Kann ich ein Video von mir verbieten?

Hallo Liebe wer-weiss-was Mitgleider,

also mein alter Arbeitgeber hat ein Firmenwerbungs Video gemacht allerdings war ich damit von anfang an nicht mit einverstanden (Also das ich auf diesem Video zu sehen bin). So meine Frage, kann ich diese Video verbeiten lassen, denn eigentlich habe ich nie etwas unterschrieben um das zu erlauben, es lag lediglich ein Ausbildungsvertrag vor der allerdings meines Wissens nach so etwas nicht mit abdeckt.

Ich bin für jede Antwort sehr Dankbar !

Hallo,

sofern ich das beurteilen kann, ist es nicht rechtens, was dein ehemaliger Arbeitgeber gemacht hat. Inwiefern du dagegen vorgehen kannst, kann ich dir jedoch nicht beantworten, da ich kein Jurist bin.

Gruß

Moin moin,
meiner Meinung nach kannst Du es nicht verbieten lassen. Wenn dein Chef einen Imagefilm über den Betrieb machen lässt, ist es selbstverständlich das Mitarbeiter nun mal zu sehen sind, und es braucht auch nicht deine schriftliche, mündliche Einwilligung.
Wir wurden damals nicht gefragt, ob wir damit einverstanden sind. Uns wurde gesagt, wie wir uns zu kleiden haben, und wo wir während des Drehs hinschauen sollen. In dem Betrieb bin ich jetzt schon seit 2 Jahren nicht mehr tätig, aber auf dem Imagefilm bin ich immer noch zu sehen. Mich stört es ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Ich weiß nicht genau, wo dein Problem liegt ?? Was stört Dich daran, wenn Du auf einem Imagefilm zu sehen bist ??
Viel dagegen machen, kannst Du nicht, und verbieten lassen, kannst Du es glaube ich auch nicht !

Gruß
Schnucki

Hallo,

also, es gibt ein Recht am eigenen Bild. Und das wird durch das Arbeitsrecht nicht eingeschränkt.
Bitte Deinen ehemaligen Arbeitgeber höflich, das Bild zu entfernen.Am besten mit einer „angemessenen“ Frist -vielleicht so 10 Tage-.
Vielleicht mit dem Hinweis, dass Du nach dem Ablauf der Frist den Rechtsweg beschreiten wirst. Vorausgesetzt, Du willst das auch.
Wenn Du diese Aufforderung später mal irgendwo beweisen willst, empfiehlt sich vielleicht sogar, das per Einschreiben MIT Rückschein zu tun.
Mit rechtlichen Grundlagen in dieser Angelegenheit kann ich DIr leider nicht weiterhelfen. Da wäre es dann sicher ratsam, rechtlichen Beistand bei Gewerkschaft oder Fachanwälten zu suchen. Aber um diesen Aufwand (vor allem finanziell) gering zu halten, würde ich an Deiner Stelle zunächst den alten Arbeitgeber selbst anschreiben.
Viel Erfolg!

hallo
das steht im vertrag. 90% muesste drin stehen
das video ist legal

leider

in jedem fall sollte in zukunft vorher das verhindert werden

gruss und viel erfolg

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ja, aber wie wollen Sie den Einsatz bei einem nicht öffentlichen Video kontrollieren? Es kann schon mehrfach kopiert worden sein. Mit freundlichen Grüßen.

Naja mein Problem darin liegt das ich das nicht unterstütze das Produkt was dort verkauft wird ist nicht wirklich funktionell wird allerdinds so angepriesen und diese heuchler tue rei unterstütze ich nicht, trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort

Es geht mir nicht darum ob ichs kontrollieren kann, mir geht es darum das ich ein Produkt was komplett nix taugt nicht unterstützen möchte, trotzdem auch Ihnen vielen Dank.

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ja,
aber wie wollen Sie den Einsatz bei einem nicht öffentlichen
Video kontrollieren? Es kann schon mehrfach kopiert worden
sein. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo tente,

vielen Dank schon mal, Sie wissen nicht zufälliger weise welcher Gesetzestext hier in Kraft tritt?

Hallo Schiluka,

au weia, kompliziertes Thema. Kenn’ ich mich, außer vom reden hören und vom Bauchgefühl her, gar nicht mit aus, sorry…

Allerdings, was ich so gehört habe, kannst Du, auch wenn Du irgendwann mal ein Einverständnis erteilt haben solltest, dieses wieder zurück ziehen. Versuch macht kluch :wink:
Es kann natürlich sein, dass ein entsprechender Passus i-wo etwas versteckt im Arbeitsvertrag war? Falls der Arbeitgeber öfters Werbevideos drehen lässt?
Ich würde einfach ein Einschreiben/Rückschein an den Arbeitgeber machen, und ihn wirklich höflich darum bitten, Dich auf dem Werbevideo unkenntlich zu machen. Ganz entfernen wird wohl nicht gehen, allerdings kann zumindest Dein Gesicht „verpixelt“ werden…

Vor ca. zwei Jahren war ich mal bei einem Fotografen, und habe schöne Bilder von mir machen lassen… Ich musste mein Einverständnis dafür geben, dass er Bilder von mir in seiner Ausstellung veröffentlicht darf. Wollte ich ja auch, da es wirklich schöne Bilder waren. Unter diesem Absatz stand auch, falls und wenn und aber… Ich ihm NUR schriftlich mitteilen kann, wenn ich mein Einverständnis zurück ziehen möchte.

Falls Du noch ein geringes Einkommen haben solltest, dann kannst Du Dir auf alle Fälle einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen, wo Du Dich dann für 10 € bei einem Rechtsanwalt beraten lassen kannst.
Aber Achtung:
dieser Beratungshilfeschein ist wirklich nur für eine einfache Beratung. Alles was darüber hinaus geht, wird „normal“ abgerechnet.

Schade, ich Dir keine rechtlich haltbare Auskunft geben konnte. Viel Glück!

Gruß, Hoelti.

Über eine Bewertung würde ich mich freuen :smile:

Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Mit google habe ich mal auf die Schnelle dieses gefunden:
http://www.boehmanwaltskanzlei.de/rechte-am-eigenen-…
und dieses:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Hallo tente,

vielen Dank schon mal, Sie wissen nicht zufälliger weise
welcher Gesetzestext hier in Kraft tritt?

JA!!! Das kannst du verbieten, wenn du keine Vollmacht unterzeichnet hast, dass du zu sehen bist. Und das scheint nicht der Fall zu sein.

Also, gehe zu einem Anwalt, das gewinnst du meines Erachtens…