Hatte vor einiger Zeit kleinen Unfall, selbstverschuldet. Habe es sofort der KaskoVersicherung gemeldet. Rep. 2.000 Euro. Versicherung genehmigte die Reparatur (Anfang 2015) Der Reparaturtermin verzögerte sich mehrfach aus versch. Gründen. Inzwischen kam ein weiterer Kaskoschaden hinzu. (Bei Rückwärtsfahren gegen einen Begrenzungsstein gefahren. Beide Türen beschädigt.) Laut Gutachter nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil angeblich 2 neue Türen notwendig werden. Habe von der Vers. verlangt, wenigstens den ersten Schaden mir finanziell zu entschädigen (abzgl. der Selbstbeteiligung). Versicherung lehnt ab, weil jetzt Totalschaden. (Der Wagen wäre trotzdem leicht wieder zu reparieren.)
Kann ich die finanzielle Regulierung des ersten Schadens nicht dennoch verlangen?
Hallo,
nein.
Gruß
Tycoon