Kann ich ein Gewerbe anmelden ?

Hallo zusammen !!!

Ich habe da mal ne frage und zwar Bin ich seit 3Monaten gelernter Industriemechaniker für Fein/Gerätetechnick

Ich will mir nebenbei etwas dazu verdienen und habe da eine kleine Idee um etwas im ebay zu verkaufen

Das was ich produzieren will ist eine Simple Feilarbeit(2mm Aluminium) und ein kleinen Ständer aus Alu(Drehteil)

Dies würde ich gerne Daheim oder bei meinem kumpel im keller machen der den gleichen beruf gerade erlernt(3lehrjahr)

kann ich ein gewerbe anmelden und verkaufen ???
Ohne gewährleistung oder Garantie
Weil bei dem bissle Deko brauch ich doch des net oder ?
Allgemein müsste ich rechnungen ausstellen ???
oder kann ich das bei irgendwie umgehen auf legalem weg !!!

Für allgeimene Tipps bin ich sehr Dankbar
Mit freundlichen Grüßen Florian

kann ich ein gewerbe anmelden und verkaufen ???

Ja.

Ohne gewährleistung oder Garantie

Nein.

Weil bei dem bissle Deko brauch ich doch des net oder ?

Doch.

Allgemein müsste ich rechnungen ausstellen ???

Ja.

oder kann ich das bei irgendwie umgehen auf legalem weg !!!

Nein.

Hallo Florian,

wie wäre es, wenn du erstmal, als Privater, versuchst deine Ware bei einem online Anbieter zu verkaufen? Sollte dein Produkt gut ankommen, dann hast du immer noch genügend Zeit dir Gedanken über die Anmeldung eines Gewerbes zu machen. Sollte dein Produkt nicht so gut ankommen dann weisst du ja Bescheid.

Kurzum: Wenn du nicht gleich tausend Stücke aufeinmal verkaufen willst dann muss noch kein Gewerbe vorliegen. Was du übrigens auch noch im nachhinein anmelden kannst.
Aber solltest du ein Gewerbe angemeldet haben, dann bist du selbstverständlich dazu verpflichtet eine Rechnung auszustellen und eine art Garantie abzugeben.

Wünsche frohes Gelingen
Krümel

Servus,

Kurzum: Wenn du nicht gleich tausend Stücke aufeinmal
verkaufen willst dann muss noch kein Gewerbe vorliegen.

das stimmt nicht.

Entscheidend ist das öffentliche Anbieten (gegeben) und die Fertigung der Gegenstände zum Zweck des Verkaufs (gegeben).

Was du übrigens auch noch im nachhinein anmelden kannst.

= Ordnungswidrigkeit

Ein Gewerbe wird nicht durch die Anmeldung Gewerbe, sondern durch den Sachverhalt. So wird z.B. ein Ecstasy-Großhändler kaum sein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden; das ändert aber nichts daran, dass er ein Handelsgewerbe betreibt.

Schöne Grüße

MM

Hi Florian,

mein Tipp:
Teste durch einen einzigen Verkauf, wie gut dein Produkt einschlägt.
Du wirst es an Hand der Interessenten beurteilen können.

Dein Produkt ist gefragt ? OK
Gewerbe anmelden und Produktion beginnen :wink:

Gewährleistungs-Angst ?
Warum denn ? Wenn dein Produkt so gut und einfach ist, wie du beschreibst, kann dir doch fast nüx passieren.

Was dir für eine Existenzgründung nützlich sein könnte, kannst du auf offiziellen Seiten erfahren.

Klick dich mal hier durch:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/inde…

Viel Erfolg

Gruß
BJ

Hallo Florian,

nur mal als Gedanken-Anregung:
Was du da machen willst, könnte vielleicht als künstlerische Tätgikeit gesehen werde?
Du fertigst Feilarbeiten aus Aluminium an, die auf einem Drehteller gelagert werden. So lange du das alleine machst, wirst du kaum auf größere Stückzahlen kommen können, außerdem machst du das von Hand, da ist jedes Stück ein Unikat. Das Ganze soll zum Betrachten da sein, erfüllt also keinen direkten Zweck.
=>Kunstwerk?

Gruß
WB

Servus :smile:

Servus,

Kurzum: Wenn du nicht gleich tausend Stücke aufeinmal
verkaufen willst dann muss noch kein Gewerbe vorliegen.

das stimmt nicht.

