Liebes Expertenteam,
ich möchte einen Markennamen eintragen/schüzen lassen. Diesen in der Nizza Klasse 29 (Lebensmittel > hier Konfitüre) und in allen EU Ländern. Nun gibt es diesem Markennamen bereits allerdings in der Nizza Klasse 33 (alkoholische Getränke) ebenfalls geschützt in allen EU Ländern. Nun meine Frage, ob ich diesen Markennamen verwenden darf?
Wie kann ich hier vorgehen, um das Risiko einer rechtlichen Anfechtung seitens des jetzigen Halters des Markennamens zu vermeiden? Ich habe hier folgende Möglichkeiten verstanden:
- Abrenzungsvereinbarung mit dem jetzigen Markenhalter aushandeln (aber warum sollte das Unternehmen sich darauf einlassen)?
- Europäische Anmeldung der Marke? Wie ich verstanden habe wird der jetzige Markenhalter dann über meine Anmeldung infomiert und hat die Möglichkeit Widerruf einzulegen?
- Meinen Markennamen doch so variieren / abändern dass die Verwechslungsgefahr eher gering ist? Wo finde ich heraus ob die Abänderungen forensisch ausreichend sind?
Ich stehe hier leider komplett auf dem Schlauch und würde mich über Ihren Rat sehr freuen.
Herzlichen Dank
Phillip