nehmen wir mal an
jemand lebt in einer wg und bei dem ist schon seit 3 Monaten das Toilettenfenster kaputt(das Glas ist nach einem Sturm zerrissen)die Toilette ist ca 6qm groß.
Außerdem fallen im Bad in der dusche die fließen von der wand .
Der Abfluss in der Küche ist undicht so das man nach jedem Geschirrwaschen die Küche wischen muss .
außerdem haben gibt es im Bad beim Handwaschbecken kein Warmwasser.
Die Klingel zum Haus hat nie existiert
und im Flur hängen aus der wand Kabel ( auf denen ist kein Strom)
ZU meiner frage kann man auf die angesprochenen Mängel eine mit Kürzung verlangen? und wie stelle ich das am besten an.Soll ich einfach weniger zahlen ODER muss ich dem Vermieter ein einschreiben Schiecken usw
was steht im mietertrag bezüglich kleinreparaturen
wurden die schäden dem vermieter angezeigt
hat man dem vermieter eine frist gesetzt für die reparaturen
sind alle schäden auf einmal entstanden oder in den letzten 3 monaten so nach und nach und der vermieter wurde bei jedem schaden informiert (schriftlich?oder mündlich ? )… wie hat der vermieter reagiert
wenn man das alles weiss kann man eine antwort auf deine frage geben ansonsten wäre es unsachlich und falsch
viele grüsse
Sind dieMängel alle schriftlich beim Vermieter angezeigt?
Wenn ja dann besteht ein Minderungsrecht. Beim Küchenabfluss gilt das aber nur, wenn es eine vom Vermieter gestellte Küche ist. Wenn der Abfluss (Tauchrohr und Syphon) undicht sind und die Küche euch gehört, dann ist das eure Sache.
Wenn die Mängel angezeigt sind,dann muss auch eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel mitgeteilt werden. Erst dann kann man mindern!
Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Ich würde für alle genannten Mängel 20 % veranschlagen. Mietminderung muss auch schriftl. angezeigt werden!
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. In einer WG leben für mich mehrere Personen. Sie sollten sich abstimmen. So sind Sie stärker, wenn Sie gemeinsam Handeln. Bei einer Mietminderung informieren Sie vorher den Vermieter und nennen die Gründe. Ist diese Wohnung so preiswert, dass man sich das antun muss? Eine Mietminderung löst nicht die Probleme. Mit freundlichen Grüßen.
Da Du in einer WG wohnst, kann nur der, der den Mietvertrag unterzeichnet hat eine Mängelanzeige schriftlich per Einschreiben/Rückschein zum Vermieter schicken und mit Fristsetzung um Abstellung der Mängel in der Mietsache bitten. In diesem Schreiben sollte auch schon erwähnt werden, das bei verstreichen der Frist, die Mängel in Eigenregie behoben werden und diese Kosten von der Miete abgezogen werden. Das kann man nur für die Mietsache machen. So würde ich es als Mieter machen, das wäre meine persönliche Vorgehensweise. Das Beste wäre - mit dem Vermieter zu sprechen und um Abhilfe zu ersuchen, denn wenn es zum Rechtsstreit kommt, kann es teuer werden und der Ausgang ist ungewiss
Hallo,
zunächst dem Vermieter die genannten Mängel schriftlich mitteilen und um Behebung bitten, am besten sofort mit Fristsetzung, z. B. 14 Tage. Wenn dann nichts passiert noch einmal anmahnen und mit Mietminderung drohen. Wenn sich dann immer noch nichts tut, Miete entsprechend mindern.
Gruß
Melodie
wenn eine Mietsache einen Mangel aufweist, dann kann natürlich die Miete gekürzt werden. Aber nicht in beliebiger Höhe und nicht von jetzt auf gleich. Du musst den Vermieter schriftlich über die Mängel informieren und eine Frist setzen, die Mängel abzustellen. So, wenn die Frist ereignislos verstrichen ist, schreibst Du nochmal, jetzt drohst Du mit Mietkürzung, sollten bis … die Mängel nicht behoben sein. Und dann kannst Du erst kürzen, wenn nichts in Ordnung gebracht wurde. Die Höhe der Kürzung google bitte mal, die weiß ich auswendig auch nicht.
