möbel denn lagern?
(Bin kein Jurist.)
Gruß
Dirk
Antwort steht unten:
Ja.
Der Vermieter würde sie bestimmt nicht lagern wollen .
Und der Mieter ( den meinst Du ja wohl) müsste sich eben Lagerräume dazu anmieten, wenn er selbst keinen trockenen Lagerraum hat. Teure Sache das !
Auch wahr …