Kann ich den roller zurückgeben?

Hallo,

ich hab mir vor ein paar wochen bei einem Händler einen neuen roller gekauft so er hat jz so um die 700km un ich muss sag ich bin unzufrieden weil z.b.:

Tacho spielt manchmal verrückt,
tankanzeige geht auch nicht richtig ,
schwimmer hängt immer(hab mir vor zwei wochen beim händler einen neuen bestelt immer nochnicht da),
der auspuff hat sich während der fahrt vom vergaser ,
getrent hat aber gerade noch so gehalten,
sehr viel spielraum beim gas geben,
und noch der hohe verbrauch ich muss alle zwei tage, tanken gehen und ich fahre da nur 50km,

das waren alle die mängel vor der inspektion.
Jetzt nach der inspektion:
auspuff wieder dran
das wars.
Dann solte ich drei
tage später wieder kommen um das mit dem gas zuregeln so ich fahr da hin das is mit dem roller eine 40 min so komm da an ich bekomme dann gesagt es dauer ne halbe stunde so ich warte dann kommt der Chef von dem händler und sagt mir das man das nicht verstellen kann , so 4 TAGE später geht alles wieder von vorne los es kommt mir so vor als währe alles ddas selbe un dann fählt mir beim tanken auf das zwei schreuben vom auspuff weg sind.

So un jz reicht es mir ich hab da immerhin 1600Euro bezahlt un es kann nicht sein das da nur probleme gibt der is immerhin neu.
Ich hoffe jz auf hilfe.

Danke im voraus. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Tach!

Stelle ihm das Ding auf dem Hof mit einer schriftlichen, präzisen Mängelbeschreibung.
Diejenigen Mängel, welche Du zum 3. Mal rügst, könntest Du gesondert aufführen und darauf hinweisen, dass Du den kaufvertrag wandeln wirst, sollten diese nicht abgestellt werden.

Eine Frist von 2 Wochen zu setzen, könnte ebenfalls hilfreich sein.

Viel Erfolg!

M.

Hi,

da bist du besser im Rechtsbrett aufgehoben.

Sachmängel, Nacherfüllung und so ist im BGB beschrieben.

Grüße

Chris