Es macht immer Sinn, Mitglied in einem Mieterverein zu sein. Kostet ca. 80 Euro im Jahr, aber das lohnt sich. Wenn mal was ist, bieten die eine Rechtsberatung und vertreten Dich auch, wenn es vor Gericht gehen sollte.
Also:
wenn man in eine Wohnung einzieht,egal ob allein oder in eine WG, übernimmt man diese grundsätzlich mit einem Übergabe-Protokoll. Wenn Sie schreiben „dies und jenes“ gab es von Anfang (z.B.Klingel)an nicht, können Sie darauf jetzt keine Mietminderung verlangen.
Die anderen Probleme MÜSSEN dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden und ihm eine Frist von 2Wochen zur Reparatur angeboten werden. Gleichzeitig schrftl.!!! mit darauf hinweisen, dass Sie anderenfalls die Reparatur beauftragen zu Lasten des Vermieters, bzw. eine Mietminderung von "…„Prozent einbehalten. Dieses Schreiben auf JEDEN FALL mit Einschreiben/Rückschein versenden. Dann kann der Vermieter nie sagen, er habe es nicht bekommen.
Da Sie in der 3.Person schreiben-Zitat: nehmen wir mal an…“,gehe ich davon aus, dass SIE in einer WG wohnen. In diesem Fall sollten die anderen WG-Mitbewohner dieses Schreiben unbedingt mit unterschreiben! Sozusagen als BEstätigung Ihrere Mängelangaben.
bei den Mängeln hast Du ein selbstverständlich ein Kürzungsrecht, allerdings mußt Du a) deinen Vermieter auf die Mängel aufmerksam machen und b) die Kürzung mit Begründung mitteilen.
Defekte Fenster liegt bei 50%, umfangreiche Bauarbeiten wären 80%, Wasserschäden sogar 100%. Deiner Schilderung zu folge denke ich kannst Du deine Zahlungen vorerst einstellen.
Hallo Tom,
erstaunlich, dass Sie noch nichts unternommen haben. Selbstverständlich kann eine Mietkürzung vorgenommen werden, allerdings erst, nachdem der Vermieter zweimal schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert wurde, die Mängel zu beheben!
Grüße, Zita
grundsätzlich wird bei sämtlichen Mietmängeln zunächst
der Vermieter daraufhin angesprochen. Sollte dies nicht fruchten, schreibt man ihn (Einschreiben m. Rückschein)
an und setzt in dem Schreiben eine angemessene Frist
zur Behebung der Mißstände. Sollte sich nach ca. 4 Wochen immer noch nichts getan haben, kannst du eine
Mietminderung vornehmen. Empfehlenswert ist jedoch, die
einbehaltene Miete auf ein Sperrkonto einzuzahlen,
damit der Vermieter im Falle der Behebung der Schäden
seinen ausgefallenen Mietzins wieder bekommt.
Ich rate, in diesem Fall auch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen örtlichen Mieterverein hinzuzuziehen.
es ist egal, ob Du in einer WG oder allein wohnst, die von Dir geschilderten Mängel muß wohl der Vermieter abstellen. Aber Du darfst die Miete nicht einfach kürzen. Bevor Du das machst, mußt Du dem Vermieter mitteilen, was es für Mängel gibt. Du mußt ihm auch genügend Zeit lassen, die abzustellen. Dazu solltest Du ihm eine Frist von, sagen wir mal, einem Monat setzen. Wenn danach die Mängel nicht behoben sind, darfst Du die Miete kürzen. Die Höhe der Mietkürzung mußt Du den Mängeln anpassen, das heißt, dass Du wohl maximal 10 % kürzen kannst. Genau weiß ich das aber nicht und kann Dir nur raten, das im Internet nachzusehen. Aber Du mußt dem Vermieter auch ankündigen, in welcher Höhe Du die Miete kürzen wirst.
