Hallo, ich habe jemand für eine ein zeitschriftabbo geworben. Dafür hatte ich eine Prämie erhalten. Nun nach zwei Monaten habe ich diese prämie nochmals erhalten. Kann ich diese auch behalten, oder múss ich diese zurück senden? Wenn ja auf meine Kosten?
Hallo!
Man muss unaufgefordert zugeschickte Ware höchstens zur Abholung bereitstellen, wenn überhaupt. Wenn der Eigentümer die Ware nicht abholt, muss man die Ware nicht bezahlen, auch dann wenn man sie behält und nutzt.
Hier mal ein Nützlicher Linkt mit verschneiden Beispielen:
http://www.postkundenforum.de/pkf/2/details.asp?cate…
Hier bei diesem Link ist Fall 1 für Sie Interessant.
Liebe Grüße
Hallo,
ich kann leider nicht beantworten, ob Du die Prämie behalten kannst. Allerdings kann niemand von Dir verlangen, dass Du sie auf Deine Kosten zurückschicken musst, da Du die Prämie ja nicht zweimal angefordert hast. Es handelst sich hierbei ja ganz offensichtlich um ein Versehen oder Fehler des Verlages.
An Deiner Stelle würde ich die Angelegenheit aussitzen und warten, ob sich jemand bei Dir diesbezüglich meldet, und die Prämie zurückfordert. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen, da in der Regel hier der Aufwand für den Verlag (oder wen auch immer) größer ist als der Nutzen. Oder handelt es sich um eine extrem wertvolle Prämie?
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen?
Hallo, ich habe jemand für eine ein zeitschriftabbo geworben.
Dafür hatte ich eine Prämie erhalten. Nun nach zwei Monaten
habe ich diese prämie nochmals erhalten. Kann ich diese auch
behalten, oder múss ich diese zurück senden? Wenn ja auf meine
Kosten?
Hallo, ich habe jemand für eine ein zeitschriftabbo
geworben.
Dafür hatte ich eine Prämie erhalten. Nun nach zwei
Monaten
habe ich diese prämie nochmals erhalten. Kann ich
diese auch
behalten, oder múss ich diese zurück senden? Wenn ja
auf meine
Kosten?
Guten Abend,
ich bin mir nicht sicher aber wenn es sich wie bei
Fehlüberweisungen verhällt, wird man dich früher oder
später kontaktieren und auffordern die doppelt
überwiesene Summe zurück zu überweisen/ auszuzahlen.
Liebe Grüße,
Patty
Guten Abend,
ich bin mir nicht sicher aber wenn es sich wie bei
Fehlüberweisungen verhällt, wird man dich früher oder
später kontaktieren und auffordern die doppelt
überwiesene Summe zurück zu überweisen/ auszuzahlen.Liebe Grüße,
Patty
Hallo Patty,
ja aber das ist doch was anderes. Hier lag doch ein vertrag vor, das Du einmal geld bekommes solltst und hast es doppelt bekommen. Aber ich habe keine Vertragsgrundlage und habe einfach was geschickt bekommen.
Guten Abend,
ich bin mir nicht sicher aber wenn es sich wie bei
Fehlüberweisungen verhällt, wird man dich früher oder
später kontaktieren und auffordern die doppelt
überwiesene Summe zurück zu überweisen/ auszuzahlen.Liebe Grüße,
PattyHallo Patty,
ja aber das ist doch was anderes. Hier lag doch ein
vertrag
vor, das Du einmal geld bekommes solltst und hast es
doppelt
bekommen. Aber ich habe keine Vertragsgrundlage und
habe
einfach was geschickt bekommen.
Hallo Frage,
wie ich bereits schrieb, ich bin kein Experte in diesem
Gebiet. Stell Sie lieber ins Forum, dort gibt es
sicherlich jemanden der dir besser darauf antworten
kann.
Liebe Grüße,
Patty