Kann ich beim Finanzamt den Lebensmittelpunkt bei

Kann ich beim Finanzamt den Lebensmittelpunkt bei meiner Mutter angeben (erster Wohnsitz )

Diese Frage lässt sich mit einem klaren ja beantworten,sofern hier einige Grundvoraussetzeungen,beachtet und eingehalten werden.Der Begriff Doppelte Haushaltsführung kommt aus dem Einkommensteuerrecht, und bezeichnet die Situation der Mehrausgaben,zb.bei einem Arbeitnehmer der ausserhalb seines normal gemeldeten Wohnsitzes lebt und dort seiner Arbeit nach geht. Diese sogenannten Mehraufwendungen lassen sich steuerlich absetzen, und bei seiner Einkommensteuer anrechnen.
meiner
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hasenauer

Kann ich beim Finanzamt den Lebensmittelpunkt bei meiner
Mutter angeben (erster Wohnsitz )

Hallo Fritz,
entschuldige die späte Antwort. Aufgrund einer so kurzen Frage kann ich Dir leider auch nur sehr pauschal antworten:

  • Ich nehme an, Du möchtest eine doppelte Haushaltsführung geltend machen
  • Für den Ansatz der Familienheimfahrten (Ansatz wie Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit 0,3 Euro pro Entfernungskm) genügt der Wohnsitz Deiner Mutter, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass dort Dein Lebensmittelpunkt ist
  • Für den Ansatz aller weiteren Kosten brauchst Du einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt

Gruß,

Andrea