Ich(selbständig) u. 3 fast erwachsene Kinder möchte mich nach fast 20jähriger Ehe von meinem Mann trennen,
da er mich psychisch total fertig macht und ständig beleidigt.
Direkt neben meinem eigenen Wohnhaus sind auch die mit meiner Selbständigkeit verbundenen Geschäftsräume (Lager,Büro).
Ich bin hier der jeweilige Alleineigentümer.
Mein Mann arbeitet dort aushilfsweise auf 400-Euro-Basis mit, möchte ihm aber dann auch kündigen, wenn ich dann die Trennung beim Anwalt amtlich machen werde. Denn ein Zusammenarbeiten wird dann nicht mehr möglich sein.
Kann ich meinem Ehemann den Zutritt zu den Geschäftsräumen verbieten? Ich habe nämlich Angst, wenn ich dann die Trennung einleite, daß er dann dort die Sachen, wie PC, Waren, Büromaterial usw. kaputtmacht.
In der Vergangenheit kam es nämlich auch schon mal vor, dass er mir einfach meine eigenen Musik-CDs aus Wut kaputtgemacht hat. Da war ich damals schon stocksauer.
Mir ist klar, dass ich bei entsprechender Beschädigung bzw. Gefahr auch die Polizei rufen kann, möchte mich aber vorher informieren.
Sollten bestimmte Sachen kaputtsein, dann müssen diese ja auch wieder angeschafft werden oder im Falle eines PCs Daten wiederhergestellt werden usw.
Bei der Ehewohnung darf man ja z.B. egal wem die gehört auch nicht so ohne weiteres jemand rausschmeissen oder die Schlösser austauschen, aber wie ist das mit den Geschäftsräumen?
Da ich mich entsprechend vorab informieren möchten, bitte ich um Antwort.
Nach der Kündigung kannst du offiziell den Hausverbot erteilen. Und wenn er dann deine geschäftsräume betritt, kannst du direkt die Polizei einschalten - Hausfriedensbruch. Viel Glück
Hallo,
ich kann dir zwar keine rechtlich verbindliche Antwort geben - aber wenn die Geschäftsräume dir gehören, dann kannst du doch auch deinem Mann (nach vollzogener Trennung)den Zutritt verwehren! Da sehe ich kein Problem. Du schreibst ja, dass du außerdem mit Rache-oder Gewaltakten seitens deines Mannes rechnest.
Mein Tipp: Nimm dir schnellstmöglich einen Anwalt oder eine Anwältin. Das hat mir (habe mich auch nach 19 Jahren von meinem Mann getrennt) wirklich viel Halt und Unterstützung gegeben.
Alles Gute wünscht:
Ralle
Guten Abend,
vorneweg ich bin nicht ganz so bewandert im Familienrecht (Ehe und Scheidung)
Grundsätzlich kann man Personen den Zutritt verbieten!
Selbst Angestellten.
Kündigung eines 400€-Jobs istja keine große Schwierigkeit.Kündigungsfrist einhalten fertig.
Das bedeutet für sie allerdings, dass sie eventuell
(wenn im Vertrag geregelt ist wie eine mindest Stundenzeit oder die Vergütung als Gehalt ausgewiesen ist)
einen Monat Lohn/Gehalt für ihren Mann zahlen müssen, wenn er der Arbeit fern beleiben soll.
Nun kommt es aber ganz genau auf Ihre Situation an.
Direkt neben meinem eigenen Wohnhaus sind auch die mit meiner
Selbständigkeit verbundenen Geschäftsräume (Lager,Büro).
Ich bin hier der jeweilige Alleineigentümer.
Liegen die Geschäftsräume auf dem selben Grundstück?
Liegen sie sogar im selben Haus?
Stehen beide Gebäude getrennt (ohne einen bauliche Verbindung, sozusagen mit „Luft“ dazwischen )von einander?
Waren sie schon vor der Ehe Eigentümerin?
Zu welchem Zeitpunkt wurde ihr Unternehmen gegründet?
Bei der Ehewohnung darf man ja z.B. egal wem die gehört auch
nicht so ohne weiteres jemand rausschmeissen oder die
Schlösser austauschen, aber wie ist das mit den
Geschäftsräumen?
So wie der Ehemann beschrieben wurde kann man über einen Extremfall nach denken.
