Kann ich eine aktienbuchung anfechten?

Hallo Forum, eine kurze Frage: Ich habe soeben eine schmerzliche Buchung getätigt, was wiederum beweist, dass man die Finger von der Börse lassen sollte, wenn man sich - wie ich - nicht so gut damit auskennt. Ich habe heute 66000 Stück Deep Down Inc mit Limit 0,015 ordern wollen. Da ich das schon seit Tagen mit Limit versuche (gestartet bei 0,008) und nicht reinkam, habe ich dann auf „billigst bestens“ geändert (COMDIRECT). Ich habe übersehen, dass die Briefwerte bei 0,15 standen, also utopisch hoch, und er hat zu diesem Kurs ausgelöst. Den Schaden brauche ich nicht näher erläutern…

Mein Verrechnungskonto von dem gebucht wird hatte diese Deckung gar nicht, sondern er ist damit um 4500 Euro ins Minus gerutscht. Bei Limit ordern warnt er mich sonst, dass keine Deckung bestünde…

Bei COMDIRECT war nichts mehr zu machen und bei der Handelsaufsicht auch nicht, obwohl kurz nach dem Kauf von mir zu 0,15 exakt 2 Minuten später 66000 Stück zu 0,008 gehndelt wurden.

Kann mir jemand sagen, ob ich das anfechten kann, oder ist die Kohle weg?

Danke und Grüße
Fernando

Bin kein Jurist, aber wenn Du die Ware zum ausgezeichneten Kurs gekauft hast, wirst Du meines Erachtens nur auf dem Kulanzwege Dein Glück versuchen können.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich über diese einen einschlägig versierten Anwalt um Rat fragen.

Du kannst auch im Forum www.terminmarktwelt.de die Frage posten - hier sind einige Experten zugange.

Viel Glück !

Ernest

Hi,
ich denke, da kannst Du nichts machen - bin aber in dieser Frage auch kein Experte. Die Werte um 0,0 sind immer hoch risikoreich. Teilweise weiß man nicht mal, ob es die „Firma“ noch gibt. Ich lass die Finger davon. Oder man muss sich hinein fummeln und das ist ein Full-Time-Job.
mfg
Michael

Da Sie billigst geordert haben, und die Handelsüberwachung nach Ihrem Anruf die Marktgerechtigkeit des Kurses bestimmt festgestellt hat, können Sie wahrscheinlich nichts mehr weiter unternehmen.

Ich kann nur empfehlen, an einem Börsenspiel teilzunehmen um die Ordertypen und ihre Auswirkungen kennenzulernen. Das kostet kein Lehrgeld.

Wer mit so einer Aktie zockt, geht buchstäblich „deep down“.

Hallo Fernanado,

wenn bei der Handelsüberwachungsstelle der Börse, die deine Order ausgeführt hat, nichts zu erreichen war, sehe ich wenig Chancen für dich, dein Geld zurück zu bekommen. Der Fehler liegt in diesem Fall ja eindeutig auf deiner Seite, da du die Aktien unlimitiert geordert hast. Du könntest bestenfalls damit argumentieren, dass dein Kauf zu einem Kurs ausgeführt wurde, der ein Vielfaches über den zuvor festgestellten Kursen lag, und daher ein Mistrade vorlag. Allerdings sind derartige Kurssprünge bei Pennystocks nicht unüblich, was schon an den prozentual hohen Geld-Brief-Spannen erkennbar ist. Wer Pennystocks handelt, ist sich dieses Risikos in der Regel bewusst und agiert entsprechend vorsichtig. Sieh es daher am besten als Lehrgeld, ein solcher Fehler wird dir in Zukunft sicherlich nicht mehr passieren. Außerdem hast du kurz vor Weihnachten mehrere Menschen glücklich gemacht: Diejenigen, denen du die Aktien so teuer abgekauft hast, und diejenigen, denen du sie 2 Minuten später so billig verkauft hast.

Viele Grüße

Nomade77

Hallo Fernando,
ich war im Weihnachtsurlaub, daher erst jetzt meine Antwort, die aber auch nicht befriedigen kann:
Grundsätzlich ist das Geld wohl weg. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich an Verbraucher-Organisationen oder an Finanztest zu wenden. Vielleicht können die bei COMDIRECT zumindest eine Teil-Erstattung des Schadens erreichen, da Du durch die Buchung ins Minus gerutscht bist. Das ist sicherlich SEHR unüblich, dass eine Bank das erlaubt. Außerdem war der Auftrags-Umfang sicherlich auch sehr groß im Verhältnis zu Deinen früheren Aktivitäten. Ich hoffe, Du hattest einige Auftrags-Grenzen in Dein Banking eingezogen, die COMDIRECT ignoriert hat. Mit „öffentlichem“ Druck ließe sich dann vielleicht noch etwas retten.
Viel Glück.