Ich habe am Wochenende im Internet nach Urlaubsangeboten gestöbert und versehentlich tatsächlich eine Reise gebucht. Am nächsten Tag kam die Resiebstätigung. Sofort habe ich die Resie widerrufen, und soll jetzt Stornierungsgebühren von 691 euro zahlen Habe ich nich auch ein 14tägiges Widerrufsrecht?
hallo erstmal, soviel Zeit sollte sein,
ebenso, wie die einschlägigen Hinweise/Richtlinien der besuchten Internetseiten zu lesen. Dann kann man beim „Stöbern“ auch nicht versehentlich eine Reise buchen. (Wenn ich schaue, wie umfassend die Buchungsseiten in den Reiseportals sind, dann ist versehntlich wirklich nicht drin!)
Zur Frage:
Habe ich nich auch ein 14tägiges Widerrufsrecht?
Nein. Das Widerrugsrecht ist eingeschränkt bei verschiedenen Dingen, Reisen gehören dazu.
Grüße
Richard
Hallo,
einem Freund von mir ist einmal etwas ähnliches passiert. Er hat ebenfalls versehentlich eine Reise gebucht, obwohl er eigentlich nur weitere Informationen dazu haben wollte, bzw. - wie er sagte - die Verfügbarkeit der Reise anfragen wollte. Der Reiseanbieter damals wollte daraufhin auch Stornierungskosten haben.
Das Problem konnte folgendermaßen gelöst werden: Der Bearbeiter des Reiseportals deklarierte den Vorgang als Fehlbuchung. Er gab bei seiner Firma an, dass irgendjemand anderer die Reise im Internet gebucht hätte und sich einen Spaß daraus gemacht hätte, dabei die Daten meines Bekannten einzutragen. Das kommt offenbar recht häufig vor…
Als Dankeschön für die Hilfe hat mein Bekannter dann natürlich die richtige Reise wirklich bei diesem Herrn gebucht.
Ob Dir das allerdings nun auch hilft, nachdem Du die Reise offiziell storniert hast, weiß ich leider nicht.
Zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich Dir nur folgenden Artikel ans Herz legen. Der beschäftigt sich zwar mit Zimmerbuchungen im Hotel, gilt aber - denke ich - wohl so auch für Reisebuchungen per Internet:
http://www.br-online.de/ID1279530356808.xml
Viele Grüße
Stefanie