Hallo @odo01,
was findest Du denn an diesem Vorschlag so furchtbar schlimm? Was spricht denn dagegen?
Wenn man das Teil auf acht Jahre linear abschreibt, steht es nach fünf Jahren noch mit 375 € in den Büchern. Und davon ein Viertel ist halt 93,75 €, ich kann auch nichts dafür. Wenn man sonst keinen Anhaltspunkt hat, ist der Buchwert durchaus eine sinnvolle Basis, auf der man sich hier einigen kann.
Der Hintergrund dazu ist die Idee, dass das Gerät im Lauf seiner Nutzungsdauer seine Anschaffung in gleichmäßigem Verlauf „verdient“. Wenn es in dieser Branche deutliche Einflüssen von Moden und Mödelein gibt, ist es natürlich nach fünf Jahren nichts mehr wert. Es ist aber dem Eigentümer der Bude, bei dem das Gerät stehen bleibt, überlassen, für einen niedrigeren Preis zu argumentieren. Der ausscheidende Mitarbeiter, der für sein Viertelsgerät noch Geld sehen möchte, sollte eher Argumente für einen höheren Preis finden, und dafür ist der Buchwert eben recht gut geeignet.
Schöne Grüße
MM