Kann ich den Makler beim Grundstückskauf umgehen?

Kann ich den Makler beim Grundstückskauf umgehen?

Hallo zusammen, von unserem Bürgermeister habe ich die Information bekommen, dass in unserem Ort von einer Privatperson ein Baugrundstück zu verkaufen ist. Ich habe dann beim Telefonat mit dem Verkäufer erfahren, dass ein Makler damit beauftragt ist, dieses Grundstück zu verkaufen. Jetzt die Frage, ob ich den Makler nicht umgehen kann, da ich die Information nicht über ihn eingeholt habe und die Besichtigung auch nicht mit ihm stattfindet. Im Internet hab ich nicht mal eine Homepage von dem Makler gefunden, somit auch keine Daten zum Grundstück. Vielen Dank schon mal für eure Tipps.

Hallo,

wenn der Eigentümer den Makler seines Vertrauens beauftragt hat dann ist die Frage, ob der Eigentümer bereit ist, seinen Makler „zu bescheissen“ oder sich mit Ihn einigt bzgl. der Provisionen.

Mehr möchte ich zu diesem Fall nicht sagen! Der Makler muss ja mit seiner Arbeit kein Geld verdienen - er kann ja von Luft und Liebe leben!

Hallo,
ich denke, dass die Provision in diesem Falle nicht gerechtfertigt wäre, da du keinerlei Kontakt zu dem Makler hattest, er also nicht der Grund dafür ist, dass du das Grundstück kaufen willst. Allerdings muss ich darauf verweisen, dass ein Maklervertrag zwischen Stadt/Bürgermeister geschlosen wurde, was eine Provision wieder berechtigt. Eigentlich hat nun der Bürgermeister Schuld, denn der hätte dich an den Makler verweisen müssen, erst recht, wenn es schon zu einem Besichtigungstermin gekommen ist. Schwierig! Am Besten, du redest noch einmal mit der Stadt, ob die in Ihrem Vertrag eine Klausel gesetzt haben, dass es auch so geht, sonst wird wahrscheinlich der Makler den Vertrag machen und somit kann er wieder Provision verlangen. Im Zweifel frag einen Immobilienrechtler noch einmal um Rat.

a.schulz83

hi erkundige dich doch mal ob er ein allein auftrag hat wenn nicht ist es kein problem wenn doch hm…schreib mich dann nochmal an:wink:

Sie brauchen den Makler nicht zu „umgehen“ Sie haben ja weder einen Vertrag mit ihm, noch seine Leistungen in Anspruch genommen. Tun Sie dies, könnten Sie in der Tat prov.-pflichtig werden.

Sie müssten nun jedoch den Verkäufer dazu bewegen, an Sie direkt zu verkaufen. Dürfen tut er dies i.d.R. - auch ohne selbst prov.-pflichtig zu werden. (§652 BGB)

Kann ich den Makler beim Grundstückskauf umgehen?

Hallo zusammen, von unserem Bürgermeister habe ich die
Information bekommen, dass in unserem Ort von einer
Privatperson ein Baugrundstück zu verkaufen ist. Ich habe dann
beim Telefonat mit dem Verkäufer erfahren, dass ein Makler
damit beauftragt ist, dieses Grundstück zu verkaufen.

Wenn ein Makler einmal damit beauftragt ist,würd ein Umgehen sehr teuer und ist auf keinen Fall zu raten.Aber ewentuel ist ein günstiger Preis trotzdem zu verhandeln. Ich würde aber warten bis sich ein Kauf ohne Makler anbietet.Viel Glück.
Kann ich den Makler beim Grundstückskauf umgehen?

Hallo zusammen, von unserem Bürgermeister habe ich die
Information bekommen, dass in unserem Ort von einer
Privatperson ein Baugrundstück zu verkaufen ist. Ich habe dann
beim Telefonat mit dem Verkäufer erfahren, dass ein Makler
damit beauftragt ist, dieses Grundstück zu verkaufen. Jetzt
die Frage, ob ich den Makler nicht umgehen kann, da ich die
Information nicht über ihn eingeholt habe und die Besichtigung
auch nicht mit ihm stattfindet. Im Internet hab ich nicht mal
eine Homepage von dem Makler gefunden, somit auch keine Daten
zum Grundstück. Vielen Dank schon mal für eure Tipps.

Wenn der Verkäufer einen Makler mit der Vermarktung beauftragt hat, wird er dies überlicherweise durch einen Vertrag vereinbart haben. Wenn er sich nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten hat, auch selbst nach einen Käufer suchen zu dürfen, hat der Makler grundsätzlich den Alleinauftrag. Dass heißt, der Verkäufer muss in der vereinbarten Laufzeit des Vertrages, vielleicht 3 Monate, über den Makler verkaufen und darf auch keinen weiteren Makler einschalten.

In der Praxis üblich ist ein qualifizierter Alleinauftrag, wodurch insbesondere der Verkauf des Objekts aufgrund von Eigeninitiative des Verkäufers ohne Einschaltung des Maklers ausgeschlossen wird.

Hierbei wird immer eine Provision/Courtage fällig.

Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und kann bei Immobilienverkäufen bis zu sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

Wenn der Makler in der Vertragslaufzeit keinen geeigneten Interessenten gefunden hat, ist der Verkäufer wieder ungebunden… und dann wäre auch ohne Courtage ein Erwerb möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Willy1301

Vereinbarung ist eine Vereinbarung. (nein)

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hallo,
wenn der Makler einen sogenannten Alleinauftrag vom Verk. erhalten hat und dieser noch läuft, dann ist der Verk. hieran gebunden und der Makler kann nicht umgangen werden. Es sei denn, Sie erreichen beim Verk., dass er die Provision im Kaufvertrag allein übernimmt. Eine solche Vereinbarung empfehle ich in jedem Falle, also auch dann, wenn der Makler keinen Alleinauftrag erhalten hat, und Sie ihn nicht kontaktiert hatten!!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.360 Tagen 1.632 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

Die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren schwächt zunehmend die Interessen Immobiliensuchender und stärk die der Makler. Heute muss ein Makler nicht mal mehr eine Leistung erbringen, um Provision einfordern zu können.

Ich habe nach 15 Jahren „klassischer“ Maklertätigkeit die Seite gewechselt - mit Erfolg.

Interessenten können sich unter : www.keine-provision-zahlen.com informieren.