Kann ich eine Rechnung über Resturlaub stelllen?

Hallo zusamen,

ich wurde in der Probezeit gekündigt und bin z. zt. Arbeitsunfähig. Mir wurde binnen 4 Wochen gekündigt, aber die Urlaubstage, die mir für 3 Monate Arbeit zustehen, wurde nicht berücksichtigt. Ich werde Sie vorraussuchtlich auch nicht nehmen können bis Vertragsende. Kann ich diese verbleibenden Tage in Rechnung stellen? Das ganze geht mit dem Arbeitgeber nur noch schriftlich von statten, keine gütliche Einigung möglich. Was meint Ihr?

Hallo bummelhummel, bin leider der Falsche für Deine Frage - sorry
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Hallo,
wenn das Arbeitsverhältns bereits beendet ist, sollte normalerweise nicht gewährter Urlaub entsprechend mit der letzten Gehaltszahlung ausgezahlt werden. Allerdings sollte man dann wohl auch nicht mehr krankgeschrieben sein. Denn solange man krank ist, könnte man ja auch keinen Urlaub nehmen.
Außerdem wirken sich ausgezahlte Urlaubstage auf den Beginn der Arbeitslosengeldzahlung aus. Diese wird um die Anzahl dieser Tage nach hinten geschoben und setzt somit später ein.

VG
Kerstin

Hallo, es ist egal, ob in der Probezeit gekündigt wurde oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beendet wird. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, muss Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, abgegolten werden. Jedoch nach überwiegender Rechtsprechung nicht, und das trifft hier leider zu, wenn man zum fraglichen Zeitpunkt arbeitsunfähig ist. Es gibt auch Urteile, die das in Frage stellen.

Ich würde die Rechnung stellen und die Reaktion abwarten. Ggf. dann ein positives Urteil suchen und mit Bezug darauf nochmal nachhaken. Wenn eine Rechtsschutz-Versicherung besteht, könnte man evtl. einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, das wirkt meistens. Wenn nicht, würde ich einen Rechtsstreit vermeiden, die Gefahr zu verlieren ist relativ groß.

Dieser Anspruch,ist rechtlich klar geregelt.Zusätzlich gibt es vieleicht Betriebsvereinbarungen sie so etwas intern lösen.Infos gibt es auch bei lexetius.com

Hallo
bis vor einiger Zeit war das so, dass man, um den Urlaubsanspruch beanspruchen kann arbeitsfähigkeit die Voraussetzung war.
Ist man also bis über das Ende der Kündigung arbeitsunfähig, verviel der Urlaubsanspruch.
Jetzt ist es wohl in der EU einheitlich geregelt. Die neue Regelung ist wohl so, dass man auch wenn man noch arbeitsunfähig ist, den Resturlaub als Abgeltung beanspruchen kann.
Mein Tipp:
Beim alten Arbeitgeber schriftlich den noch ausstehenden Urlaub als Urlaubsabgeltung beantragen und wenn dieser nicht gewährt wir, beim zuständigen Arbeitsgerich Klage einreichen.
Vielleicht sieht der Richter das dann genauso.
Leider kann ich aber dazu keine verbindliche Aussage treffen und auch keine Paragafen anführen.

Hallo bummelhummel, ich würde Dir wirklich sehr gerne helfen. Aber auf Deine Frage habe ich leider keine Antwort! Ich hoffe aber das hier dennoch jemand helfen kann!