ich bin miteigentümer eines dreifamilienhauuses das meiner schwägerin und mir gehört
wir haben alle zusammen in dem haus gewohnt jeder in einer wohnung meine schwiegermutter unten ich in der ersten etage und meine schwägerin in der oberen etage
meine schwiegermutter ist verstorben und ich will mein anteil also die hälfte verkaufen ist so was möglich weil meine schwägerin das haus nicht verkaufen will ich habe mitlerweile ein eigenes haus und will meinen teil verkaufen ist das möglich oder nicht bitte um nachricht weil ich etwas verzweifelt bin jetzt in dieser lage
ich bedanke mich im vorraus für eure antworten
Nein, ein freier Verkauf eines Miteigentumteils ist in der Praxis nicht möglich. Man kann ein Dreifamilienhaus schließlich nicht in der Mitte auseinanderteilen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
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Sie überzeugen doch noch Ihre Schwägerin von dem gemeinsamen Verkauf des geerbten Hauses. Schließlich könnte der Erlös bei einem freien Verkauf soviel einbringen, dass sich Ihre Schwägerin durchaus eine vergleichbare Eigentumswohnung kaufen könnte. Ist ein Verkauf dennoch nicht möglich, weil z.B. Ihre Schwägerin nicht aus der Wohnung herausmöchte, bleibt nur Möglichkeit 2.
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Sie beantragen bei Ihrem örtlichen Amtsgericht die Teilungsversteigerung. Dies ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Dabei beauftragt das Gericht einen Gutachter, der den Verkehrswert feststellt und legt einen Termin zur öffentlichen Zwangsversteigerung fest. Das kann schon mal bis zu einem Jahr dauern. Sie sollten sich aber unbedingt juristisch beraten lassen, denn es gibt ein paar wichtige Details, die zu beachten sind, soll die Teilungsversteigerung erfolgreich sein. Immerhin ist die Teilungsversteigerung öffentlich und jeder fremde Interessent kann mitbieten, wobei das Gericht jedes Gebot oberhalb des Mindestgebots (Kosten des Verfahrens, Gutachterkosten etc.)akzeptieren kann. 7/10 oder 5/10 Grenzen gibt es meines Wissens bei Teilungsversteigerungen nicht. Also unbedingt beraten lassen. Die Amtsgerichte geben auch Auskunft.
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Hallo, Ich würde dir gerne helfen aber da kenne ich mich nicht aus.Üblicher weise müßte dich deine Schwägerin ausbezahlen.Vieleicht kannst du über wer-weiss-was einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß Hansi
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Hallo Skxxy!
Meiner Meinung nach kannst Du deine Miteigentumsanteile natürlich verkaufen. Es ist allerdings die Frage, ob ein außenstehender diese Kaufen wird, denn auch er müsste sich das Haus ja dann mit Deiner Schwägerin teilen.
Am geschicktesten wäre es sicherlich, wenn Deine Schwägerin Deine Anteile erwirbt und damit Alleineigentümerin wird. Ist dann auch für den eventuell späteren Fall besser, falls sie doch mal verkaufen will.
Ihr solltet da nochmal drüber sprechen.
Gruß,
sunny