Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Kann ich die gezahlze VermittlungsvergütungenProvisionen für meine Lebensversicherung in meiner Eink
Leider nein. Also Sonderausgaben abzugsfähig sind nur die Beiträge und nicht die Provisionen.
Gruß aus Berlin
Wenn die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen wurde kann man diese bei der Anlage Vorsaorgeaufwendungen Zeile 19 oder 20 eintragen. Dort ist zu unterscheiden ob ein Kapitalwahlrecht besteht, was soviel bedeutet das man sich bei der Zuteilung entscheiden kann die Versicherung als Rente oder in einer Summe auszuzahlen.
Mit freundlichem Gruß
Cat
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
tut mir leid, hab noch nie gehört, dass ich eine vermittlungsprovision zahle, wenn ich eine lebensversicherung abschließe. geltend machen kann man nur lebensversicherungen, die in rentenform ausbezahlt werden, kapitallebensversicherungen sowieso nicht. kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
maria
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Tut mir leid, kann nicht weiterhelfen, da ich seit einigen Jahren nicht mehr in dem Beruf tätig bin.
Das betrifft die private Lebensführung nach § 12 EStG. Du gibst aber sowieso die Lebensversicherung mit den Beiträgen auf S 3 des Mantelbogens an. Da ist ja die Provision mit enthalten.
Hallo hierfür gibt es die Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Summe eintragen unter der Einkunftsart und mit einer Anlage diese Einkünfte als einmalige Einkünfte erklären.
Gruß MB
Sie können Beiträge zur Lebensversicherungen u.U. geltend machen, Anlage Vorsorgeaufwand.
In der Regel wirken sich diese bei Arbeitnehmern aber nicht steuermindernd aus.
Die enthaltene Vermittlerprovision wird ja nicht seperat ausgewiesen, lediglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese sind aber nicht steuerlich absetzbar.
Am besten, man schließt erst gar keine Lebensversicherung ab, da diese sich ohnehin nur für den Vermittler und die Versicherungsgesellschaft lohnt.
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Hallo,
nichteinmal die Beiträge für deine Lebensversicherung selbst kannst du häufig nicht voll ansetzen. Im Bereich der Vorsorgeaufwendungen bietet das Gesetz nur eine geringe Grenze zum Absetzen.
Die Vermittlungsprovisionen können m.E. gar nicht eingebracht werden. Solltest du hier gegenteilige Meinungen bekommen, sag bitte bescheid.
Viele Grüße
Eike
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Nein, eine gezahlte Vermittlungsprovision kann nicht geltend gemacht werden. Wobei Lebensversicherungen ab 2010 sowieso kaum oder gar nicht mehr sich steuerlich auswiken.
Dieter
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
keine ahnung,sorry
Hallo Pappenheim.
Als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind Ausgaben für die
Zukunftsvorsorge. Das sind vorallem Beiträge zur gesetz-
lichen Sozialversicherung, zu privaten Kranken- und
Pflegeversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsver-
sicherung, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicher-
ungen. Versicxherungsbeiträge zur Lebensversicherung
sind somit Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen auch die
gezahlten Abschlußgebühren (Provisionen), diese sind Be-
standteil des Vertrages.Diese Ausgaben tragen Sie (neu
ab 2009)in das neue Formular Anlage Vorsorgeaufwand
ein. In die entsprechende Rubrik Zeile 19 oder 20. Nur
zu unterscheiden mit Kapitalwahlrecht oder nicht.
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Was genau meinst du? Vermittlungsvergütungen/Provsionen sind eigentlich Einnahmen und die müßte man bei Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eintragen. Falls du gezahlte Beiträge zur Lebensversicherung meinst: Dabei handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen und die werden im Mantelbogen auf der Seite 3 eingetragen.
Gruß Susanne
Nicht absetzbar als privatmann. Nur für betriebliche Versicherung als Betriebsausgabe abziehbar.
Kann ich die gezahlze Vermittlungsvergütungen/Provisionen für
meine Lebensversicherung in meiner Einkommensteuererklärung
geltend machen? Wo muss ich das eintragen als was?
Herzlichen Dank