Hallo zusammen,
ich soll ein Fax online senden aber es soll man unterschreibt werden. Ich will nicht es drucken und scannen. Gibt es eine Moglichkeit der Fax online zu unterschreiben?
Danke schön!
Servus,
diese Reklame ist an einer Stelle ziemlich link - nämlich dort, wo „Unterschrift“ gemeint ist, aber „Signatur“ steht.
Schöne Grüße
MM
Wie schön
ist es, dass fast alle Spammer, Phisher und sonstiges Gesocks sich einer grauenhaften Sprache bedienen. Merkwürdig, dass sich dieses die Filterprogrammierer nicht effektiver zu Nutze machen.
Ein anderes Merkmal ist das massenhafte Auftreten des gleichen Textes in 12 bis 38 eMails gleichzeitig in meinem Posteingang - wenn auch mit verschiedenen Absenderangaben.
Naheliegend ist, dass die angeblichen Spam-Abwehr-Experten wenig Interesse an einer erfolgreichen Bekämpfung haben 
Hallo Fragewurm,
ich soll ein Fax online senden aber es soll man unterschreibt
werden. Ich will nicht es drucken und scannen. Gibt es eine
Moglichkeit der Fax online zu unterschreiben?
Man könnte auf einem Blatt Papier Blanko unterschreiben, dies einscannen und dann mit einer Bildbearbeitung in das Fax einfügen.
Soweit die technische Machbarkeit!
Nun geht es aber wohl um eine rechtliche Geschichte!
Da ist nicht alles was technisch möglich ist auch erlaubt!
Eine Unterschrift scannen und in ein Dokument reinfummeln kann jeder, auch das Mädchen aus der Nachbarschaft.
Mit der Unterschrift soll rechtlich bewiesen werden, dass du den Wisch in den Händen hattest, dabei meint man, dass du ihn auch durchgelesen hast, und dann Unterschrieben hast.
Mit einem unterschriebenen Ausdruck hat man dann auch einen rechtsgültigen Beleg.
Dein gewünschtes Vorgehen, entspricht eigentlich einer Dokumenten-Fälschung, da nicht nachgewiesen werden kann, bzw. du kannst es jederzeit abstreiten, dass du den Text in Händen gehalten hast.
MfG Peter(TOO)
du kannst uns bestimmt belegen, wieso mach rechtlich nicht die eigene unterschrift unter ein dokument kopieren darf.
gerade für die schriftform ist es unerheblich, da bei fax und email sowieso nur eine kopie zugeht. siehe 126 bgb
Hallo Fragewurm,
du kannst uns bestimmt belegen, wieso mach rechtlich nicht die
eigene unterschrift unter ein dokument kopieren darf.
Woher weiss man das du deine Unterschrift?
gerade für die schriftform ist es unerheblich, da bei fax und
email sowieso nur eine kopie zugeht. siehe 126 bgb
Kommt darauf an, wo du den Fax hin sendest.
Hier in CH gilt das manipulieren einer Kopie als Urkundenfälschung.
Art. 110 StGB
Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.
http://www.swissmem.ch/de/news/news/inhaltliche-abae…
http://concordiabern.ch/Dokumente%20Jus-Portal/Straf…
In D gilt eine (Fern-)Kopie nicht als Urkunde, folglich ist es rechtlich egal ob der Fax unterschrieben ist oder nicht.
http://www.juraexamen.info/strafrecht-urkundenfalsch…
MfG Peter(TOO)
moin
Hallo Fragewurm,
du kannst uns bestimmt belegen, wieso mach rechtlich nicht die
eigene unterschrift unter ein dokument kopieren darf.Woher weiss man das du deine Unterschrift?
also eine gegenfrage ist ja schon unhöflich, aber eine, bei der man raten muss…
ich vermute mal, du willst wissen, woran man erkennt, da es die „richtige“ unterschrift ist, da gilten die selben vorschriften wie bei der handschriftlichen. wie auch die gänige rechtsprechung sagt, es reicht, wenn zu erkennen ist, von wem das schreiben ist.
gerade für die schriftform ist es unerheblich, da bei fax und
email sowieso nur eine kopie zugeht. siehe 126 bgbKommt darauf an, wo du den Fax hin sendest.
Hier in CH gilt das manipulieren einer Kopie als
Urkundenfälschung.Art. 110 StGB
Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder
Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher
Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und
Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie
demselben Zweck dient.
und in nord korea wird man vermutlich für den besitz eines kopieres ins arbeitslager geschickt, aber was hat das mit der frage zu tun. vor allem ist es kein verändern einer urkunde, wenn man die unterschrift einfügt, da der ersteller damit immer noch eindeutig zugeordnet werden kann. wie „schwer“ eine fälschung ist, ist dabei komplett egal.
in deutschland kann es sogar legal sein, wenn ein dritter die unterschrift als bild rein kopiert. BFH, 22.6.10, 2010 VIII R 38/08
Hallo,
ich kann dir sagen wie ich dieses Problem gelöst habe und es bisher keine Schwierigkeiten bei Ämtern oder in rechtlichen Dingen gegeben hat.
Ich habe mir unter http://www.epost.de einen kostenlosen Account erstellt.
Wenn du registriert bist und etwas Guthaben aufgeladen hast, kannst du vom PC aus Briefe auf klassische Art verschicken. Dieser Brief wird von Epost ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und versendet.
Ich schreibe einen Brief mit Word, füge meine Unterschrift ein und wandle den Text in eine PDF Datei. Diesen übertrage ich dann in das Epost System.
Durch das einmalige Post Ident Verfahren ist sichergestellt, das du der richtige Teilnehmer bist.
Die Unterschrift habe ich mir gespeichert und kann die per Copy und Paste in den Brief einfügen.
Gute Sache und du kannst Briefe direkt von zuhause aus verschicken, ohne Briefmarken besorgen und zum Briefkasten zu müssen.
Briefe können auch in allen Einschreibevarianten verschickt werden.
Gruß
Roland