Kann ich eine Rechnung vom Gerüstbauer beim Finanzamt einreichen?

Ich hatte mir letztes Jahr ein Baugerüst zur Fassadenrenovierung stellen lassen.
In der Rechnung sind die Arbeitskosten nicht separat aufgefürt. Nur pauschale Beträge. Es steht aber auch nichts von Mietkosten drin, sondern nur das ab der 5. Woche 55 Euro zusätzlich pro Woche berechnet werden.
Grundvorhaltezeit 4 Wochen.

Frage: kann man die Rechnung beim Finanzamt komplett als Lohnkosten geltend machen?

Servus,

in § 35a EStG, den ich Dir warm ans Herz legen möchte, ist nicht von ‚Lohnkosten‘ die Rede, sondern von Arbeitskosten.

Daher also die Frage: Was hat das Gerüst denn gearbeitet?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Das hat nichts gearbeitet, stand nur 4 Wochen rum…
Aber bedeutet das, dass die Standzeit kostenlos ist, bzw kostenlos für die 4 Wochen zur Verfügung gestellt wird und erst danach „Material kosten“ anfallen?

Servus,

es bedeutet, dass die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG nur und ausschließlich für die Aufwendungen gewährt wird, die dort beschrieben sind - ohne Argumentieren und Diskussion, stur nach dem Wortlaut des Gesetzestextes. Hier isser: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

natürlich nicht, aber wenn du bei Rechnungserstellung nicht darauf geachtet hast, dass die Arbeitskosten für den Auf- und Abbau ausgewiesen sind, wirst du wohl leer ausgehen.

Gruß
Christa

Was spricht denn dagegen, sich vom Fassadenrenovierer mit Verweis auf die steuerlichen Aspekte eine neue Rechnung zu wünschen, aus der die Arbeitskosten explizit hervorgehen?

Hat bei mir bisher immer funktioniert.