Also mit Vorläufigem Rechtsschutz (einstweiliger Verfügung) etc. zu arbeiten.
Nähere Informationen und eine genaue Analyse Ihrer Situation kann ein spezialisierter Scheidungsanwalt geben.
Von einem „Informationstermin“ beim Anwalt muß ihr Mann ja auch nicht wissen.
Hallo,
eine schriftliche Lohnvereinbarung gibt es nicht, es wurde nur darüber gedacht, dass wenn auf 400Euro-Basis mitbeschäftigt ist, dass dies sich ja auch steuerlich auswirkt, da ja dann das Einkommen (Zusammenveranlagung) nicht so hoch ist. Evtl. hat er ja dann Lohn- bzw. Unterhaltsansprüche, aber gut das ist ja dann ein anderes Thema und kann dann noch konkret überprüft werden.
Da ja auch noch 3 Kinder mit im Hause wohnen (zwar wohl schon 2 davon bereits erwachsen), eines fast erwachsen, müssten diese ja auch noch versorgt werden. Soviel wird da nicht wirklich übrigbleiben.
Ich denke, wenn ich mit meinem Mann nun mal nicht mehr zusammenarbeiten will, dann muss er sich sicherlich auch anderweitig nach einer Arbeit umsehn müssen.
Zu diesem Punkt hier:
Liegen die Geschäftsräume auf dem selben Grundstück?- ja
Liegen sie sogar im selben Haus?-nein, direkt nebeneinander
Stehen beide Gebäude getrennt (ohne einen bauliche Verbindung, sozusagen mit „Luft“ dazwischen )von einander? - direkt ohne Luft nebeneinander
Waren sie schon vor der Ehe Eigentümerin? -nein, während der Ehe gekauft, aber derzeit noch verschuldet
Zu welchem Zeitpunkt wurde ihr Unternehmen gegründet? - während der Ehe
Ich weiß aber selber auch dazu, dass dies im Sinne der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt wird und da hierauf auch noch Schulden sind, müsste ich diese ja auch weiterhin tragen. Letzendlich müsste dies dann im Wege des Zugewinnausgleichsverfahrens dann später geregelt werden.
Zutrittsverbot im Betriebsgebäude wird durchgehen.
-ob er sich dran hält ist eine andere Geschichte-
Kündigung nach Rechtsvorschriften kein Problem
Durch die (gemeinsamen?minderjährigen?) Kinder (die bei der Ehefrau bleiben möchten?) und das Gewerbeobjekt direkt auf dem Grundstück ist eventuell geht sogar ein „Rausschmiss“ aus dem Privathaus möglich.
Das ist aber eine richterliche Entscheidung, daher ungewiss aber wie gesagt, ein ortsansäßigen Scheidunganwalt kann die Lage, aufgrund von Erfahrungen, besser einschätzen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
Ich verstehe nicht warum ich Ihre Frage nicht bekommen habe? Und so kann ich Ihnen jetzt erst antworten.Ihre Anfrage hat mich sehr bewegt. Ich war nichteinmal verheiratet und musste meinen Laden schliessen aus den Gründen die Sie nennen.Beleidigung vor Kunden usw.
Es gilt wer Gewalt anwendet geht. Nur die Angst davor was jemand alles könnte reicht nicht. Androhung von Gewalt ist das mindeste. 6,5 Jahre bin ich Gewaltopfer ohne eine Chance 1500€ los. Wenig hat sich geändert. Schliesslich habe ich das ganze jetzt auf ein Video gebracht, das ist für die Polizei interressanter. Und das ist es . Nicht mehr viel reden, bringt eh nichts.
Frech sein rausschmeissen und gut iss. Kräht eh kein Hahn nach. Die Anwaltskosten sind zu hoch.
Ich habs nun selbst gesehen, was im Gesetzbuch steht heisst gar nichts, wenn der Richter dem widerspricht.
Liebe Grüsse Susanne
da bin ich überfragt… ich würde sagen ja wenn du alleiniger eigentümer bist allerdings wird bei einer scheidung für gewöhnlich fast alles geteilt wenn es keinen ehevertrag gibt oder man sich untereinander einigt… amm besten gleich den anwalt fragen wo du die scheidungspapiere einreichen möchtest…