Das kann aber stimmen. Es gibt unzählige Menschen die zu hause Dinge anfertigen die sie später auf dem Flohmarkt verkaufen oder zumindest versuchen zu verkaufen. Erst wenn das Geschäft wirklich brummt und man vor lauter Anfragen nicht mehr weiss wo einem der Kopf hängt erst dann sollte man sich Gedanken über das Anmelden eines Gewerbe machen.
Denn was nützt es dir, wenn du ein Gewerbe anmeldest, auf den Markt gehst und niemand interessiert sich für die Ware?

Entscheidend ist das öffentliche Anbieten (gegeben) und die
Fertigung der Gegenstände zum Zweck des Verkaufs (gegeben).

Das ist Haarspalterei, selbst wenn es so ist wie du es interpretierst.

Was du übrigens auch noch im nachhinein anmelden kannst.

= Ordnungswidrigkeit

Ändert aber nichts daran, dass man sein Gewerbe noch im nachhinein anmelden kann. Wie hoch wäre denn das Ordnungsgeld? Eine GmbH meldete erst 1,5 Jahre später das Gewerbe an. Währenddessen wurde Personal eingestellt, Aufträge in Höhe von fast 1 Mio ausgeführt usw. Aber soviel ich weiss gab es keine Geldstrafe. Das Gewerbe wurde sogar rückwirkend angemeldet.

Ein Gewerbe wird nicht durch die Anmeldung Gewerbe, sondern
durch den Sachverhalt.

Bitte erläutere das etwas näher.

Schöne Grüße

Schöne Grüsse
Krümel

Servus,

Erst wenn das Geschäft
wirklich brummt und man vor lauter Anfragen nicht mehr weiss
wo einem der Kopf hängt erst dann sollte man sich Gedanken
über das Anmelden eines Gewerbe machen.

In welchem Land ist das? In D gilt für solche Fälle die Gewerbeordnung, konkret § 14 GewO:

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

Denn was nützt es dir, wenn du ein Gewerbe anmeldest, auf den
Markt gehst und niemand interessiert sich für die Ware?

Tschä, dat giift. Das Dasein eines Unternehmers ist mit Risiken verbunden.

Entscheidend ist das öffentliche Anbieten (gegeben) und die
Fertigung der Gegenstände zum Zweck des Verkaufs (gegeben).

Das ist Haarspalterei, selbst wenn es so ist wie du es
interpretierst.

Es ist schlicht Tatsache. Dass man alles mögliche probieren kann und hoffen, dass man dabei nicht erwischt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Was glaubst Du, wie viele Personen Handelsgewerbe z.B. mit Ecstasy betreiben und im Traum nicht daran denken, das Gewerbe anzumelden oder gar ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen? Trotzdem kann man daraus nicht die These ableiten, Drogenhandel sei (a) kein Handelsgewerbe und (b) steuerbefreit.

Ändert aber nichts daran, dass man sein Gewerbe noch im
nachhinein anmelden kann. Wie hoch wäre denn das Ordnungsgeld?

Ich übergebe an den Bundesadler, § 144 GewO:

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__144.html

Wobei die 5.000 € nicht so häufig vorkommen. Gerne genommen sind Beträge um die 200 € - als ich (bzw. mein GF) zum entsprechenden Owi-Verfahren angehört wurde, weil ich die Ummeldung (etwas harmloser als die Anmeldung, man ist dann ja nicht aus der Welt…) verpennt hatte, gings glaube ich um 150 oder 250 €, sowas um den Dreh.

Eine GmbH meldete erst 1,5 Jahre später das Gewerbe an.

