Es ist als Fehlverhalten zu deuten, ungefragt und unbestätigt
durch den Empfänger
( nennen wir ihn mal persönlich unbekannten Empfänger auf
einer festen Tour )
ein Paket oder Päckchen einfach bei irgendeinenem Nachbarn
abzugeben.
Nur um das nochmal für Leser festzuhalten, die dieses Thema später mal finden könnten: Es ist KEIN Fehlverhalten, sondern ihre durch ihren Arbeitgeber auferlegte PFLICHT. Deine Behauptung geht völlig an der Realität vorbei, schätzungsweise 30 - 50 Prozent aller Pakete und Päckchen werden NICHT dem Empfänger persönlich ausgehändigt. Die Empfänger sind zufrieden, weil sie die Pakete nicht irgendwo vom Schalter abholen müssen, der Paketdienstleister freut sich über geringe Kosten und der Versender ist glücklich über die frustreduzierende Ersatzzustellung. Ich laufe lieber kurz zum Nachbarn statt zur Kilometer entfernten Filiale, um mein Paket abzuholen.
Dann ist doch der 1. Schritt nach erfolglosen 1.
Zustellversuch:
Vorgefertigte Nachricht in den Briefkasten des
Empfängers…dann läuft der Rest entweder über den
Kundenservice, oder der Empfänger ist zum nächsten
Zustelltermin daheim.
Die erneute Zustellung ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Empfänger nicht zu Hause? -> Ersatzzustellung versuchen. Ersatzzustellung nicht möglich? -> Sendung benachrichtigen. Nur Hermes fährt die Sachen noch 2 weitere Tage durch die Gegend. Und die Zusteller sind nicht gerade glücklich darüber.
Ich nenne keine Namen von Paket- und Kurierdiensten, bei denen
es erst nach erteilter Ersatz - Zustellgenehmigung /
Abstellgenehmigung seitens des Warenempfängers einfach laut
Deiner Ansicht so intern gehandhabt werden darf.
Die Namen würden mich aber sehr interessieren.
Übrigens wird es nicht „intern“ so gehandhabt, sondern gemäß den für Jedermann einzusehenden AGBn des jeweiligen Paketdienstleisters und mit Wissen und Befürwortung fast aller betroffenen Empfänger.
Aus meiner eigenen Tätigkeit als Fahrer war mir noch bekannt,
dass der E. dem Versender gleich eine Alternativadresse ( oder
einen Nachbarn ) zur alternativen Zustellung angeben kann.
Und daraus leitest du ein Verbot zur Zustellung an andere Adressen ab? Wo ist da die logische Verknüpfung?
Ist ja in soweit richtig, aber ohne besondere Angaben des
Versenders wäre es zunächst einmal die Zustellbenachrichtigung
mit einem genannten 2. Zustelltermin oder alternativ die
Möglichkeit für den E. , einen alternativen Empfänger / eine
Abstellgenehmigung zu erteilen.
Ich weiß nicht, welches Wort in dem Satz fehlt, aber:
Die große Mehrheit der Empfänger klingelt lieber kurz bei Oma Trude von nebenan um ihr Paket abzuholen, als eine teure Hotline anzurufen, um einer übermüdeteten Telefonistin zu erklären, dass man das Paket auch bei Oma Trude von nebenan abgeben kann.
Und, um die Beispiele von GerdGIK um die Nummmer 2 der Paketdienstleister in D zu erweitern (Hervorhebung durch Hermes, vgl. http://www.hermespaketshop.de/agb.php , Auszug vom 31.10.2011):
AGB Hermes-Versand, § 2 Absatz 4:
Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
[Ende des Auszugs]
Mit freundlichen Grüßen!
Wurstmann