Hallo zusammen.
Ich bin nebenberuflicher Webdesigner. Momentan habe ich einen Kunden, welcher mir persönlich bekannt ist. Dieser macht mir nur Schwierigkeiten, und da wir keinen Vertrag haben, wechselt er auch immer seine Meinung und ich muss nach seiner Nase tanzen. Jetzt hat er einen groben Fehler gemacht - Ich habe die noch unfertige Website auf seinen Webspace hochgeladen, um diverse Tests durchzuführen. Gezahlt hat er noch nicht, damit ist das Urheberrecht (noch) auf meiner Seite. Der Auftraggeber hat diverse Änderungen im Quellcode ohne Absprache durchgeführt. Kann ich den Auftrag abbrechen oder durch sein allgemeines Verhalten mehr verlangen? Immerhin haben wir einen ungefähren Preis ausgemacht, nichts fixes. Durch seine dauernden Änderungswünsche habe ich auch deutlich mehr Zeit investiert als eigentlich gedacht.
Moin,
Meines Wissens nach bist und bleibst du der Urheber, siehe Urheber - Wer ist das? | akademie.de - Praxiswissen für Selbstständige
Der Schöpfer ist diejenige natürliche Person, die das Werk durch eine
persönliche geistige Leistung i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG geschaffen hat.
Wenn, dann kann es doch aus meiner Sicht nur um die Verwertungsrechte gehen.
Ihr habt einen, aber zu welchen Bedingungen und ob du diese auch beweisen könntest, sind eine andere Baustelle.
Jetzt zu deiner eigentlichen Frage. Es sieht so aus, als ob du höchstwahrscheinlich einen Werkvertrag § 631 BGB - Einzelnorm abgeschlossen hast „Ich mache dir eine fertige Seite.“ Jetzt bleibt die Frage übrig: welches Ziel möchtest du erreichen? Soll der Kunde bleiben und du einen angemessenen Mehrpreis erhalten? Oder möchtest du ihn loswerden? Das kannst nur du für dich alleine entscheiden.
aus Kommentierung zu § 649 BGB –Kostenanschlag– im frei verfügbaren Gesetzeskommentar zum BGB
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag
kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige
anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an
Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Selbst wenn dein Auftraggeber jetzt kündigt, so muss er dir die bislang geleistete Arbeit vergüten (grob gesagt) Ob du diesen Anspruch vor Gericht durchsetzen kannst und dann auch wirklich Geld erhältst, ist eine ganz andere Baustelle.
(ps: eine Bitte an die Jura-Profis: bitte korrigieren, so ich denn falsch liege)
Vielen Dank!
das ist unsinn. auch eine mündliche absprache ist ein vertrag. oder musst du beim bäcker jedesmal irgendwas unterschreiben beim brötchenkauf?
natürlich kann es probleme mit dem beweisen geben. und genau DAS ist dein problem.
vielleicht ein versuch wert: per email eine art pflichtenheft anfordern, mit berechnung, was zu sätzliche änderungen zusätzlich kosten würden. unter nennung der ursprünglich abgemachten summe. und dann mal sehen, was kommt. auch eine absage könnte dann eine anerkennung der kosten ohne aufpreis bedeuten, weil das fehlen eines entsprechenden widerspruchs auch ein beweis für die ursprüngliche absprache sein könnte.
Du bist kein Freiberufler, gelle? 99.9% der Auftraggeber in Deutschland weigern sich ein Pflichtenheft für Freiberufler zu erstellen, genau aus den genannten Gründen (in anderen Worten: weil sie z.B. zu dumm sind zum Zeitpunkt der Beauftragung genau zu spezifizieren, was sie wollen, oder den Überblick nicht haben, was das Gewünschte überhaupt programmiertechnisch bedeutet). Freiberufler - und ich arbeite über 20 Jahre in dem Beruf - werden diesbezüglich als Nutten angesehen, wenn man es gut erwischt, dann ist man nur Sachmittel.
Wehrt sich ein Freiberufler in der von dir vorgeschlagenen Art, so kann es sein, dass der Auftrag ganz abgebrochen wird und der Auftraggeber die bis zu dem Zeitpunkt erzielten Resultate für sich behält. Der Freiberufler wird idR nicht klagen, denn zum einen könnte sich das Ganze rumsprechen, zum anderen könnte auch der ehemalige Auftraggeber Maßnahmen einleiten, die dazu führen, dass der Freiberufler jahrelang von niemandem mehr einen Auftrag erhält (und das obwohl der Freiberufler im Recht ist).
Gruß
VB
Was schlägst dann du vor? Ich habe ihm jetzt zu verstehen gegeben, dass er meinen Code nicht einfach so modifizieren darf - bin ja ich der Schöpfer. Kann ich jetzt dadurch, dass er immer mehr als das vom Anfang an gewünschte (was ganz nebenbei bemerkt nicht definiert ist/war) wollte, Zuschläge durch Mehraufwand verbuchen? Muss ich diesen Mehraufwand auch irgendwie beweisen, wenn ja, wie?
