Kann ich eine Grundschuld eintragen, wenn das Haus mit Nießbrauch belastet ist?

Hallo,
meine Schwiegereltern haben meiner Frau ein Haus gegen Nießbrauch überschrieben.

Frage:
Kann meine Frau auf das Haus eine Grundschuld eintragen lassen, obwohl die Eltern noch leben und daher auch den Nießbrauch haben?
Wäre das dann eine Eigentümergrundschuld?

Danke im voraus für die Antworten

Grundsätzlich ja- aber wer wird denn einen Kredit geben, wenn das Haus mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch belastet ist ?
Nießbrauch im Grundbuch Abt. II, Grundschuld in Abt. III.

Käme es zu einer Zwangsversteigerung( das wäre trotz Nießbrauch möglich) so müsste ja der neue Eigentümer den Nießbrauch dem Nießbrauchrechtinhaber abgelten. Und weil das so ist, hat die Grundschuld weniger Bedeutung, kann nur wenig abdecken.
Folglich wird man wohl auch wenig oder keinen Kredit mit der Grundschuld absichern können.

MfG
duck313