Kann ich bei Neugründung einer Firma eine Immobilie die ich überwiegend selbst nutze über die Firma 70/30 % absetzen oder geht dass nicht?

1 ) Ich möchte mich selbständig machen. Kann ich da eine Immobilie 70/30% über die Firma abschreiben?
2) Welche Rechtsform ist als Jungunternehmer die beste Variante?

Servus,

was bedeutet

???

Bitte beschreibe genau, was du in der Gewinnermittlung machen möchtest.

Das kommt drauf an: Einzelunternehmer, e.K., GmbH, vielleicht sogar (unwahrscheinlich) UG haftungsbeschränkt. Wenn Du einen solventen Partner auftreibst, gerne auch OHG, GbR, GmbH & Co KG und vieles mehr.

Du siehst: Die Antwort kann unmöglich präziser sein als die Frage.

Schöne Grüße

MM

70 % Eigen und 30% über die Firma absetzen.

Servus,

eigentlich habe ich mit „beschreibe genau“ ja eine genaue Beschreibung gemeint, aber seis drum - gehmer’s an:

Bei einer steuerlichen Gewinnermittlung gibt es nichts „abzusetzen“. Da geht es entweder (bei Überschussrechnung) um Betriebsausgaben, oder (bei GuV) um betrieblichen Aufwand.

Wenn ein Gebäude zu 30 Prozent betrieblich genutzt ist, kann es als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. In diesem Fall können dann nicht nur 30 Prozent der laufenden Kosten des Gebäudes als Betriebsausgaben oder betrieblicher Aufwand abgezogen werden, sondern auch die gesamte Abschreibung - siebzig Prozent der Abschreibung sind dann gewinnerhöhend als Nutzungsentnahme zu buchen.

Wenn das Gebäude dann später einmal veräußert wird, kann es leicht passieren, dass man merkt, dass es keine gute Idee war, es als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, weil dann die stillen Reserven aufgedeckt werden, während das je nach Dauer des Besitzes völlig harmlos ausginge, wenn man es im Privatvermögen gelassen hätte.

Schöne Grüße

MM

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Immobilie nutzen, meint das nutzen im Rahmen einer Pacht, oder bei eigenem Eigentum am der Immobilie?

Servus,

nun, was meinst Du? Kann ein Gebäude, das jemand anderem gehört, zum Vermögen des eigenen Betriebs gezählt werden?

Schöne Grüße

MM

Eine eigene Immobilie kann anders bei der Steuer behandelt werden als eine gepachtete. Mit dem Wort „nutzen“ einer Immobilie sehe ich diese Unklarheit im Ausgangspost. Dass die Immobilie ihm gehoert, sehe ich als Annahme deinerseits, wahrscheinlich aber nicht sicher.

Servus,

es ist sicher, dass die Immobilie @hamlet68 gehört, denn sonst wollte er sie ja nicht „absetzen“. Das kann sich nur auf die AfA beziehen.

Wenn laufende Raumkosten gemeint wären, schriebe er - auch wenn er insgesamt vage formuliert - nicht „eine Immobilie absetzen“, sondern eben „die Miete absetzen“.

Schöne Grüße

MM

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Solange du die Wertgrenzen von 20% und 20.500 € nicht überschreitest, das wäre hier noch zu ergänzen, denn sonst landest du beim notwendigen Betriebsvermögen, § 8 EStDV, R 4.2 Abs. 8 EStR.

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Dankeschön :smile: !

MM