Guten Tag,
also eigentlich bin ich mir sicher das ich ein kleingewerbe NICHT hauptberuflich betreiben kann, nur war ich gestern bei der ihk. dort wurde mir was anderes erzählt! ich bin jetzt etwas verwirrt! 
also ich weiß das ein kleingewerbe eine umsatzgrenze von 17500 hat. ansonsten werden steuern fällig. und das man unter kleingewerbe ein gewerbe mit maximaler arbeitszeit von 15 stunden die woche definiert. soll heißen das ich ein kleingewerbe nicht hauptberuflich betreiben kann. ist das richtig???
also eigentlich bin ich mir sicher das ich ein kleingewerbe
NICHT hauptberuflich betreiben kann,
Das ist Unsinn !!
also ich weiß das ein kleingewerbe eine umsatzgrenze von 17500
hat. ansonsten werden steuern fällig.
Auch das ist Unsinn. Einkommenssteuer werden bei diesem Betrag sehr wohl fällig. Über die Umsatzsteuer läßt sich reden, es muß aber kein Vorteil sein, auf dem MwSt-Ausweis zu verzichten.
kleingewerbe ein gewerbe mit maximaler arbeitszeit von 15 stunden die woche definiert.
Auch hier wirfst Du einiges durcheinander. Nämlich Steuer uns Sozialversicherung.
Vermischung diverser Rechtsgebiete
Hi !
In deinem Beitrag werden insgesamt drei Rechtsgebiete vermauschelt. Dies sind:
- Gewerberecht (Gewerbeanmeldung nach Gewerbeordnung),
- Sozialversicherungsrecht (nebenberufliche Tätigkeiten),
- Steuerrecht (Einkommensteuer und Umsatzsteuer).
Jedes dieser 3 Rechtsgebiete hat eigene Definitionen für die Tätigkeiten. Was also in dem einen Rechtsgebiet gilt, hat standardmäßig auf die anderen Rechtsgebiete KEINEN Einfluss.
Gewerberecht
Eine Kleingewerbe gibt es nach der GewO nicht. Entweder man betreibt ein Gewerbe, dann ist dies dem zuständigen Amt anzuzeigen oder man betreibt kein Gewerbe, dann entfällt die Anzeige. Der zeitliche oder monetäre Umfang hat für die Anmeldung keinerlei Bedeutung. Für diese Anmeldung gibt es Vordrucke. Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen € 20,00 und € 50,00.
Sozialversicherungsrecht
Zu der 15-Stunden-Grenze soll sich jemand aus berufenerem Munde noch mal äußern. So weit ich mich erinnere gilt diese Grenze aber nur für die Fragen:
- ob ein Student noch in der studentischen Versicherung bleiben kann oder ob er wie eine „Normaler“ abzurechnen ist
- bzw. ob ein Familienmitglied noch familienversichert bleiben kann.
Dazu aber mehr im besser passenden Brett „Versicherungen“, da dort auch die entsprechenden Experten antworten. Von mir daher hier leider auch nur Halbwissen.
Steuerrecht
Hier sind dann noch mal die beiden Steuerarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu unterscheiden. Die Umsatzsteuer kennt tatsächlich den „Kleinunternehmer“. Dieser ist in § 19 UStG gereglt. Bis zu einem Jahresumsatz von € 17.500,00 wird bei einem KU die Umsatzsteuer nicht erhoben, er darf diese daher in seinen Rechnungen nicht ausweisen. Im Gegenzug kann er sich auch die Vorsteuer nicht ziehen.
Bleibt der Umsatz (=Einnahmen) also unter der oben genannten Grenze, fällt keine Umsatzsteuer an.
Näheres zu dieser Regelung direkt im Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Bei der Einkommensteuer wird bei der Berechnung der Steuer auch kein Unterschied zwischen Klein-, Mittel- und Großunternehmen gemacht. Lediglich die Art der Gewinnermittlung wird ab Überschreiten bestimmten Größenordnung und EInkunftsarten auf die Bilanz vorgeschrieben (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html). Bei der von dir genannten Größenordnung wird der Gewinn üblicherweise ermittelt, indem von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen werden (Bilanzierung ist zwar möglich aber wohl nur in Einzelfällen sinnvoll). Der Gewinn wird mit den anderen Einkunftsarten addiert, davon noch ein paar Sachen abgezogen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) und man erhält das „zu versteuernde Einkommen“. Ist der Grundfreibetrag überschritten, wird Einkommensteuer fällig. Die Höhe kann man sich hier selber ausrechnen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Im Absatz 1 kann man dann auch die Höhe des Grundfreibetrages erkennen.
Unter ganz ungewöhnlichen Umständen könnte für einen solchen Betrieb auch Gewerbesteuer anfallen. Dies soll hier aber nicht näher beleuchtet werden.
BARUL76