Kann ich ein Dachfenster einfach austauschen?

Hallo,
ich habe ein Dachfenster GGU P08 0060GR (Schwingfenster) von Velux verbauen lassen. Jetzt benötige ich aber laut Bauamt ein Klapp-Schwingfenster GPU PK08 0060 wegen dem 2.ten Rettungsweg.

Kann ich hierfür nur den „Fensterflügel“ austauschen oder muss ich das komplette Fenster mit Rahme tauschen.

Vielen Dank schonmal für Eure hilfe! :wink:

Gruß Andre

Hallo!

Du brauchst m.E. nach nicht GPU… sondern GTU … !

GPU ist wegen seines nur um 45° Öffnungswinkel aufschlagenen Fensters nicht als Notausstieg geeignet.

Man braucht mind. das GTU, was bis auf 70° Öffnungswinkel aufschlägt oder besser eine Notausstiegstür.
Das wäre ein Fenster, was seitlich angeschlagen ist und wie eine Tür öffnet (90°).
Hier ist der volle Bereich offen, nichts schränkt Kopffreiheit ein.

Ob man in Deinem Fall „einfach“ den Flügel eines GTU in die Zarge eines flächengleichen GGU umhängen kann ohne etwas zu ändern(auch Eindeckrahmen nicht) ?
Und selbst ist der Mann ?  Der Flügel ist ziemlich schwer !

Frage bei VELUX an.

Nochmal zum 2. Rettungsweg.  Ist denn dort überhaupt eine Rettung über Feuerwehrgerät wegen der Lage und Dachneigung möglich ?
Wie überwindet man die Brüstung ?

Verlangt die Bauvorschrift nicht senkrecht stehende Fenster einer Mindestgröße als 2. Rettungsweg ?

MfG
duck313

Nachtrag, mehr Info zum 2. Rettungsweg bei Dachflächenfenstern :http://www.velux.de/de-DE/Documents/PDF/Info-Dokumen…

Hallo duck313

Danke für deine schnelle Antwort.

Also die Feuerwehr kommt mit einer 3teiligen Schiebeleiter bzw mit der Drehleiter ohne Probleme an das Fenster heran. Die Traufkannte ist ca 1m von dem Fenster weg ( erlaubt sind 1,20m). Die Fensterunterkannte ist ca 1,1m über dem Fußboden(erlaubt 1,2m).

Gruß
Andre

OT: Aus dem Fenster lehnen und so…
Hallo duck,

Du brauchst m.E. nach nicht GPU… sondern GTU … !

Wenn das Bauamt schreibt, es möchte oder erlaubt genau dieses eine Fenster von diesem Hersteller und diesem Typ, dann ist es so.

Wenn das Wasserwirtschaftschaft schreibt, dass Frostschutzmittel X wegen Gefährdungsklasse 1 nicht verwendet werden darf, stattdessen Mittel Y der gleichen Gefährdungsklasse einzusetzen ist, dann macht man das einfach so.

Es erspart einfach Ärger. Dennoch * hier (und dort) wegen der seit Jahren konstant sehr hohen fachlichen und engagierten Qualität deiner Beiträge.

Gruß
nasziv