Hallo,
meine Schwiegereltern haben meiner Frau ein Haus gegen Nießbrauch überschrieben.
Frage:
Kann meine Frau auf das Haus eine Grundschuld eintragen lassen, obwohl die Eltern noch leben und daher auch den Nießbrauch haben?
Wäre das dann eine Eigentümergrundschuld?
Danke im voraus für die Antworten