Wir wohnen nun seit über 2 jahren in der Wohung bei meiner Mutter ( Mann , Ich und unsere 3 Kinder) , da in meiner damaligen Wohnung eigenbedarf angemeldet wurde … hatt mir meine Mutter angeboten zu ihr zu ziehen da ihr die 4 zimmer wohung allein ohnehin zu gross sei. Gesagt getan … habe davor bei der ARGE vorgesprochen und ihnen den Mietvertag von der Mutter gezeigt in dem ich als eingetragenes Kind mit innen steh. Den einen neuen Mietvertag bei der WBG wollte die seite WBGnicht da ich einen SCHUFA eintrag habe. Also haben wir den Mietvertag weiter laufen lassen.
Meine Mutter ist nach kurzer zeit zu ihrem Freund gezogen.Die Miete wurde immer an die WBG gezahlt.
Der Mietvertrag wurde vor über 20 Jahren mit meiner Mutter abgeschlossen.
Und nun sollen wir laut WBG zu unrecht in der WOhung leben … sie haben auch das Jobcenter angerufen und ihnen das so mittgeteilt. Die Mietzahlungen werden daher ab April 2012 eingestellt.
Wir haben aber damals bei der WBG angegeben das ich zur Mutter mit einziehe, dies wurde auch vermerkt.
Kennt sich jemand aus.? habe am Donnerstag ein Gespräch bei der WBG. Aber ich weiss jetzt schon das sie keinen neuen Mietvertrag mit uns machen weger der SCHUFA …aber auf die Strasse können sie uns doch auch nicht setzten.
Da Ihre Mutter freiwillig die Wohnung gräumt hat, liegt kein Erfbfall mit der dafür besonderen gesetzlichen Regelung vor. Der Vermieter kann Sie folglich als Wohnungsnachfolgerin der Mutter ablehnen und ihr vor diesem Hintergrund die formale Kündigung aussprechen. Sie haben da keine Ansprüche!
Wenn sich meine Mutter aber als 2. Wohnsitz in der Wohung hier wieder anmelden würde . wäre das in Ordnung ?
Nein! Wenn die Mutter raus ist, dann kann der Vermieter die Wohnung aus diesem Grunde kündigen!
Wissen sie auch wie lang dan die Kündigungsfrist ist bei einem 20 jährigen Mietverhältniss ? denn ich muss ja eine neue Wohnung finden.
Nein! Wenn die Mutter raus ist, dann kann der Vermieter die
Wohnung aus diesem Grunde kündigen!
Da die Mutter die Wohnung verlassen hat, stehen ihr wie dem Vermieter 3 Monate Kündigungsfrist zu. Bei einem normal fortbestehenden Mietverhältnis kann der Vermieter nicht ordentlich kündigen, solange die Mietein in der wohnung gmeldet ist und die Miete von ihr pünktlich entrichtet wird. Eine außerordentliche Kündigung könnte mit einer Frist von 1 Jahr, z.B. wg. Eigenbedarf des Vermieters oder aus sonstigen wichtigen Grund erfolgen; alle die aufgeführten Fakten sind in diesem Falle nicht gbegeben, da die Mieterin von sich aus freiwillig das Feld geräumt hat und Sie keinerlei Ansprüche geltend machen können!
Vielen dank erstmal für die Antworten
präker-wer zahlte die miete an WBG? was stand auf dem ÜW-Verwendungszweck? erstmal keine panik. gehe zur arge und stelle einen antrag mit einem untermietvertrag zw. deiner mutter und dir. lass dich dort auf kein anderes thema als auf deine antragstellung ein.
Hi
ich muss da sagen, dass es „scheiße“ gelaufen ist für dich. In der Tat können Eltern bzw. Kinder von Ihren Eltern ein Mietverhältnis erben. Der Vermieter muss dies akzeptieren. Nur ist dein Pech, (Glück) das deine Mutter eben nicht verstorben ist sondern zu ihrem Freund in die Wohnung gezogen. Damit ist es bei euch leider nicht das gleiche. Somit hast du eben keinen Mietvertrag und du kannst die WBG auch nicht dazu nötigen einen mit dir zu machen. Im Übrigen wenn ich von erben rede dann betrifft das den Umstand dass du in der Wohnung geboren wurdest nie die Wohnung für ein nderes Lebensglück verlassen hast. Jedoch du hast es zwischenzeitlich verlassen. Somit dürften auch wenn der schlimmste Fall eintreten würde, also das obenbeschriebene Pech, nicht fruchten, da es auch hier an der Grundlage fehlt.
Mit freundlichem Gruß
Peter Mößner
Kann leider nicht helfen.
Hallo, also die Miete zahlen wir selber als Verwendungszweck wird schon immer die Objektnummer angegeben. Ich mache mich jetzt einfach schon mal auf das schlimmste gefasst … Ich habe halt nur eben so schreckliche Angst wie es nun weitergeht… Wo soll ich den auf die Schnelle hin … ich habe ja bevor ich in die Wohung der Mutter gezogen bin, schon 3 jahre auf der Merkliste vom Wohungsamt gestanden als Wohnungssuchend für eine 4 zim. Wohnung und nie was bekommen … bis wir halt zur Mutter rein sind… Und jetzt auf die schnelle ??? Mir ist einfach nur noch Kotzübel mein Magen schlägt Burzelbäume vor Panik echt… Dann jetzt auch noch die Speere von der ARGE zwecks der Miete… ich denk ein weg zum Anwalt wird unumgänglich sein … Brauche Hilfe
wenn du die miete mehr als 2x in folge selbst gezahlt hast, ist ein mietverhältnis auf unbestimmte zeit zustande gekommen. bleib cool, teile es der ARGE so mit und die sollen einen bescheid erstellen. bekommst du keine wohnhilfe, gehe zum mietverein, die helfen dir mit durchsetzung der ansprüche beim sozialgericht. deine wohnung kannst du behalten, solange du miete zahlst. hast du kein geld dafür, lass dir vom vermieter einer kündigung geben und gehe mit ihr zur unterhaltsciherungsbehörde und lasse dir die miete als vorschuss geben, bis von ARGE geld kommt.
So hatte heute das Gespräch bei der WBG … und es ist zum Glück alles gut gelaufen … PETER du hattest recht…ich habe die Miete immer Pünktlich bezahlt und das eben schon 2 jahre lang , meine Mutter bleibt zwar weiterhin die Hauptmieterin … aber ich lebe eben bei ihr und das wurde jetzt so akzeptiert… auch wenn die mutter jetzt zu ihrem Freund gezogen ist… hatte das Gespräch mit der Chefin der WBG und nicht mit der Unsympatischen Schnepfe die diese ganze angelegenheit ins Rolllen gebracht hatt… Die war nur Feuer rot vor ärger und voller Panik wie ich der Chefin gesgat habe das ihre Mitarbeiterin beim Jobcenter angerufen hatt und denen erzählt hatt ich wohne zu unrecht in der Wohunung… sie hatt es halt echt abgestritten !! aber ich habe es ja hier zum Glück schwarz auf weiss …
und morgen bekomm ich schriftlich das ich dort mt der familie wohnen bleiben darf . lg