Kann ich eine Autodurchsicht in jeder

… Fachwerkstatt machen lassen oder muß ich in eine Vertragswerkstatt,und erlicht die Garantie wenn ich " nur " in einer Fachwerkstatt war ?

Hallo,
loderunner walte Deines Amtes!
Hier liegt ein ungeheuerlicher Verstoß gegen irgend eine FAQ vor.
Zack, zack…
.

PS MOD: Brauche keine Löschbestätigung

Hallo,

… Fachwerkstatt machen lassen oder muß ich in eine
Vertragswerkstatt,und erlicht die Garantie wenn ich " nur " in
einer Fachwerkstatt war ?

http://www.focus.de/finanzen/recht/bundesgerichthof_…
Gruß
loderunner

@manni: nicht alles, was mit ‚ich‘ formuliert wird, ist ein konkreter Fall. Irgendwann kommt vielleicht sogar bei Dir der Tag, an dem Du eine Ahnung bekommst, was der Unterschied sein und wo das Problem mit der FAQ:1129 liegen könnte. Kleiner Tip: es ist was juristisches. Also nicht grad Dein Fachgebiet (hast Du eigentlich irgend eins?).

Hallo,

(hast Du eigentlich irgend eins?).

Muß ich mal überlegen, summe aber dabei entspannt das Lied: "Sterne lügen nicht…) ;.)

Gruß:
Manni

Hallo,

(hast Du eigentlich irgend eins?).

Muß ich mal überlegen,

Kommt halt nur leider nichts bei rum…

summe aber dabei entspannt das Lied:
"Sterne lügen nicht…) ;.)

Können sie ja auch nicht. Sie sprechen schließlich nicht. Sie interessieren sich sogar einen Dreck um uns hier unten. NULL Kommunikation. Aber hör ihnen nur weiter zu. Am besten stumm. Und die Finger stillhalten dabei.

Gruß
loderunner

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Moin!

… Fachwerkstatt machen lassen oder muß ich in eine
Vertragswerkstatt,und erlicht die Garantie wenn ich " nur " in
einer Fachwerkstatt war ?

Da unsere beiden Profi-Juristen hier sich lieber beharken, als zu helfen, starte ich einen zarten Versuch:

Bzgl. der gesetzlichen Gewährleistung gibt es kein Problem. Das wurde mehrfach klargestellt.

Was die freiwillige Garantie des Herstellers betrifft, würde ich mich an die Garantiebedingungen halten. Hier könnte m.E. ein Ausschluß von markenfremden Werkstätten zu Problemen führen.

Eine Garantie von Drittanbietern wie z.B. Car Garantie kann beides beinhalten. Auch hier würde ich im Zweifel die Garantiebedingungen genauestens lesen.

Gruß,
M.

P.S. @Manni und loderunner: Ihr tretet hier ausgesprochen armselig auf.

Hallo,

Da unsere beiden Profi-Juristen hier sich lieber beharken, als
zu helfen, starte ich einen zarten Versuch:

Lesen ist auch nicht Deine Stärke?

Was die freiwillige Garantie des Herstellers betrifft, würde
ich mich an die Garantiebedingungen halten. Hier könnte m.E.
ein Ausschluß von markenfremden Werkstätten zu Problemen
führen.

Das BGH-Urteil ist Dir vermutlich neu? Folge dem Link…

P.S. @Manni und loderunner: Ihr tretet hier ausgesprochen
armselig auf.

Danke, das Kompliment gebe ich Dir gern zurück.

Gruß
loderunner

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