Hallo Schiluka,
au weia, kompliziertes Thema. Kenn’ ich mich, außer vom reden hören und vom Bauchgefühl her, gar nicht mit aus, sorry…
Allerdings, was ich so gehört habe, kannst Du, auch wenn Du irgendwann mal ein Einverständnis erteilt haben solltest, dieses wieder zurück ziehen. Versuch macht kluch 
Es kann natürlich sein, dass ein entsprechender Passus i-wo etwas versteckt im Arbeitsvertrag war? Falls der Arbeitgeber öfters Werbevideos drehen lässt?
Ich würde einfach ein Einschreiben/Rückschein an den Arbeitgeber machen, und ihn wirklich höflich darum bitten, Dich auf dem Werbevideo unkenntlich zu machen. Ganz entfernen wird wohl nicht gehen, allerdings kann zumindest Dein Gesicht „verpixelt“ werden…
Vor ca. zwei Jahren war ich mal bei einem Fotografen, und habe schöne Bilder von mir machen lassen… Ich musste mein Einverständnis dafür geben, dass er Bilder von mir in seiner Ausstellung veröffentlicht darf. Wollte ich ja auch, da es wirklich schöne Bilder waren. Unter diesem Absatz stand auch, falls und wenn und aber… Ich ihm NUR schriftlich mitteilen kann, wenn ich mein Einverständnis zurück ziehen möchte.
Falls Du noch ein geringes Einkommen haben solltest, dann kannst Du Dir auf alle Fälle einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen, wo Du Dich dann für 10 € bei einem Rechtsanwalt beraten lassen kannst.
Aber Achtung:
dieser Beratungshilfeschein ist wirklich nur für eine einfache Beratung. Alles was darüber hinaus geht, wird „normal“ abgerechnet.
Schade, ich Dir keine rechtlich haltbare Auskunft geben konnte. Viel Glück!
Gruß, Hoelti.
Über eine Bewertung würde ich mich freuen 
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.