… einrichten?
Hallo Spezialisten, ich benötige für meine Arbeit ein Arbeitszimmer. Die einzige denkbare Möglichkeit wäre in der Garage. Wird das vom Finanzamt anerkannt? Gibt es dazu Vorgaben, wie es ausgestattet sein muss? Vielen Dank im Vorraus
… einrichten?
Hallo Spezialisten, ich benötige für meine Arbeit ein Arbeitszimmer. Die einzige denkbare Möglichkeit wäre in der Garage. Wird das vom Finanzamt anerkannt? Gibt es dazu Vorgaben, wie es ausgestattet sein muss? Vielen Dank im Vorraus
Ich hätte als Einrichter eher Bedenken bezüglich der Einrichtungsgegenstände.
Empfehle hier eine Vollkern-Platte (etwas teurer) und ein Edelstahl-Gestell.
Dann bleibt es lange „schimmelfrei“. 
Gruß
Sven Bublitz
Hi Peterpan
Hallo,
das das Finanzamt sich eh schwertut mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers solltest du vielleicht nicht unbedingt erwähnen, dass es sich in der Garage befindet. Nur mal so am Rande.
Hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm kannst dazu einiges nachlesen. Am sichersten ist es einen Steuerberater zu fragen.
Grüße
Angel
Moin Moin,
was spricht gegen eine Garage. Die gehört zum Haus. Details sollten Sie allerdings bei Ihrem Steuerberater erfragen. Der kann Ihnen genau sagen, inwieweit Sie Kosten geltend machen können.
Hoffe das hat weiter geholfen.
Es grüßt aus dem Norden
hph49
finanztechnisch denke ich, dass die garage zweckgebunden ist (naemlich fuer das auto). es sei denn das auto verschwindet aus der garage und alles was mit dem auto zu tun hat. es gibt jedoch von finanzamt zu finanzamt mittlerweile (wieder) unterschiedliche regelungen, dass das arbeitszimmer (wie frueher) auch in „abgeschotteten“ wohnbereichen anerkannt wird. hauptsaxhe man kann die qm und die nebenkosten und strom exakt herausrechnen.
arbeitsschutzrechtlich muss man vom „arbeitsplatz“ aus, in´s freie blicken koennen und die lichtachse darf nicht mehr als 7,50 m antfernt sein.
das war´s. interessant waere es zu erfahren ob die garage zu einen einfamilienwohnhaus oder separat auf einem gelaende steht.
eifach beim Finanzamt fragen !
Viel Erfolg
Hallo,
meiner Meinung nach könnte es Erfolg haben. Stellt sich nur die Frage ob häuslich oder nicht häuslich. Wie ist denn die Garage aus deiner Wohnung zu erreichen?
LG
Knobi
Die Anerkennung dürfte schwer fallen, da eine Garage ja einem eindeutigen Zweck dient. Einzige Möglichkeit hieraus ein Arbeitszimmer zu machen, wäre das Tor heraus zu reissen und zuzumauern.
Denn wer will mir schon erzählen, er würde auch bei Schnee und Eis in seiner Garage sitzen und seine Schreibarbeit machen. Klingt schon „lustig“ (lächerlich wollte ich nicht sagen 
Hallo peterpan70,
kann ich leider nichts zu sagen, nicht mein Fachgebiet.
Mfg
J.H.