Kann ich bei techn. ARTIKELN aus China eine

Kann ich bei einer ersteigerten Spy Cam aus China
mit einer englischen Betriebsanleitung vom Verkäufer
eine deutsche Betriebsanleitung verlangen?

Nein.

Hallo,

Nein.

Und warum nicht?
Als Importeur wäre der Verkäufer der ‚In-Verkehr-Bringer‘ und hätte dafür zu sorgen, dass eine dabei ist. Ebenso wäre er für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, wenn es sich um ein selbständig verwendbares Gerät handelt (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe).

Problem: mehr als die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung ergeben sich nicht daraus. Aber dazu müsste man schon genauer wissen, wo das Ding gekauft wurde und von wem.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nein.

Ja.
Eine fehlende Betriebsanleitung in Landessprache stellt bei Lieferung in EU- Länder einen Mangel dar.

Gruß:
Manni

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Na klar KANN er die verlangen.
:wink:

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Nö.
Hallo,

Eine fehlende Betriebsanleitung in Landessprache stellt bei
Lieferung in EU- Länder einen Mangel dar.

das ist wo genau geregelt? Mir fällt dazu nichts ein.

Abgesehen davon, dass es hierfür einer EU-einheitlich Gesetzgebung bedürfte, ist es selbst in Deutschland nicht so.

Im Einzelfall kann es einen Mangel darstellen. Aber so grundsätzlich ist das falsch. Es kommt letztendlich darauf an, ob eine Bedienungsanleitung erforderlich ist.

Die meisten Sachen werden in Deutschland ohne Bedienungsanleitung verkauft und es besteht auch kein Anspruch darauf.

Da hier aber noch nicht ein Mal klar ist, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist, belibt alles weitere nur Spekulation.

Gruß

S.J.

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Kann ich bei einer ersteigerten Spy Cam aus China
mit einer englischen Betriebsanleitung vom Verkäufer
eine deutsche Betriebsanleitung verlangen?

Erste Frage: Welches Recht kommt überhaupt zur Anwendung?

Wenn ich als Deutscher in China etwas ersteigere, dürfte die Anwendung deutschen Rechts eher die Ausnahme sein.

Sollte chinesisches Recht anwendbar sein, solltest Du beim chinesischen Wer-Weiss-Was Pendant anfragen.

Gruß

S.J.