… Rückstellungen nehmen
Die Rg. eines Dienstleisters solte gekürzt werden, da die Leistg. nicht in vollem Umfang erbracht wurden. Wir haben die Rg. dann in voller Höhe in 2010 eingebucht und gleichzeitig beim Dienstleister eine Gutschrift angefordert. Diese ist aber bis heute nicht bei uns eingegangen. Allerdings stehen wir in telef. Kontakt und die GS kommt in jedem Fall. Kann ich dann eine GS in die Rückstellungen nehmen?
Servus,
das ist kein Anlass für die Bildung einer Rückstellung - abgesehen davon, dass damit rein technisch Soll und Haben vertauscht würden.
Die (Rück)Forderung ggü. dem Auftragnehmer wird in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesen, wenn zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung bereits bekannt ist, daß sie (entweder) fundiert und ggf. einklagbar (oder) wegen Einigung/Vergleich vom Auftragnehmer akzeptiert wird.
Die Forderung bewirkt keinen Ertrag, sondern mindert den Aufwand und die abziehbare Vorsteuer.
Wg. Imparitätsprinzip darf sie nicht in der Bilanz berücksichtigt werden, solange nur die bloße Hoffnung darauf besteht, daß der Auftragnehmer sich auf die Sache einlässt.
Schöne Grüße
MM
Nachfrage: um was für einen Abschluss geht es?
Hi !
Neben dem bisher bereits von MM erwähnten, das wohl im Wesentlichen für einen HGB-Abschluss gilt hier noch die Nachfrage, was denn Grundlage des Abschlusses sein soll:
- IAS/IFRS
- HGB (2009 oder 2010)
- US-GAAP
- GB-GAAP
- dt. Einkommesteuergesetz
- dt. Körperschaftsteuergesetz
- …
BARUL76
Hallo,
erstmal Danke an alle für die Antworten!
Es geht um den HGB-Abschluss.
Gruß
rewejab