Du bist und bleibst der Urheber. Das was dein Kunde hier insbesondere auch nicht hat, ist das Bearbeitungsrecht. Ohne dieses darf er den Code zwar abspeichern und benutzen, aber nicht weiterbearbeiten.
Generell musst du uns erstmal verraten, was für einen Vertrag du -- implizit – abgeschlossen hast: Einen Werkvertrag (>>Ich mach dir für einen fixen Preis deine Webseite wie besprochen<<) oder einen Dienstvertrag (>>Ich arbeite für dich auf Stundenbasis an dem Projekt Webseite<<).
Werkverträge macht jeder Freiberufler idR nur einmal, da diese nur nach hinten losgehen können, und zu den von dir vorgestellten Problemen führen. Hättest du einen stundenbasierten Dienstvertrag, kann dir egal sein, was spezifiziert wurde, da du ohnehin solange bezahlt wirst, bis der Kunde zufrieden ist.
Du kannst den Kunden hier freundlich nach einer Aufstockung fragen. Sagt er Nein, so tritt das von mir schon Gesagte in Kraft. Klagen wirst du nicht, denn damit riskierst du ziemlich viel (mal abgesehen von den Kosten). Ich habe Kollegen, die nach einer derartigen Klage 3 Jahre lang kein Offer mehr bekommen haben!
Gruß
VB
so habe ich das auch nicht geschrieben. vielleicht liest du doch mal näher nach, anstatt auf schlüsselwörter zu reagieren.
vielleicht ein versuch wert: per email eine art pflichtenheft anfordern, mit berechnung, was zu sätzliche änderungen zusätzlich kosten würden. unter nennung der ursprünglich abgemachten summe. und dann mal sehen, was kommt<<
öh,… das war nicht nur ein Schlüsselwort
Da steht etwas von anfordern und Nennung von zusätzlichen Kosten. Das sieht ein Kunde, selbst wenn er 100mal nicht im Recht ist, oftmals von seiner Seite aus als Vertragsbruch an, mit potentiell fatalen Konsequenzen für den Freiberufler.
Gruß
VB
ich habs dir grad schon gesagt:
##LIES was da steht!!
so wird das nichts mit diskussion.
Über das sachliche der derzeitigen Problematik hinaus ein Tipp:
Man erstellt keine Seite auf einem Webspace, auf den andere Personen ungeplant Zugang haben! Sowas macht man als erstes auf seinem eigenen Webspace!
Wenn alles nach Wunsch ist, kann man das Ergebnis „überspielen“. Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, kann man seine eigene Arbeit eben schnell verstecken oder löschen. Bis auf Screenshots und evtl. unvollständige Kopien des Quelltextes hat der andere Vertragspartner dann nicht viel.
Grüße
Dann solltest du aber den Unterschied zwischen Lasten- und Pflichtenheft kennen:
Das Pflichtenheft erstellst du als Auftragnehmer, der Auftraggeber erstellt höchstens ein Lastenheft.
Gruß
Christa
Hi Christa,
das Ganze wird schon jahrelang synonym verwendet, wohl auch weil die allermeisten Freiberufler weder das eine noch das andere jemals in ihrem Leben zu sehen bekommen bzw. niederschreiben (müssen) ![]()
Aber der Ordnung halber: Wenn du dich schon darüber beklagst, dann solltest du es auch bei demjenigen tun, der dieses hier als erstes eingeworfen hat ![]()
Gruß
VB
Hallo VB,
na ja, die Anwendungsentwickler lernen es auf jeden Fall auch heutzutage noch richtig in ihrer Ausbildung. Ob sie das danach auch noch anwenden, entzieht sich meiner Kenntnis.
er hatte „eine Art Pflichtenheft“ geschrieben, und ich habe mich bei dem beklagt, der mit seiner langjährigen Erfahrung gewedelt hatte. ![]()
Gruß
Christa
sogar in meiner Prä-Freiberuflerzeit wurde das nicht gemacht und ebenso wenig mit den Internen, die uns oder denen wir zuarbeiten mussten. Das ist reine Theorie, die in der Regel nirgendwo umgesetzt wird (naja, vielleicht bei Siemens
), auch weil es im Endeffekt zuviel kostet .
Ja, und die sagt, beides gibt es nicht. Und fordert man da etwas ein, kann es nach hinten losgehen.
Gruß
VB
kleine ergänzung: das mit dem urheberrecht kannst du mit ziemlicher sicherheit knicken:
http://www.internetrecht-rostock.de/webseite-urheberrecht.htm
abgesehen davon dass du natürlich das ganze im auftrag erstellt hast und damit die nutzungsrechte auf den auftraggeber übergehen, wenn du nicht anderes abgesprochen hast.