Kann ich die gesetzliche Krankenversicherung

… meines Sohnes stuerlich absetzen?
Mein Sohn ist 9 Jahre. Da meine Frau und ich für die Familienversicherung zuviel verdienen, musste ich meinen Sohn eine eigene Krankenversicherung bei der AOK abschließen. Karf ich diesen Betrag (den ich natürlich bezahle) von der Steuer absetzen?
Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar!

meines Wissens ja.
Doch darf ich keine Auskunft hier geben.
Grund: Steuer- und Rechtsauskünfte dürfen nur die dafür geprüften Berufe geben.
Also: frage mal Deinen Steuerberater. Das kostet nicht viel.
Hupftiegel

Hallo,
ich bin zwar kein Steuer- oder Finanzexperte, würde aber auf Grund der eigenen Erfahrungen bei der Einkommenssteuer dies auf jeden Fall bejahen. Dies ist ja auch für andere Arten von Versicherungen (Haftpflicht, Lebensversicherungen etc.) möglich.

Hinsichtlich der eigenen Versicherungen des Sohnes, gehe ich davon aus, dass ein Elternteil nicht gesetzlich sondern privat versichert ist. Wenn beide gesetzlich versichert sind, ist Familienhilfe möglich.

VG ayro

Hallo,
ja und zwar seit 2010 nach den neuen Bürgerentlastungsgesetz.
Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie über der Jahresendgeltgrenze liegen und als Angestellter freiwillig in die gesetzliche KK einzahlen. Mein Vorschlag, lassen Sie sich mal ein Angebot für eine private Krankenversicherung rechnen (von einem unabhängigen Krankenversicherungspezialist).
Dann haben Sie Zugang zu einer guten Versorgung und volle Kostenerstattung im Krankheitsfall.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Seidel

Hallo,
ist leider nicht möglich, da mein Sohn eine Pflegestufe hat. Somit wird er von den privaten Krankenkasse nicht genommen. Mein kleiner Sohn ist dagegen bei mir in der privaten KK.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Hallo rathobe,

tut mir leid, dass ist steuerrecht.
Aber eigentlich meiner Meinung nach schon. Aber da ist ein Steuerberatungsexperte der bessere Ansprechpartner.

Alles Gute

Obwohl ich die Frage nicht verstehe"Sie verdienen mit Ihrer Frau zuviel für eine Familienversicherung???" hier der Link als Antwort. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerent…

Hallo,
leider ja. Die AOK hat aus diesem Grund die Familienversicherung aufgekündigt.

Obwohl ich die Frage nicht verstehe"Sie verdienen mit Ihrer
Frau zuviel für eine Familienversicherung???" hier der Link
als Antwort.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerent…

Hallo, in Zeile 38 des Vordrucks „Anlage Vorsorgeauf-
wand“ finden Sie einen Hinweis auf den Vordruck
„Anlage Kind“. In den Zeilen 31-36 sind die Vers.-
Beiträge für Kinder einzutragen. Ich selbst kenne
diesen Vordruck nicht, da ich ihn nicht benötige.Gruß

Hallo,

da Du diese Versicherungsbeiträge bezahlst, kannst Du sie auch von der Steuer absetzen! Mir ist nur nicht klar warum Dein Sohn weder bei dir noch bei Deiner Frau mitversichert ist??!! Selbst wenn ihr beiden, also Deine Frau und Du, nicht bei einander familienversichert sein könnt,weil beide arbeiten, dann muss das in jedem Fall für euren Sohn gelten, in dem er entweder bei Dir oder bei Deiner Frau familienversichert wird!! Hak’ da am Besten nochmal nach, hört sich für mich komisch an!!

LG

Vita

Versuchen wir es mal anders:
Person 1-sind Sie
Person 2-ist Ihre Frau
Person 3 - Kind

Welche Person hat Geld verdient?
Ist jemand Privat Krankenversichert, wenn ja welche?
War eine Person beitragsfrei bei 1 oder 2/3 mitversichert?

Hat eine Person jetzt mehr Einkommen, oder ist vielleicht Person 3 in der Berufsausbildung, Kinder und Jugendliche ohne Einkommen sind bis zur Vollendung des 25.ten Lebensjahres bei einem Elternteil dann normalerweise beitragsfrei mitversichert.

Eine einfach Kündigungsmöglichkeit besteht seit 1.1.2009 für die Krankenversicherungen (normalerweise) nicht mehr.

Sie können mir, wenn Sie wollen auch Ihre Telefonnummer unter [email protected] mailen, ich rufe Sie zurück, sonst kommen wir nicht weiter, oder Sie schreiben mir hier etwas mehr als ein paar Wörter rein!!!.

Freundlichen Gruss
J. Leopold

ja, Beiträge zur Krankenversicherung sind seit 2010 abzugsfähig.
Gruß

Hallo!
Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Das kann sicher nur jemand beantworten, der sich mit dem Steuerrecht auskennt.
Viele Grüße
Katrin

Hallo rathobe,

ja die Beiträge kannst Du vo der Steuer absetzen.
Versicherungsbeiträge absetzbar

Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Zahlungen,
sondern auch für die Beiträge der Kinder.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes können Eltern damit als Sonderausgaben absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, wer Versicherungsnehmer ist und die Beiträge bezahlt. Entscheidend ist,dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.

