Kann ich den stromverbrauch div. Pumpen abrechnen

Hallo,

mein Vermieter stellt mir die Stromkosten div. Pumpen in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung!
ohne das hierfür ein Stromzähler installiert ist!
geht das?
und wenn ja, wie wird dies berechnet?

Pumpen: Umwälzpumpe, Boilerladepumpe, Steuerung der Ölheizung

lieben dank

Hallo,

irgendwo muss der Strom ja gezählt werden, wenn der Heizraumstrom gleichzeitig der Stromzähler von der Vermieterwohnung ist, dann ist das bedenklich.

Alles was abgerechnet wird, muß irgendwo zählerisch erfasst sein, so dass man den „gemeinsamen“ Strom auch teilen kann.

Viele Grüße,

Michael

hallo,

also er hat dafür keine stromzähler…
er hat das anhand des pumpenverbrauchs aus dem herstellerverzeichnis errechnet und dann einfach durch zwei wohneinheiten:wink:
lg

ich nochmal

also wir hatten für unsere einheit einen separaten zähler und er für seine auch

aber keinen extra für den heizraum inkl Pumpen…
lg

Hallo knutschkuller,
wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wenn dort nichts derartiges vereinbart wurde, dann kann der Vermieter auf jeden Fall die anteiligen Stromkosten für die Heizung auf Sie abwälzen, die sind Bestandteil der Heizkosten.
Zu Umwälzpumpe und Boilerladepumpe kann ich nichts sagen.
Auf jeden Fall muß der Vermieter - wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde - den Stromverbrauch belegen können. Notfalls mit einem gesonderten Zähler.

Ich schlage vor, dem Vermieter schriftlich zu widersprechen und gleichzeitig eine friedliche Lösung auf der Basis des Mietvertrages anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Dann laufen die Pumpen also auf seinen Zähler.
Sind in der Regel mindestens drei: Heizung, Boiler, Warmwasserzirkulation.

Gibt Stromzähler zum zwischenstecken, würde ich darauf bestehen.
Keiner kann sagen, wie lange und wie oft die Pumpe tatsächlich läuft.

ja genau, die laufen über seinen…
deswegen weiß keiner wie man das wirklich abrechnet!
lg

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Da diese Pumpen alle mit Warmwasser bzw. Heizung zu tun haben darf er das. Achtung auf einer Heizkostenabrechnung kann dies eventuell auch bereits enthalten sein.
Er darf natürlich nur einmal abrechnen.
Fragen Sie nach den Datenblättern der Pumpen und der eingestellten Stufe (Leistung).
Sollte eine Vorrangschaltung für Warmwasser eingebaut sein, dann ist es ganz einfach. Zeit in der die Heizungspumpe an ist mal Leistung mal Strompreis.
nehmen wir mal an…
Pumpe 45 W, täglich an 5 - 23 Uhr, 0,81 kWh pro Tag
bei etwa 6 Monaten heizperiode, sind das ca. 150 kWh bei ca. 0,2€/kWh macht das gradmal 30 € plus ein paar € für die Speicherpumpe.
Das ganze geht dann anteilig an sie…
kann also nicht viel sein.
Allein durch einen sep. Zähler könnte der Betrag durch die Grundgebühr locker doppelt so hoch werden.

Grüße ULI

Diese Frage ist im Mietrecht/ Nebenkostenabfrage richtig!
Ansonsten, eine Abrechnung nach " pi mal daumen" ist nicht zulässig!!!

also gezählt werden muss der strom natürlich irgendwo. errechnen kann man das natürlich nicht. woher will er wissen was regelung und pumpen verbrauchen. entweder muss ihre pumpe einzeln gezählt werden und der rest geteilt werden oder die heizung ist nur für sie dann kann er natürlich die gesamte anlage zählen.
aber das hab ich so noch nie gehört.
einfach hinnehmen würde ich das ehrlich gesagt nicht.

hallo
das sollte schon über eien zwischenzähler abgerechnet werden.es lässt sich sehr schlecht berechnen,da verschiedene pumpen andere leistungen und laufzeiten haben.
mfg bs

Hallo,

die Leistungsaufnahme dieser Pumpen könne sehr gering sein. Umwälzpumpe nach heutigem Öko-Standard haben um die 30 Watt. Das ergibt im Mittel ca. 130 kWh und einen Strompreis von ca. 30 EUR/Jahr. Aber ob der Vermieter das in Rechnung stellen kann, weiß mich nicht.

