habe eine rießen Problem. Ich war jetzt 2 Jahr eauf der Kinderpflegeschule und habe einen Notendurchschnitt von 2,53 mir fehlt nur eine Note und ich hatte die Mittlere Reife und könnte die Erzieher ausbildung machen. Nun die hab ich aber nicht… nun ich hatte oder habe eine recht schreibt und lese schwäche das heißt rechtschriebfehler werden nicht gezählt. Wenn man dies berücksichtigen würde hatte ich eine 2 in deutsch anstatt der 3 und hatte meine mittlere reife. Nun ist es aber so das ich dieses schrieben das dies bestätigt nicht mehr gilt hatte es neu machen müssen da ich aber so ein stres smitder schule hatte ging es nicht.
Wenn ich nun nächträglich dieses schrieben sagen wir mal einreichen würde. Und wenn dieses schrieben bestätigt das ich diese Schwäche schon vor dem schuljahr hatte, wurde dann mein Zeugniss noch geändert werden?
das ist eine verteufelt knifflige frage. rechtlich kenn ich kuch da überhaupt nicht aus, aber ich würde mal beim oberschulamt nachfragen - sachverhalt schildern und gucken, was bei rüber kommt. schaden kann´s nicht; und wenn´s da was zu entscheiden (=ändern) gäbe, dann würde das eh darüber laufen.
oberschulämter sind i.a. in der hauptstadt des betreffenden bundeslandes zu finden.
habe eine rießen Problem. Ich war jetzt 2 Jahr eauf der
Kinderpflegeschule und habe einen Notendurchschnitt von 2,53
mir fehlt nur eine Note und ich hatte die Mittlere Reife und
könnte die Erzieher ausbildung machen. Nun die hab ich aber
nicht… nun ich hatte oder habe eine recht schreibt und lese
schwäche
das ist erkennbar
das heißt rechtschriebfehler werden nicht gezählt.
ist hier im Board auch so
Wenn man dies berücksichtigen würde hatte ich eine 2 in
deutsch anstatt der 3 und hatte meine mittlere reife. Nun ist
es aber so das ich dieses schrieben das dies bestätigt nicht
mehr gilt hatte es neu machen müssen da ich aber so ein stres
smitder schule hatte ging es nicht.
Wenn ich nun nächträglich dieses schrieben sagen wir mal
einreichen würde. Und wenn dieses schrieben bestätigt das ich
diese Schwäche schon vor dem schuljahr hatte, wurde dann mein
Zeugniss noch geändert werden?
Wie das rechtlich aussieht ist die eine Sache. Wie der Vorredner schon sagte ist das bei den zuständigen Institutionen zu prüfen. Praktisch sieht es aber so aus, dass mit dieser Einschränkungen gewisse Grenzen gesetzt sind. Jemand mit einer solchen Rechtschreibschwäche kann niemals Lehrer werden. Auch wenn sich der Betreffende das, wegen eines Benachteiligungsverbots, erstreiten würde. Gewisse Berufe erfofern eine gewisse Bildung und dazu gehört richtig schreiben zu können.
Auch wenn das hier nicht jeden im Board gelingt. Das sind dann lediglich Tippfehler.
MfG
Vorweg immer die gleiche Leier: Bildung ist Ländersache, also wäre es hilfreich dein Bundesland zu kennen.
nun ich hatte oder habe eine recht schreibt und lese
schwäche das heißt rechtschriebfehler werden nicht gezählt.
Aber nur wenn dies entsprechend ärztlich attestiert wurde und dies der Schule mit einem aktuellen Attest nachgewiesen wurde.
In Bayern ist es dann allerdings so, dass im Zeugnis eine Bemerkung steht die so oder so ähnlich lauten muss:
„Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet.“
Wenn ich nun nächträglich dieses schrieben sagen wir mal
einreichen würde. Und wenn dieses schrieben bestätigt das ich
diese Schwäche schon vor dem schuljahr hatte, wurde dann mein
Zeugniss noch geändert werden?
Ohne das Bundesland zu kennen, würde ich sagen nein. Solche Gründe müssen immer vorher angezeigt werden, da ansonsten alle Arbeiten (evtl nicht nur in Deutsch) nachkorrigiert werden müssten.
Es ist zwar schade für dich, aber das hättest du dir definitiv früher überlegen müssen.
irgendwie ward mir als schrieb ichs schon mal an anderer Stelle, aber Bildung ist Ländersache
ich würde mal beim oberschulamt nachfragen
oberschulämter sind i.a. in der hauptstadt des betreffenden
bundeslandes zu finden.
Und in Bayern gibts zB nur Schulämter, aber keine Ober…
In Bayern ist zB in der beruflichen Bildung (und hier handelt es sich ja um eine solche) nicht das Schulamt sondern die jeweilige Bezirksregierung zuständig …
irgendwie ward mir als schrieb ichs schon mal an anderer
Stelle, aber Bildung ist Ländersache
ich würde mal beim oberschulamt nachfragen
oberschulämter sind i.a. in der hauptstadt des betreffenden
bundeslandes zu finden.
jau, freilich, so war´s auch gemeint. zugegebenermaßen, beim zweiten lesen, etwas „mißinterpretierbar“ ausgedrückt. ich hab den „tatbestand“ (bildung = ländersache) als stillschweigend bekannt vorausgeetzt. nix für ungut…
Und in Bayern gibts zB nur Schulämter, aber keine Ober…
In Bayern ist zB in der beruflichen Bildung (und hier handelt
es sich ja um eine solche) nicht das Schulamt sondern die
jeweilige Bezirksregierung zuständig …