Meistens hilft aber schon ein Gespräch mit dem Vermieter. Dafür wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg dass die Mängel abgestellt werden.
Mit besten Grüßen, Hubetr Steiger.
nehmen wir mal an
jemand lebt in einer wg und bei dem ist schon seit 3 Monaten
das Toilettenfenster kaputt(das Glas ist nach einem Sturm
zerrissen)die Toilette ist ca 6qm groß.
Außerdem fallen im Bad in der dusche die fließen von der wand
.
Der Abfluss in der Küche ist undicht so das man nach jedem
Geschirrwaschen die Küche wischen muss .
außerdem haben gibt es im Bad beim Handwaschbecken kein
Warmwasser.
Die Klingel zum Haus hat nie existiert
und im Flur hängen aus der wand Kabel ( auf denen ist kein
Strom)
ZU meiner frage kann man auf die angesprochenen Mängel eine
mit Kürzung verlangen? und wie stelle ich das am besten
an.Soll ich einfach weniger zahlen ODER muss ich dem
Vermieter ein einschreiben Schiecken usw
bezüglich des Toilettenfensters muss geklärt werden, wann Sie dem Vermieter hiervon unterrichtet haben. Da die Kosten von der Gebäudeversicherung getragen wird, wird sich der Vermieter mit der Versicherung in Verbindung gesetzt haben. Fragen Sie doch einfach mal nach wie weit der Stand der Dinge ist.
Herunterfallende Fliesen sind bestimmt nicht im Interesse des Vermieters, da durch Eindringen von Wasser die Gebäudesubstanz zerstört wird. Auch hier die Frage: Wann wurde der Vermieter informiert?
Bezüglich des Abflusses: Hier handelt es sich um eine Kleinreparatur, schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, vermutlich werden Sie die Kosten dafür tragen.
Dass es kein Warmwasser im Bad gibt, war von Anfang an bekannt, genauso wie die nicht vorhandene Klingel und die Kabel, daher keine Mietminderung möglich.
Wie Sie sehen müssen erst weitere Fragen geklärt werden, bevor Sie eine Minderung in Betracht ziehen können.
hallo,
zuerst muß der vermieter schriftlich über die mängel informiert werden und zu der beseitigung der mängel aufgefordert werden. man setzt dazu eine angemessene frist, vielleicht 2 wochen. sollte der vermieter nicht reagieren, dann kann man mit mietminderung reagieren.
da es sich hier um relativ kleine beeinträchtigungen handelt, wird die summe aber nicht hoch sein.
gruß koni
Hey andre
danke erstmal für dein schreiben
kannst du mir sagen woher du genau die informationen hast mit den Prozentangaben?? ich würde mich dort gerne mal selber einlehsen . ich habe nämlich ganz andere informazionen diesbezüglich
liebe grüße tom
Hallo Tom,
wenn man die Miete kürzen möchte, sollte man das dem Vermieter vorher schriftlich mitteilen und ihm eine entsprechende Frist zur Behebung der Mängel setzen.
Allerdings musst Du berücksichtigen, ob die Mängel schon vor dem Einzug vorhanden waren. Dann bist Du mit dem Wissen eingezogen, dass die Mängel bestehen, hast sie akzeptiert und auch die Miete dafür hingenommen.
Gruß, Braselino
bei diesen vielen Mängeln, würde ich ausziehen! Es gibt genug Wohnungen auf dem Markt! Wie war der Zustand bei Einzug? Das hört sich alles nach Mängeln an, die schon bei Einzug vorhanden waren! Wie hoch ist die MIete? Dem Zustand der Wohnung angepasst, oder zu hoch? Nicht ärgern - ausziéhen- mfg