Kann ich ein Arbeitszimmer auch in der Garage

… einrichten?

Hallo Spezialisten, ich benötige für meine Arbeit ein Arbeitszimmer. Die einzige denkbare Möglichkeit wäre in der Garage. Wird das vom Finanzamt anerkannt? Gibt es dazu Vorgaben, wie es ausgestattet sein muss? Vielen Dank im Vorraus

Ich hätte als Einrichter eher Bedenken bezüglich der Einrichtungsgegenstände.

Empfehle hier eine Vollkern-Platte (etwas teurer) und ein Edelstahl-Gestell.

Dann bleibt es lange „schimmelfrei“. :smile:

Gruß

Sven Bublitz

Hi Peterpan

  • zu Deiner Frage:
    ein Arbeitszimmer könnte auch die Garage sein. Es kommt allerdings darauf an, ob diese dann ausschließlich dafür genutzt wird (und nicht das Auto quasi neben dem Schreibtisch steht !) Entscheidend ist sicherlich auch, wo die Garage zu der beabsichtigten Nutzung steht. Z.B. evtl. direkt an ein Haus angebaut, bzw. an eine Wohnung aussen (oder innen) angrenzend, ect.) Der Arbeitsraum -quasi Büro muss eigenständig, abschließbar,
    in div. m2 (bei div. evtl. Prüfung) nachweisbar sein.
    Die Kriterien ändern sich immer wieder einmal.
    Am besten beim FA telefonisch jederzeit möglich einfach nachfragen. Die sind freundlich und geben dazu gerne auch verbindliche Auskunft.
    m.f.G.

Hallo,

das das Finanzamt sich eh schwertut mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers solltest du vielleicht nicht unbedingt erwähnen, dass es sich in der Garage befindet. Nur mal so am Rande.

Hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm kannst dazu einiges nachlesen. Am sichersten ist es einen Steuerberater zu fragen.

Grüße
Angel

Moin Moin,
was spricht gegen eine Garage. Die gehört zum Haus. Details sollten Sie allerdings bei Ihrem Steuerberater erfragen. Der kann Ihnen genau sagen, inwieweit Sie Kosten geltend machen können.
Hoffe das hat weiter geholfen.
Es grüßt aus dem Norden
hph49

  1. finanztechnisch denke ich, dass die garage zweckgebunden ist (naemlich fuer das auto). es sei denn das auto verschwindet aus der garage und alles was mit dem auto zu tun hat. es gibt jedoch von finanzamt zu finanzamt mittlerweile (wieder) unterschiedliche regelungen, dass das arbeitszimmer (wie frueher) auch in „abgeschotteten“ wohnbereichen anerkannt wird. hauptsaxhe man kann die qm und die nebenkosten und strom exakt herausrechnen.

  2. arbeitsschutzrechtlich muss man vom „arbeitsplatz“ aus, in´s freie blicken koennen und die lichtachse darf nicht mehr als 7,50 m antfernt sein.

das war´s. interessant waere es zu erfahren ob die garage zu einen einfamilienwohnhaus oder separat auf einem gelaende steht.

eifach beim Finanzamt fragen !
Viel Erfolg

Hallo,

meiner Meinung nach könnte es Erfolg haben. Stellt sich nur die Frage ob häuslich oder nicht häuslich. Wie ist denn die Garage aus deiner Wohnung zu erreichen?

LG

Knobi

Die Anerkennung dürfte schwer fallen, da eine Garage ja einem eindeutigen Zweck dient. Einzige Möglichkeit hieraus ein Arbeitszimmer zu machen, wäre das Tor heraus zu reissen und zuzumauern.
Denn wer will mir schon erzählen, er würde auch bei Schnee und Eis in seiner Garage sitzen und seine Schreibarbeit machen. Klingt schon „lustig“ (lächerlich wollte ich nicht sagen :wink:

Hallo peterpan70,
kann ich leider nichts zu sagen, nicht mein Fachgebiet.
Mfg
J.H.