Kann ich ein schweisskurs absetzen? wenn ja

… was bekomme ich zurück?
Hab 2010 ein schweisskurz besucht und selber bezahlt, 2200 Euro.
jetzt frag ich mich…kann ich das absetzen?

Dazu kann ich nichts Verbindliches sagen, bin aber der Meinung, dass so ein Kurs absetzbar ist, wenn er der beruflichen (Weiter-) Qualifizierung dient. Im Übrigen gilt generell, dass man solche grundsätzlich Kosten abzusetzen versuchen sollte. Ablehnen kann das Finanzamt ja immer noch.

Hallo,

zur Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildung findest Du alle Details hier:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Der beitrag ist zwar schon von 2008, aber alles sollte noch gelten und ist eher besser geworden. Viel Glück.

Gruss
www.trendbote.de

Hallo,

den Schweißkurs können Sie nur ansetzen, wenn er beruflich unbedingt nötig war, also der Arbeitgeber ihn angeraten hat und er in direktem Zusammenhang mit der Arbeit gestanden hat oder im Rahmen einer Weiterbildung (im Beschäftigungsverhältnis) z.B. als Voraussetzung für eine Beförderung war. Dann kann er in voller Höhe bei den Werbungskosten angesetzt werden. In wieweit er die Steuer mindert, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Wenn er eine Fortbildung war, also Sie sich in Ausbildung befinden, gehört er in die Sonderausgaben (im Mantelbogen bei Sonderausgaben eintragen), auch dort ist er in voller Höhe (Originalrechnung und Kontoauszug von Bezahlung immer dazulegen)einzutragen und auch da hängt die Auswirkung wieder vom individuellen Steuersatz ab.

Viele Grüße,
C.

Wenn es der Berufsausübung nützt, dann als Werbungskosten.

Hallo,

es kommt drauf an, ob es im Zusammenhang mit dem Beruf ist. Näheres hast du nicht geschrieben, deswegen kann ich dir nicht antworten.

Mfg
Michelle

Hallo,
Im normalfall können Sie es unter Werbungskosten absetzen.Es kann sein das das Finanzamt nachfragt ob Sie den Kurs für eine Weiterbildung oder einen Neuanfang(Beruf) gebraucht haben.Manchmal verlangen Sie eine Bestätigung vom Betrieb.

Gruß
monika61

Hallo,

wenn dieser Kurs unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängt dann ja. Sie können auch die Fahrtkosten dorthin (0,30 € Pro gefahrenem Km geltend machen).

Rückerstattung hängt von vielen Faktoren ab.

Wenn Sie über 25.000 € brutto im Jahr verdient haben, in dem Sie den Kurs besucht haben dann ca. 600 €.

Aber vielleicht sind ja noch weitere WErbungskosten (Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) oder Riester Rente. angefallen

Hallo Hugolana,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Dies ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden, aber ein Versuch ist es immer wert.

Unter der Katogorie aussergewöhnliche Belastungen.

Mfg

Angela06