Die Krankenkasse hat dem Finanzamt die Beiträge bereits übermittelt, falls Du nicht widersprochen hast.
Das Finanzamt weiss also bereits Bescheid!

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

bei all dem verstehe ich eins nicht:

es gibt zwei Stellen, an denen man die KV für das Kind eintragen kann:

1.Anlage Kind Zeile 31-36
2.Anlage Vorsorgeaufwand

Denn: mein Kind ist doch bei mir mitversichert.

Ich habe die Finanzamts-Hotline angerufen und dort sagte man mir, dass die KV für das Kind, wenn es über mich versichert ist in der Anl. Vorsorgeaufw. einzutragen sei. Kinder sind doch aber fast immer (außer privat und im obigen Fall) über ihre Eltern mitversichert.

Ist dann also in der Anlage Kind nur eine Extra- (sprich meistens private) Versicherung des Kindes gefragt?

Ganz ehrlich hat der Beamte am anderen Ende einige Male das Wort „wahrscheinlich“ benutzt, so dass ich nicht sicher bin, ob er wirklich wusste, was er erzählt.

Deshalb meine Frage hier.

Grüße, Erdmännchen

Ich hatte in einer AOk Broschüre eine tolle Werbung für eine Familienversicherung gelesen. Sofort habe ich an die AOK geschrieben, da meine Frau Mitglied bei der AOK ist. Diese Antwort habe ich heute erhalten:

Sehr geehrter Herr , …

vielen Dank für Ihre Anfrage die wir hiermit gerne beantworten:

In unserer Broschüre „Familie in besten Händen“ ist mit dem besagten Satz eine Grundsatzaussage getroffen.

Allerdings ist die kostenfreie Familienversicherung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hierbei beziehen wir uns auf unseren Bescheid vom 10.03.2008.
Eine Mitversicherung ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und sein Gesamteinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das Einkommen des Mitglieds.
In unserem Bescheid vom 10.03.2008 teilten wir Ihnen mit, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze 4012,50 EUR betrug. Ihren Angaben zufolge lag Ihr damaliges Einkommen über dieser Grenze. Aus diesem Grund haben wir die Familienversicherung für Ihre Kinder beenden müssen.

> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihre AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
>
> Bianka Schäfer
> Beratungscenter Fulda
Mühlenstr. 3
36037 Fulda
Telefon-Nr.: 0180/ 11 88 111
Fax-Nr.: 0661/ 297-419
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse: www.aok.de/hessen

Obwohl ich die Frage nicht verstehe"Sie verdienen mit Ihrer
Frau zuviel für eine Familienversicherung???" hier der Link
als Antwort.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerent…

Die AOK hat recht,
Sie haben mir „verschwiegen“ dass Sie bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, dann hätten Sie entscheiden müssen, wo Sie die Kinder versichern. Entweder gegen eigenen Beitrag bei der PKV, oder ebend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (PKV). Ich hoffe dass die AOK nicht noch weiter gräbt, und Sie noch für die zurückliegende Zeit für die Kinder auch nnoch eine Beitragsforderung auf Sie zukommt.Die können maximal 10 Jahre rückständige Beiträge einfordern, die Info gibt`s für die AOK z.T. vom Finanzamt. Ein anständiger Vers-Vermittler/Makler hätte Sie hierzu richtig beraten können. Aber Sie sind nicht alleine, passiert immer wieder, wenn Mann/Frau nicht Bescheid weiss, oder doch Bescheid??? „wusste“. Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich nur die Basisbeiträge, Sie sollten Anfang des jahres eine Bestätigung Ihrer PKV - Beiträge, die Sie für sich selbst bezahlt haben, bekommen. In dieser Bescheinigung wird unterschieden zwischen Grundversorgung und Wahlleistungen, also 2 oder 1-Bett Zimmer und Chefarztbehandlung wird herausgerechnet, ist nicht absetzbar. Die Beiträge der Kinder werden von der AOK fürs Kalenderjahr bestätigt. Absetzgrenzen sind für Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedlich. Wenn Sie eine halbbwegs vernünftige PKV haben, können Sie natürlich die Kinder in der PKV auch versichern, Beitrag in etwa gleich.

Mit freundlichen Gruss und Frohe Pfingsten
Leopold

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Ich persönlich denke aber, dass man das steuerlich geltend machen kann. Sicherlich gibt es dafür eine Höchstgrenze.

Hallo,

leider kenne ich mich im Steuerrecht nicht aus.

LG

Marianne

Hallo,
Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Warum versichern Sie Ihren Sohn nicht in der Privaten Krankenversicherung? Bei besseren Leistungen kostet es in etwas gleich viel.

Ein Tipp vom Versicherungsmakler in Oldenburg Gunther Degner www.fair123.de