Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung weiterberechnen?
Hallo Ralf,
der Kaufpreis für die Wärmemengenzähler kann nicht umgelegt werden, auch nicht
verteilt über 5 Jahre. Es sei denn, das ist ausdrücklich (am besten schriftlich) mit den
Mietern vereinbart, denn der Kauf ist in der Regel sehr viel günstiger als die Miete.
Die Miete für solche Zähler gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die
Gesamtkosten werden genauso umgelegt, wie die Brennstoffkosten.
Gruß
RedMary
Hallo,Du kannst die Jährlichen Erforderlichen Wartungsgebühren auf den Mieter umschlagen.Aber nicht die Kosten für eine Neuanschafung.
Lg Steffen
wenn die wärmemenegenzähler ihr eigentum sind als vermieter - nein -
wenn sie allerdings einen wartungsvertrag mit gerätemiete abschließen inkl. tausch, dann ja. das ist der einzige trick zur umlegung.
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Hallo,
grundsätzlich kann die MIETE dieser Geräte mit in der
Heizkostenabrechnung angesetzt werden, nicht jedoch der
Kauf solcher Geräte.
Ich hoffe, ich konnte damit helfen.
MfG,
J.L.
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Hallo ,
ich glaube nicht,
denn die Messgeräte sind Vorschrift,
und es ist Sache des Vermieters, eine nachvollziehbare Abrechnung zu liefern.
Warum sollte also der Mieter dafür bezahlen ?
Der Vermieter muss ja auch die Heizkörper liefern,
das gehört zur Grundausstattung.
Grüße
Aira92
Hallo Ralf W,
entscheident ist der Mietvertrag und die präzise Formulierung zu den Heizkosten. Hier empfiehlt sich die Übernahme der lt BGB §556 und Anlage 3 zu § 27 II. BV.
Per Faustegel kann man sagen, dass eine pauschale Verweisung auf die Kosten der genannten Vorschrift ausreichend ist.
Besteht diese Präsizierung nicht, ist nach Mietvertragsinhalt zu entscheiden, ob zu deiner Frage Vereinbarungen im M-Vertrag voliegen. Falls ja sind Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einzubeziehen.
Viele Grüße
Kocki
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Hallo Ralf,
es tut mir leid, aber ich kenn mich hier leider nicht aus.
gruß
mahema
leider kenn ich mich damit nicht aus.
gruß
mahema
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Hallo,
nein das sind Kosten die vom Eigentümer/Verwalter getragen werden müssen.
Solltest du diese Kosten trotzdem umlegen, musste mit einem Widerspruch und Kürzung deiner Abrechnung rechnen.
Gruß Latino2009
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Wie schon in der Antwort verher gesagt, darf man diese Kostennicht um legen
Gruß
Wenn er gemietet wird: ja,
wenn er gekauft wird: nein.
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Hallo
Ich habe das gleiche Problem!
Ich habe mich da sehr genau informiert.
Du kannst feste Wartungsverträge für die Heizung und Wärmemengenzähler dem Mieter weiterberechnen!Es muß dafür aber einen richtigen Wartungsvertrag geben.
Meine Verwaltung hat Leider ein freundschaftliches Verhältnis zu unseren Mietern und verhindert es mit aller Kraft einen Wartungsvertrag abzuschließen.Dann könnte ich das auch den Mietern weiterberechnen.
Ich hoffe ich habe dir geholfen.
Ralf
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?Hallo ,
ich glaube nicht,
denn die Messgeräte sind Vorschrift,
und es ist Sache des Vermieters, eine nachvollziehbare
Abrechnung zu liefern.
Warum sollte also der Mieter dafür bezahlen ?
Der Vermieter muss ja auch die Heizkörper liefern,
das gehört zur Grundausstattung.
Grüße
Aira92
Hallo:
Die Anschaffungs-Kosten nur, wenn durch z.B. Abrechungsfirma abgerechnet.
Ich vermutejedoch, Sie machen dieAbrechungselber: dann darf man jeden Monat eine Zählergebühr (wie REW oder EON…) abrechnen. Ich mach das so, das ich die Kosten (Zähler ca. 180 € für 5 Jahre + ein mal tauschen ca. 50 € durch 5 Teile für das Jahr und dann noch durch 12 für jeden Monat: unddann 5 € Zählergebühr je Monat nehme).Aber es muss im Mietvertrag stehen,auch mitdenStromzähler mach ich das so (ist rechtens!!), Stromzähler sind nach 15 Jahre zu tauschen!! o.k???
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Alle Zähler haben eine Zählergebühr (Strom, Wasser , Gas, Heizung, Regenwasserpupe…), so wie bei RWE, EON, Stadtwerke usw. auch.
Jeder kann festlegen, wieviel er an Zählergebühr haben möchte (Gerätekosten und Austauschkosten alle 5 Jahre oder bei Strom 15 Jahre…). Solange das nicht Wucher ist, ist das ok. Bei mir kommen so ca. 50% Zählerkosten heraus, als wenn ich einen RWE/Stadtwerke-Zähler hätte.
Ich kann ja nur einen Stromzähler bei RWE haben und die Zwischenzähler (geeicht, kann ruhig gebraucht sein,nur geeicht sein müssen diese.Jeder kann die auch dem Eichamt zusenden und die kommen dann geeicht zurück!) sind meine. Wieso soll das RWE daran Geld verdienen, wenn ich das auch könnte? Das Risiko ist,wenn jemand nicht bezahlt. Aber auch Sie dürfen nach zugestellter Abmahnungsankündigung (2Monate wie das RWE) den Strom… Heizung…Wasser abstellen. Dann sind Sie natürlich der böse Vermieter. Also bei mir sparendie Mieter Zählergebühr, weil nur 50% von den Kosten der Stadtwerke und keiner beschwert sich. Jeder kann natürlich auch seinen Zähler vom RWE haben (und den meinen ausbauen lassen und den vom RWE einbauen lassen: das schon kostet viel und macht keiner)
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?
Ja, aber jedes Jahr 1/5. Sie müssendas über die 5ahre verteilen, Pech nur, wenn der Mieter dann schon ausgezogen ist. Aber Sie haben ja von der alten Abrechung die Kosten: diese nehmen und durch 5 teilen und weitergeben an den Mieter
Wir müssen alle 5 Jahre den Wärmemengenzähler austauschen.Kann
ich die Kosten dem Mieter auf der Nebenkostenabrechnung
weiterberechnen?