Ich habe eine Zahlung mit der Kreditkarte geleistet und wollte den Service, den ich bezahlt habe auch nutzen, allerdings stimmt die Laufzeit nicht mit meinen Angaben überein. Deswegen erhöht sich natürlich auch die Zahlung erheblich.
Nach Kontaktaufnahme mit dem „Händler“ wurde mir gesagt, die Kreditkarte sei schon belastet worden und demnach könne man den Betrag nicht erstatten. Was kann ich tun?
Ich würde gerne die Zahlung stornieren und neu zahlen, ist das möglich?
hi,
ja, das ist möglich. zur bank gehen bzw. anrufen und stornieren lassen, die veranlassen i.a. dann alles weitere.
allerdings sind damit - i.a. für den belaster - gebühren verbunden. das muß dich nicht schmerzen, kann aber diskussionen mit dem anbeiter (=belaster) geben.
eine andere möglichkeit wäre, daß dir der belastende anbieter den diffrenzbetrag auf deinem konto gutschreibt bzw. dir einen verrechnungsscheck schickt. dauert auch nicht länger, ist aber „schmerzfreier“.
saludos, borito
Guten Tag,
Hi!
Super, danke für die Info, hat mir echt weitergeholfen
Wer keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten
ja, das ist möglich. zur bank gehen bzw. anrufen und
stornieren lassen, die veranlassen i.a. dann alles weitere.
Das ist leider völliger Nonsens, und ich hoffe, daß der Fragesteller daß nicht wirklich geglaubt hat.
Eine Kreditkartenzahlung kann NUR bei Mißbrauch Deiner Karte durch Dritte storniert werden.
Im Fall des Fragestellers hat der Fragesteller SELBER die Zahlung mit der gezahlten Summe veranlaßt. Das ist rechtlich so, wie eine Überweisung: Das Geld ist weg!
Daß sich der Fragesteller im Betrag oder in der Laufzeit des bezahlten Gegenstandes geirrt hat, interessiert die Bank nicht. Das muß der Fragesteller ausschließlich mit dem Zahlungsempfänger klären.
sorry, das ist leider auch unkorrekt. man kann kreditkartenbelastungen sehr wohl erhalten, auch wenn man diese nicht selbst „in auftrag gegeben“ hat (woher sonst auch die betrügerischen abbuchungen? alle wohl selbst vom karteninhaber, oder?).
und daß das funktioniert: nachweis einzuholen über meine hausbank, die das gerne bestätigen wird und auch schon mehrfach durchgeführt hat: belastungen auf dem kreditkartenkonto wurden storniert (einzelposten, wohlgemerkt!), und da hat es nie probleme gegeben.
vielleicht nochmal genauer informieren!?
saludos, borito
Hi
vielleicht nochmal genauer informieren!?
Wobei aber der Ursprungsposter die Kreditkartenbelastung veranlaßt hat. Er war „nur“ mit der Leistung nicht zufrieden. Also kein Kreditkartenbetrug, den man tatsächlich stornieren lassen kann. Soweit hast Du recht.
Gruß
Edith
jau, was ich mit meinem posting sagen wollte: grds. geht das. kategorisch kann man also nicht verneinen.
und ich habe ja sowohl darauf hingewiesen, daß das mit kosten verbunden ist, die „schmerzen“ bereiten, als auch auf eine sinnvolle alternative hingewiesen.
daher verstehe ich den aufruhr nicht so ganz…
aber sei´s drum - nix für ungut.
saludos, borito
Hallo,
das ist - auch nach meiner Meinung nach - eben nicht richtig, sondern es ist genau umgekehrt: Grundsätzlich geht es nicht!
Nur wenn der Kreditkarteninhaber den Vorgang nicht selbst ausgelöst hat, kann er die Belastung monieren, z.B. die Vorlage des Beleges anfordern, damit der Vorgang geprüft werden kann. Dies eben dann, wenn der KK-Inhaber sagt, dass nicht e r die Belastung verursacht/veranlasst hat. Beispiel: Man findet eine Belastung eines Hotels in Timbuktu vor, ist aber nie dort gewesen.
