Ich habe mich vo kurzem von dem Vater meines Sohnes getrennt,aufgrund das er mich schon 4x verprügelt hat,wo der Kleine jedes mal dabei war und auch dem Kind schon schaden wollte indem er ihm Spülmittel in Brei hat (was ich rechtzeitig mitbekommen habe) und ihn mit einem Trichter mit Salz abgefüllt hat,wo ich mal nicht im Raum war (er tut so als wüßte er nix davon und streitet alles ab).Ich habe Angst das er mir jetzt den Kleinen wegnehmen will um mir eins auszuwischen,weil er sich sonst auch nicht für den Kleinen interessiert.Er hat sich noch nicht mal gemeldet um nach ihn zu fragen.Der Kleine hat ja auch Angst vor seinem Vater,jedes mal wenn er im Raum war,hat der Kleine schon mit schreien und weinen angefangen und war richtig unruhig.Und da er ja auch kein Interesse zeigt und wir nun 350km auseinander wohnen und ich ihn ja wegen jedem Ding dann fragen muß,bzw seine Unterschrift brauche und er dann eh nicht reagieren würde,bin ich der Meinung das ihm das Sorgerecht nicht zusteht.
Ich habe eine e-mail bekommen, da stand drin das ich ein experte dafür bin.
Bin ich aber nicht. Ich kann dir da leider nicht weiter helfen. Ruf doch mal bei der Polizei oder so an…
Hallo, leider bin ich in Bezug auf Sorgerecht nicht der richtige Ansprechpartner. Davon habe ich keine Ahnung.
Hoffe es ist vielleicht ein Experte bei wer-weiss-was.
Hallo Nicole,
wenn die Dinge so sind, wie du sie schilderst, wende dich ans Jugendamt. Wenn du dich erst vor kurzem getrennt hast - ist das Sorgerecht dann überhaupt schon gerichtlich geklärt?
Du kannst ohne Gericht kein Sorgerecht entziehen.
Alles Gute
charlotte
Hallo,
„halbes Sorgerecht“ gibt es nicht. Ihr habt das GEMEINSAME Sorgerecht, wenn ihr verheiratet ward oder eine entsprechende Erklärung abgegeben habt.
Sorgerechtsentzug, also die Übertragung des ALLEINIGEN Sorgerechts auf Dich, ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrecht und muss gut vorbereitet werden. Prinzip: man verdient sich nicht das Sorgerecht, sondern zum Wohle des Kindes übt man es aus. So gesehen steht es ihm auch zu.
Ich würde zunächst zum Jugendamt gehen und die Sachlage schildern, möglichst sachlich und frei von Angriffen gegen den Vater, sonst kann das als Racheakt ausgelegt werden. Wenn du das Jugendamt auf deiner Seite hast, ist das die halbe Miete. Das Jugendamt ist entscheidend, weil es vor Gericht angehört wird. Anschließend möglichst zeitnah - d.h. nicht all zu lange damit warten, sonst fragt sich das Gericht, warum hat die Mutter mit dem Antrag so lange gezögert hat - einen Antrag an das Familiengericht auf Übertragung der alleinigen Sorge stellen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kennt sich aus. Prozesskostenhilfeantrag stellen - nicht vergessen!!!
Klingt übrigens schlimm die Sache mit dem Brei. Warum hat er das getan? Will er seinem Kind wirklich Schaden zufügen?
Soweit erst einmal
Gruß
Michael
hallo,danke für die antwort. termin beim jugendamt hab ich schon und anwalt ist auch schon angeschaltet. ich weiß nicht ob er dem kleinen wirklich schaden will oder ob er vielleicht sogar irgendwie krank ist,was nicht böse klingen soll. aber nach der sache mit dem salz hat er zu mir gesagt als ich ihn fragte ob er ihn umbringen will „ich hab ein kind!“ damit meinte er seine tochter die er noch hat.
mfg Nicole
Hi,
das hört sich so an, als würde er seinen Sohn massiv ablehnen. Das sollte er schon therapeutisch bearbeiten, wenn er dazu überhaupt bereit ist. Letztendlich ist und bleibt er der Vater. Dein Sohn wird nach ihm fragen. Vielleicht nicht jetzt, aber irgend wann einmal.
Das ist gut mit dem Jugendamt. Du hast ja schon ne Menge gemacht. Weiter so …
Michael
Klar bleibt er der Vater,soll er auch. Ich hab ihm nun auch schon des öfteren gesagt,dass er ihn jeder zeit besuchen darf wenn er das möchte,soll halt vorher nur bescheid sagen.
Wie gesagt,ich will halt nur zum schutz des kindes das er ihn nicht mitnehmen darf oder mit ihm allein sein darf,nicht nach dem was passiert ist.
Davon mal abgesehen hat mein 5 monate alter sohn so ne Angst vor ihm,er brauch ihn nur zu riechen,schon weint er fürchterlich.
also ersteinma, sorry, war krank, deswegen erst heute die antwort.
generell muß ich dir sagen, daß ich dir nur informationen nach deinen angaben machen kann und ich bin kein rechtsanwalt.
wenn ich mich auf deine ausführungen beziehe, kann ich dir deine sorgen nehmen.
unter den gegebenen umständen, ist es fast unmöglich, daß er dir dein kind weg nehmen kann. deinen ausführungen zu folge liegt eine eindeutige kindeswohl gefärdung vor. und somit steht für den kindesvater ein begründetes umgangsverbot bevor.
setze dich mit dem zuständigen jugendamt in verbindung und bitte es um unterstützung dieses umgangsverbot wegen der gefärdung von gesundheit, leben und normale entwicklung des kindes durch zu setzen. sollte es etwas geben was der kindesvater dir vorwerfen könnte, greife dem voraus und bitte das jugendamt auch diesbezüglich um unterstützung, zum beispiel in form einer familienhelferin, somit nimmst du ihm die möglchkeit dich fertig oder schlecht zu machen und zum zweiten demonstrierst du dem jugendamt und dem gericht gegenüber deine bereitschaft fehler ein zu sehen und dich zum wohle des kindes zu ändern. bringt punkte beim sorgerechtsstreit.
dann würde ich dir raten beim jugendamt deine bereitschaft zu demonstrieren, daß du dem kind ja den vater nicht weg nehmen möchtest, aber daß du eben angst um das leben und die gesundheit des kindes hast. und dann bittetst du um ein betreutes umgangsrecht für den vater (nur unter aufsicht durch das jugendamt oder einem freien träger, der vom jugendamt beauftragt wird)
ein gemeinsames sorgerecht unter den gegebenen umständen ist unmöglich, da es zwichen kindesmutter und kindesvater keinen gemeinsamen konsenz gibt und ihr euch anscheinlich nicht auf irgend etwas einigen könnt, nicht einmal was das wohl des kindes betrifft. also ist ein alleiniges sorgerecht für die entwicklung des kindes unumgänglich. deine chancen stehen unter den mir geschilderten umständen mehr als gut.
stehe dir für weitere fragen und probleme gerne weiter zur verfügung.
liebe grüße und viel kraft. casi
Hallo, sieht der Vater denn sein Kind überhaupt?
Soetwas kann auch nur das Gericht entscheiden, du selbst kannst NICHT das Sorgerecht entziehen.
Gruß
Der Vater des Kindes hat seit ich fort bin,nicht einmal nach dem kleinen gefragt. Und er ist auch der Meinung,es würde sich nicht lohnen 350km zu fahren um ihn zu besuchen.