Ja. Ich hab schon viele GmbHs auf dem Tisch gehabt, deren Geschäftsführer von den interessantesten Sachverhalten keine Ahnung hatten: z.B. dass der Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH sich strafbar macht, wenn er nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Oder dass eine GmbH, wenn ihre Gründung missglückt ist (z.B. eingezahlte Mittel gleich wieder rausgeholt, oder Sachgründung mit unsinnig bewerteten Wirtschaftsgütern), trotz eventuell irgendwie hingekriegter Eintragung eben keine GmbH ist… Ich habe sogar einen Fall gesehen, wo es einer irgendwie geschafft hat, sich zur KSt veranlagen zu lassen, obwohl er munter Privatentnahmen und -einlagen gebucht und ausgewiesen hatte. Sein Trick war, dass er wegen jedem Scheiß auf dem Finanzamt angerufen hat und nach zwanzig Minuten durchblicken ließ, dass er gut noch drei Stunden weiterreden könnte. Der solchermaßen bedrohte Sachbearbeiter hat ihm dann seinen Müll irgendwie zurechtgebogen, das war zu Zeiten des alten § 30 KStG alles andere als harmlos. Nu, man lebt und wurschtelt sich so entlang. Solang alles gut geht, sagt ja auch keiner was. Bloß wenns mal nicht so gut geht, ists für den Geschäftsführer tendenziell besser, wenn er sich an geltendem Recht orientiert (falls er pfändbares Vermögen hat).

Ein Gewerbe wird nicht durch die Anmeldung Gewerbe, sondern
durch den Sachverhalt.

Bitte erläutere das etwas näher.

In der Gewerbeordnung ist der zentrale Begriff des „stehenden Gewerbes“ nicht besonders konkret definiert. Daher ist es hier nützlich und üblich, auf § 15 II EStG zurückzugreifen:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html

, der für sich allein auch eher mager ist, aber mit allerlei Verwaltungsanweisungen unterfüttert ist, hier besonders H 15.1 EStH, H 15.2 EStH, H 15.4 EStH. - Die angegebenen Hinweise sind zwar bloß für die Verwaltung bindend, aber es ist nicht so leicht, an ihnen vorbeizukommen, weil sie ein Destillat einschlägiger Rechtsprechung darstellen.

Im vorliegenden Fall ist entscheidend wichtig: Ein Gewerbe wird nicht dadurch zum Gewerbe, dass es angemeldet wird, auch wenn viele stolze Ebayern das glauben. Es steht einem Gewerbetreibenden nicht frei, sein Gewerbe „als Gewerbe“ oder „auf privat laufen zu lassen“. Entweder, er betreibt ein Gewerbe, dann muss er es auch anmelden. Oder er betreibt keines, dann muss er das nicht tun.

Schöne Grüße

MM

Hi Waldbeißer,

grundsätzlich eine gute Anregung.
Ich würde als Unikat jedoch ein einmaliges Stück bezeichnen… Wenn alle prozuzierten Stücke annähernd ähnlich aussehen, wird es sich wohl eher um „Fertigungstoleranzen“ handeln.
Einzelfertigung und Handarbeiten sind leider nicht per se Unikate.

Übrigens:
Florian hat im Bereich Handel auch die Frage nach Copyrightverletzungen gestellt und in wieweit man Logos benutzen und/oder benutzen/verfremden darf/kann.

Beziehe ich beide Anfragen in meine Überlegungen ein, so wird es sich später leider nicht um Unikate handeln können.

Gruß
BJ

Hi BJ,

klar, ein Unikat ist es nicht mehr, wenn der Ursprungsposter immer die gleiche Feilarbeit macht.
Könnte aber wie bei Andy Warhol z.B. eine Serie machen, 100 verschiedene Ausfertigungen einer Feilarbeit.

Gruß
WB

Moin.

Denn was nützt es dir, wenn du ein Gewerbe anmeldest, auf den
Markt gehst und niemand interessiert sich für die Ware?

Du kannst die Ausgaben für die Herstellung Deiner Produkte, für den Vertrieb, die Miete für die Arbeitsräume, Telefon, DSL, etc. von der Steuer absetzen. Auch schon, bevor Du auch nur ein Teil verkauft hast. Wenn es im Nachhinein nicht klappt, musst Du Dein Gewerbe wieder abmelden.

Aber schaden tut Dir das nicht.

Frohe Ostern,
-Efchen

Moin.

Nabend :smile:

Du kannst die Ausgaben für die Herstellung Deiner Produkte,
für den Vertrieb, die Miete für die Arbeitsräume, Telefon,
DSL, etc. von der Steuer absetzen. Auch schon, bevor Du auch
nur ein Teil verkauft hast. Wenn es im Nachhinein nicht
klappt, musst Du Dein Gewerbe wieder abmelden.

Aber schaden tut Dir das nicht.

Frohe Ostern,
-Efchen

Erzähl uns doch mal was der Laie unter „von der Steuer absetzen“ verstehen darf :wink:

Wünsche ebenfalls frohe Ostern

Krümel