… ändern?
Hallo zusammen!
Eine Kundin wünscht eine knappe Woche nach Erhalt der Ware die Änderung der Rechnungsanschrift.
„Wegen einer neuen Firmengründung“.
Darf ich das ohne weiteres?
… ändern?
Hallo zusammen!
Eine Kundin wünscht eine knappe Woche nach Erhalt der Ware die Änderung der Rechnungsanschrift.
„Wegen einer neuen Firmengründung“.
Darf ich das ohne weiteres?
Ich denke das geht, wenn die Original Re. zurück gebracht wird, damit nicht doppelt abgerechnet werden kann.
Auch der Text und Betrag muss gleich sein.
Gruß
Hornung
Hallo,
also meiner Meinung nach kannst Du das nicht ohne weiteres, besonders nicht „wegen Firmenänderung“.
Du musst korrekterweise die „alte“ Rechnung stornieren (Gutschrift, falls schon bezahlt) und eine neue Rechnung ausstellen.
Grüsse,
pecci
Hallo,
das ist kein Problem. Solange die Rechnung nicht vom Inhalt (Preise, Menge etc.) geändert wird.
Gruß
Feldkamp
Das geschieht von unserer Seite regelmäßig und wird auch von unseren Lieferanten bzw. Handwerkern praktiziert. Das Verfahren wurde auch von dem Finanzamtsprüfer den ich hier hatte nicht beanstandet.
Gruss
Ich kann es leider nicht beantworten,
Liebe Grüße
Klar, Gutschrift der alten Rechnung und neue Rechnung an neuen Rechnungsempfänger.
Kurz gesagt JA - aber bitte beachten: die Erstrechnung ist zu stornieren (Gutschrift). Anschließend im zweiten Schritt: Neue Rechnung mit Neuer Anschrift erstellen.
Alles klar?
mfg
Hallo auch !
Ob man das „darf“ kann ich leider nicht beantworten.
Wenn bei uns jemand mit dem Wunsch kommt machen wir dies auch, da wir so oder so die Mehrwertsteuer abführen. Ob an Kunde A oder B verkauft ist egal.
Der Kunde benötigt ja nur die korrekte Anschrift, damit er sich die Vorsteuer abziehen kann.
Ob man im Betrugsfall damit „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ betreibt kann sicherlich nur ein Steuerberater beurteilen (oder hier : [email protected]). Würde mich auch mal interessieren.
Ich würde im Zweifelsfall auf der Rechnung die tatsächliche Lieferanschrift ausweisen !
Gruss,
RadiU
Sorry, dass ich mich erst so spät melde, durch einen Umzug hat sich das mit dem Internetanschluss verschoben.
Aus Kulanz dürfen Sie das natürlich.
Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen Sie sich bitte die „falsche“ Originalrechnung zurück schicken, vernichten diese oder stornieren Sie die (je nachdem ob sie die gleiche Rechnungsnummer erneut vergeben wollen)und dann senden Sie erst die neu ausgestellte Rechnung.
Ich hoffe ich konnte noch trotz Verspätung weiterhelfen.
Hallo.
Ist es nur eine Adressänderung oder geht das komplett an eine andere Firma?
Im normalfall kannst du das ohne probleme Ändern, solltest dir aber einen Ausdruck machen, den du zu der ersten Rechnung dazuheftest.
LG