Man kann aber n i c h t anrufen und sagen: Sorry, hab mich vertan, bitte zurückbuchen.
Und damit wurde dem UP m.E. fälschlich vermittelt, dass er sehr einfach eine Berichtigung vornehmen kann und sich seine Bank bzw. KK-Institut darum kümmern wird/muss.
Diese Angelegenheit muss zwischen dem KK-Inhaber und der Firma geklärt werden, die das Geld erhalten hat.
Gruß
Nita
so, nochmal zum mitlesen und mitdenken:
up hat grds. kreditkartenbelastung genehmigt, allerdings mit einem ganz anderen, nämlich deutlich geringeren betrag (siehe up). damit ist die belastung auf der kk nicht gerechtfertigt, und da ist es erstmal gleichgültig, ob der betrag nur zum teil oder gar nicht gerechtfertigt ist.
somit hat up sehr wohl einen berechtigten grund, die belastung zurückgehen zu lassen (was auch geht), da eine teilrückgabe meines wissens nach nicht machbar ist.
natürlich gibt es deutlich elegantere und streßfreiere wege, dieses problem zu lösen, das steht völlig außer frage. aber wie schon gesagt:
- ging es um die grds. beantwortung der frage, und 2. wurden diese alternativen aufgezeigt.
das hier in diesem forum so gerne verwendete zitat von d. nuhr schenk ich mir ganz bewußt.
saludos, borito
up hat grds. kreditkartenbelastung genehmigt, allerdings mit
einem ganz anderen, nämlich deutlich geringeren betrag (siehe
up).
somit hat up sehr wohl einen berechtigten grund, die belastung
zurückgehen zu lassen (was auch geht).
Der Unsinn wird davon nicht wahrer, wenn Du ihn wiederholst.
Nochmal: Der Fragesteller hat einen ganz konkreten Betrag selber mit Kreditkarte bezahlt. Diese Zahlung, ist wie eine Überweisung, nicht stornierbar.
Ob die bezahlte Leistung erbracht wurde, oder ob es Meinungsverschiedenheiten über den Leistungsumfang gibt, spielt hier keine Rolle. Es geht nunmal nicht, daß jemand sagt: Der gelieferte PC ist kaputt oder anders als bestellt, und deshalb storniere ich die Kreditkartenzahlung.
Wie schon geschrieben: Wer keine Ahnung hat…
aus persönlicher Erfahrung kann ich Borito zustimmen - das funktioniert durchaus!
Moin,
die Bank, bei der der Vertrag mit der Kreditkarte läuft, weiß doch gar nicht, ob das der Karteninhaber selber veranlasst hat, und kann es auch gar nicht nachprüfen.
Ich kenne das von meiner Bank genauso. Es ist wie mit Lastschriften. Ein Anruf und die Zahlung wird storniert. Ohne Angabe von Gründen.
Dass das dann natürlich bei berechtigten Forderungen teuer für mich werden kann, ist mir klar, aber dann kommt der Zahlungsempfänger an mich heran und der Bank ist das egal.
Ich hatte einmal tatsächlich einen Fall von doppelter Abbuchung. Das hat die Bank für mich storniert und alles war gut.
„Unsinn“ kann das also nicht sein, so wie Du es sagst.
Liebe Grüße,
-Efchen
hallo,
durch die massivität leicht verunsichert, hab ich heute morgen mal eine anfrage an den kartenservice von mastercard gestartet. die antwort hierzu:
wird eine bestellung/dienstleistung (z.b. amazon, flugticket) per kreditkarte bezahlt, so muß im falle einer stornierung, retoure o.ä. die gutschrift durch den begünstigten erfolgen.
erfolgt eine kreditkartenbelastung jedoch ganz oder teilweise unrechtmäßig (also nicht wie vereinbart) und kann mit dem begünstigten keine anderweitige regelung über eine gutschrift getroffen werden, so kann über den kartenservice bzw. die bank eine stornierung der kk-belastung vorgenommen werden.
wer das überprüfen möchte, der kann gerne selbst nachfragen (tel. 01803 123222 [festnetz 9c/min]).
für mich ist das thema damit abgeschlossen.
saludos, borito