Servus,
Erst wenn das Geschäft
wirklich brummt und man vor lauter Anfragen nicht mehr weiss
wo einem der Kopf hängt erst dann sollte man sich Gedanken
über das Anmelden eines Gewerbe machen.
In welchem Land ist das? In D gilt für solche Fälle die Gewerbeordnung, konkret § 14 GewO:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
Denn was nützt es dir, wenn du ein Gewerbe anmeldest, auf den
Markt gehst und niemand interessiert sich für die Ware?
Tschä, dat giift. Das Dasein eines Unternehmers ist mit Risiken verbunden.
Entscheidend ist das öffentliche Anbieten (gegeben) und die
Fertigung der Gegenstände zum Zweck des Verkaufs (gegeben).
Das ist Haarspalterei, selbst wenn es so ist wie du es
interpretierst.
Es ist schlicht Tatsache. Dass man alles mögliche probieren kann und hoffen, dass man dabei nicht erwischt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Was glaubst Du, wie viele Personen Handelsgewerbe z.B. mit Ecstasy betreiben und im Traum nicht daran denken, das Gewerbe anzumelden oder gar ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen? Trotzdem kann man daraus nicht die These ableiten, Drogenhandel sei (a) kein Handelsgewerbe und (b) steuerbefreit.
Ändert aber nichts daran, dass man sein Gewerbe noch im
nachhinein anmelden kann. Wie hoch wäre denn das Ordnungsgeld?
Ich übergebe an den Bundesadler, § 144 GewO:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__144.html
Wobei die 5.000 € nicht so häufig vorkommen. Gerne genommen sind Beträge um die 200 € - als ich (bzw. mein GF) zum entsprechenden Owi-Verfahren angehört wurde, weil ich die Ummeldung (etwas harmloser als die Anmeldung, man ist dann ja nicht aus der Welt…) verpennt hatte, gings glaube ich um 150 oder 250 €, sowas um den Dreh.
Eine GmbH meldete erst 1,5 Jahre später das Gewerbe an.
Ja. Ich hab schon viele GmbHs auf dem Tisch gehabt, deren Geschäftsführer von den interessantesten Sachverhalten keine Ahnung hatten: z.B. dass der Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH sich strafbar macht, wenn er nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Oder dass eine GmbH, wenn ihre Gründung missglückt ist (z.B. eingezahlte Mittel gleich wieder rausgeholt, oder Sachgründung mit unsinnig bewerteten Wirtschaftsgütern), trotz eventuell irgendwie hingekriegter Eintragung eben keine GmbH ist… Ich habe sogar einen Fall gesehen, wo es einer irgendwie geschafft hat, sich zur KSt veranlagen zu lassen, obwohl er munter Privatentnahmen und -einlagen gebucht und ausgewiesen hatte. Sein Trick war, dass er wegen jedem Scheiß auf dem Finanzamt angerufen hat und nach zwanzig Minuten durchblicken ließ, dass er gut noch drei Stunden weiterreden könnte. Der solchermaßen bedrohte Sachbearbeiter hat ihm dann seinen Müll irgendwie zurechtgebogen, das war zu Zeiten des alten § 30 KStG alles andere als harmlos. Nu, man lebt und wurschtelt sich so entlang. Solang alles gut geht, sagt ja auch keiner was. Bloß wenns mal nicht so gut geht, ists für den Geschäftsführer tendenziell besser, wenn er sich an geltendem Recht orientiert (falls er pfändbares Vermögen hat).
Ein Gewerbe wird nicht durch die Anmeldung Gewerbe, sondern
durch den Sachverhalt.
Bitte erläutere das etwas näher.
In der Gewerbeordnung ist der zentrale Begriff des „stehenden Gewerbes“ nicht besonders konkret definiert. Daher ist es hier nützlich und üblich, auf § 15 II EStG zurückzugreifen:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html
, der für sich allein auch eher mager ist, aber mit allerlei Verwaltungsanweisungen unterfüttert ist, hier besonders H 15.1 EStH, H 15.2 EStH, H 15.4 EStH. - Die angegebenen Hinweise sind zwar bloß für die Verwaltung bindend, aber es ist nicht so leicht, an ihnen vorbeizukommen, weil sie ein Destillat einschlägiger Rechtsprechung darstellen.
Im vorliegenden Fall ist entscheidend wichtig: Ein Gewerbe wird nicht dadurch zum Gewerbe, dass es angemeldet wird, auch wenn viele stolze Ebayern das glauben. Es steht einem Gewerbetreibenden nicht frei, sein Gewerbe „als Gewerbe“ oder „auf privat laufen zu lassen“. Entweder, er betreibt ein Gewerbe, dann muss er es auch anmelden. Oder er betreibt keines, dann muss er das nicht tun.
Schöne Grüße
MM