Freundliche Grüße
Tammo

Besser wäre ein Zwischenzähler für 10 Euro (geeicht und kann ruhig gebraucht sein), dann sind die Werte besser (Aber: der Vermieter kann auch einen Zähler beim Energielieferanten RWE o.ä. mieten, dann kommt noch die Zählergebühr je Monat hinzu: ca. 10 - 20 Euro je Monat, die sind dann auch noch zu bezahlen; dann besser von der Pumpenleistung hochrechnen, ist dann immer noch billiger):
Wenn die Umwälzpumpe immer läuft (bei z.B. Fussbodenheizung und Messung durch Wärememengenzähler sollte die Pumpe immer an sein_ auch im Sommer!!: ich stelle jedoch im Sommer statt 90 Watt die Pumpe auf 10Watt) und 100 Watt verbraucht, kann man den Verbrauch in Euro berechnen: 0,1 kW mal 24 h= 2,4 kWh je Tag dann noch 365 Tage und 0,22 €/kWh= ca. 192 Euro für 100 Watt Pumpe

Die Boilerladepumpe wird nur 4 bis 10 x am Tag den Boiler laden für ca. 15 min laufen und die Steuerung (Regelung der Heizung/Warmwasser) hat nur 20-40 Watt. So kann man auf 200 bis 300 Euro kommen (wenn ich keinen Rechenfehler gemacht habe). Diesen Stromverbrauch wäre dann entspr. dem Heizungsverbrauch auf alle Mieter und Eigentümer zu verteilen.
Der Vermieter eigene Zwischenzähler ist alle 15 Jahre gegen geeichten zu tauschen: 2 h a 50Euro durch Fachkraft + 30 Euro neuer geeichter Zähler (wieder durch 15 Jahre plus minus Zinsen…). Der Vermieter dürfte dann auch Zählegebühr nehmen (dann sind Tausch für den Mieter kostenlos, aber für den Zähler kann der Vermieter 10 oder mehr Euro je Monat nehmen und gemäss Verbrauch umlegen).

Manchmal ist es besser, ohne Zwischenzähler den Wert zu ermitteln: wenn der Vermieter kein Elektriker ist und das nicht selber anbauen kann, wird es später dann teurer: auch die Ablesefirmen kosten viel Geld, was der Mieter dann für die Ablesung und Aufbereitung der Kosten letztendlich bezahlt!!! Diese Firmen verdienen sich eine goldene NASE.

Hallo knutschkuller,

handelt es sich dabei um Geräte der Heizungsanlage, können diese auf den Mieter umgelegt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde (www.nebenkosten-rechner.de). Die Umlage erfolgt dann wie die Heizkosten selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Grundsätzlich können nur Kosten abgerechnet werden, die auch klar + einzel detailliert im Mietvertrag aufgezeigt sind.
Dann, alle Kosten müssen klar belegt werden. Ohne Stromzähler wohl nicht möglich.
L.G

Hallo, tut mir leid ,keine Ahnung.

mein Vermieter stellt mir die Stromkosten div. Pumpen in der
Nebenkostenabrechnung in Rechnung!

ohne das hierfür ein Stromzähler installiert ist!

geht das?

und wenn ja, wie wird dies berechnet?

Pumpen: Umwälzpumpe, Boilerladepumpe, Steuerung der Ölheizung

lieben dank

Hallo !

Die „Pumpen“ sind doch nur ein Teil des Stromverbrauches der Heizung.
Es kommt der Ölbrenner,Regelung,Pumpen(Heizkreis,Speicher Warmwasser,Zirkulation?) hinzu,selbst das Licht im Heizraum gehört dazu und der Stromverbrauch an einer Steckdose,wenn die Wartungsfirma dort ihren Staubsauger ansteckt!

Schätzen kann man das alles nur sehr ungenau. Man kann aus den Heizkosten(Ölverbrauch) einen Prozentsatz dafür ansetzen(sollte in der Heizkostenverordnung stehen).
Ein Zwischenzähler im Heizraum ist aber das einzig richtige und auch nicht teuer. Jeder Elektriker kann das einbauen. Ein privater(kann trotzdem geeicht sein!) Zähler hat keine laufenden Kosten wie einer vom Stromlieferanten!

Dann stünde der Verbrauch in kWh fest und der Vermieter kann mit seinem Stromtarif den Geldbetrag ausrechnen.
Diesen verteilt er dann bei der Heizkostenabrechnung nach dem vereinbarten Kostenschlüssel auf sich und den Mieter.

MfG
duck313

Hi Knutschkuller

Das sind Kosten für Allgemeinstrom

Soweit ich weiss darf er das anteilmäßig (pro m^2)umlegen ! Ohne könnte die Heizanlage nicht heizen !
Also sinds eure stromkosten !