Kann ich bei nichtfunktionierendem Heizkörper eine Mietminderung machen.?

Mir wurde zugesagt den Heizkörper auszutauschen,aber nichts tat sich. WER KANN MIR HIER RATEN was kann ich da machen. wieviel kann ich als Minderung geltend machen?

zunächst mal FAQ:1129 beachten

bist Du denn in der Lage Ratschläge besser zu lesen und zu verstehen wie den Vorschalttext zu Deiner Anfrage?

Es wurde zugesagt den Heizkörper auszutauschen,aber nichts
tat sich.

Was kann man da machen ?

Wie viel kann man als Minderung geltend machen?

Was will man denn erreichen ? Schnelle Reparatur oder Ersatz des defekten Heizkörpers sicherlich, oder ? Damit es wieder warm wird im Raum.
Also fordert man den Vermieter auf das auch zu machen. Setzt eine angemessene Frist, wenn man schon lange gewartet hat, dann eben z.B. 14 Tage.
Man kündigt an, es sonst selbst machen zu lassen und die Kosten dafür von der Miete abzuziehen(Eigenvornahme genannt).

Das geht am schnellsten. Man muss aber den Handwerker selbst suchen und bezahlen.

Mietminderung kann man immer machen, wenn etwas in Wohnung nicht vertragsgemäß ist. Die Höhe der Minderung ist nicht einfach nach Tabelle ermittelbar. Dazu muss man sich rechtlich beraten lassen, etwa beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder Anwalt.

Viel Minderung kommt da aber nicht raus(es sei denn, 1-Raum-Whg mit 1 Heizkörper) und manche Vermieter kümmert das dann wenig und es tritt nicht er gewollte Effekt einer zügigen Reparatur ein.

MfG
duck313