Vermieter a möchte Untermieter b kündigen. Haben jedoch einen befristeten Vertrag laufen. Im Vetrag steht aber auch das beide Parteien mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen können.
Untermieter b möchte nicht gekündigt werden.
Hallo !
wer möchte schon gerne gekündigt werden.
ein von vorneherein befristeter Mietvertrag(egal ob Untermiete oder nicht) kann NICHT vorzeitig gekündigt werden (nur fristlos,mit den dann geltenden Gründen!).
Die Klausel bei der beide mit 1 Monat kündigen können,ist m.E. unwirksam,solange sie nicht etwa nur für den Mieter gilt !
Sonst würde ja der im befristeten Vertrag liegende Schutz des Mieters unterlaufen,das geht nicht.
mfG
duck313
ein von vorneherein befristeter Mietvertrag(egal ob Untermiete
oder nicht) kann NICHT vorzeitig gekündigt werden (nur
fristlos,mit den dann geltenden Gründen!).
sagt wer genau? im gesetz (http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html) steht da nichts von drin.
und warum sollte das auch so sein? es geht ja nur darum, dass zu einem bestimmten termin die wohnung leer sein soll. nicht, dass sie unter allen umständen vorher bewohnt sein muss.
Die Klausel bei der beide mit 1 Monat kündigen können,ist m.E.
unwirksam,solange sie nicht etwa nur für den Mieter gilt !
Sonst würde ja der im befristeten Vertrag liegende Schutz des
Mieters unterlaufen,das geht nicht.
seit wann ist die befristung als schutz für den mieter gedacht? die im gesetz vorgesehenen gründe für eine befristung sind ausschließlich gründe eines VERmieters.
aber andersrum: eine kündigungsfrist von einem monat KANN gar nicht wirksam vereinbart werden, wenn es dabei um die kündigungsfrist des vermieters geht (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)
und wer sagt uns eigentlich, dass es sich hier überhaupt um eine wirksame befristung handelt?