Hallo zusammen:
Kurzfassung:Ich muss insgesamt 8Monate im offenen Vollzug bleiben.
Die letzten drei davon war mein Sohn in einem städtischen Kinderhaus.
Ich möchte aber nun, dass er in eins der Parität wechselt. Die Dame vom Jugendamt sagt aber, dass bestimmte… Treff sie und nicht ich.
Da ich aber vorher nie Kontakt mit denen hatte, un es keinerlei Probleme gab, bekomme ich A das Kind nach der Haft wieder und B Behalte ich auch während der Haft komplett das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht.
Kann ich dann nicht bestimmen, dass mein Sohn dorthin wechselt?
Hallo!
das kann hier niemand beantworten.
Grundsätzlich endet das Sorgerecht nicht mit der Inhaftierung.
Man kann selbst bestimmen wer während der Zeit das Kind versorgt und betreut, etwa Familienangehörige(Normalfall).
Und hier ist doch offenbar eine mehrmonatige Betreuung außerhalb eines Heimes bereits erfolgt.
Nur wenn das Familiengericht die „elterliche Sorge“ zeitweilig aufhebt kam das Jugendamt ins Spiel.
Darüber müssen amtliche Bescheide vorliegen.
Und wenn das Jugendamt beauftragt wurde, sich um das Kind zu kümmern, dann bestimmt es auch die Art der Unterbringung allein.
Wenn nicht schwerwiegende Gründe ( Kindeswohl) dagegen sprechen, bekommt man das Sorgerecht auch nach Haftentlassung zurück.
MfG
duck313