ich habe das Problem, dass ich ein bis Ende des Jahres befristetes Arbeitsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit angeboten bekommen habe, dieses aber wahrscheinlich zum 01.08. kündigen möchte, weil ich dann bei einer anderen Behörde anfangen kann.
Jetzt hoffe ich, dass ihr mir sagen könnt, ob es dabei Probleme geben kann und was ich dabei zu beachten habe.
befristete Arbeitsverträge können nur ordentlich gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.
Das wird von der Arbeitgeberseite eigentlich immer so gemacht.
Hallo,
die ordentliche Kündigung bei bef. AV ist in der Regel ausgeschlossen (§15 Abs.3 TzBfG), außer diese ist im Arbeitsvertrag oder dem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart. Wenn im Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung vereinbart ist, dann kann das AV wie ein unbefristetes AV per schriftlicher Kündigung aufgelöst werden (Kündigungsfristen aus dem Vertrag oder die gesetzlichen sind zu beachten).
Problematischer ist es, wenn die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht im AV drinsteht. Dann ist nur die außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) möglich. Ein Aufhebungsvertrag könnte das befristete AV dann noch auflösen. Ich würde mal davon ausgehen, dass die Agentur eine solche einvernehmliche Lösung auch akzeptiert, um jemanden in ein AV zu bringen.
es kommt drauf an, was in Deinem befristeten Arbeitsvertrag steht, bzw. wie dort die Kündigungsfrist festgelegt ist. Meist enden befristete Arbeitsverträge mit dem Ablauf des Vertrages und eine Kündigung ist oft nur außerordentlich, d. h. wegen eines rechtswidrigen Verhaltens möglich. Es kann auch eine Kündigungsfrist für eine reguläre Kündigung während des befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Daran haben die Arbeitgeber meist kein Interesse, weil sie während der Befristung nicht wieder einen neuen Mitarbeiter suchen möchten. Also: ließ diesen Passaus genau durch, damit kannst Du Probleme ausschließen.
Viel Erfolg!
Hallo,
zunächst kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag steht: Kündigungsfrist.
Ich weiss nicht, ob man einen befristeten Arbeitsvertrag vorab kündigen kann.
Erkundige Dich mal beim Betriebsrat, falls vorhanden, oder bei der Gewerkschaft.
Tut mir leid, wenn ich nicht weiter helfen kann.
Hallo Peter,
bevor Du den Arbeitsvertrag unterschreibst, wirst Du ihn ja lesen.
Es ist heute üblich, in befristeten Arbeitsverträgen ein „normales“ Kündigungsrecht für den Arbeitgeber einzubauen, da ansonsten ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Befristung unkündbar ist.
Aber das Kündigungsrecht eines Arbeitnehmers kann nicht behindert werden, denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet ausdrücklich die Diskriminierung befristet eingestellter Mitarbeiter.
Wenn der nicht kündigen dürfte wäre das ja eine krasse Schlechterstellung des „Befristeten“. Er könnte ja kein besseres Arbeitsangebot annehmen, da er eine Art „Sklavenverhältnis“ mit seinem Arbeitgeber hätte.
Ich würde von Anfang an klarstellen, dass ich möglicherweise zum 1.8. ein (unbefristetes?) Arbeitsverhältnis eingehen kann.
Auf jeden Fall musst Du die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, (Infos zu Hauf bei Google) oder einfach einzelvertraglich eine Art Sonderkündigungsrecht im Arbeitsvertrag vereinbaren.
Viel Glück, Johannes
hallo peter, selbstverständlich kannst den befristeten vertrag kündigen.
Die befristung heißt ja nur das dein arbeitsverhältnis maximal bis zum enddatum läuft. du hast somit die möglichkeit zum monatsende oder mit einer 2 wöchigen frist den arbeitsvertrag aufzu kündigen, versteht sich ja von selbst das erst den neuen vertrag in der tasche haben solltest.
desweiteren hoffe ich für dich das keine kündigungsfrist einhalten mußt.
also zunächst will dir sagen, dass die Bundesagentur für Arbeit einer der schlimmsten Arbeitgeber ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat verschiedene fiktive Firmen gegründet, zwischen denen sie Ihre befristeten Mitarbeiter hin und her schiebt, um das Kündigungsschutzgesetz zum Umgehen. Darüber hinaus herrscht dort in der Regel ein schlechtes Betriebsklima und der Verdienst lässt auch zu wünschen übrig. Das zu diesem Thema!
Vor dem Wechsel ist darauf zu achten, dass du die Kündigungsfrist, welche du entweder in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Kündigungsschutzgesetz findest, einhältst. Kündigen solltest du selbstverständlich nur dann, wenn du den Arbeitsvertrag von deinem neuen Arbeitgeber bereits in den Händen hältst, und das Arbeitsverhältnis von einem ins andere nahtlos übergeht.
natürlich kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden. Du musst dich eben an die Kündigungsfrist halten, und ich würde es nur machen, wenn ich den Arbeitsvertrag bei der neuen Behörde in der Tasche hätte. Zudem müsstest du ja auch Probezeit bei der BA haben, da kannst du sogar ohne Angaben von Gründen i.d.R. zwei Wochen zum Monatsende (oder 4 Wochen) kündigen. Genaueres müsste aber auch im Arbeitsvertrag drinstehn.
Hi,
grundsätzlich ist auch ein befristetes Arbeitsverhältnis ganz normal kündbar. Es muss nur mindestens für 12 Monate bestehen. Es können im Arbeitsvertrag Fristen geregelt sein. So kann z. B. drin stehen, dass die Bestimmungen eines Tarifvertrages gelten, dann richtet sich die Kündigungsfrist nach diesem Tarifvertrag.
Rein gesetzlich gelten folgende Fristen:
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit be-trägt die Kündigungsfrist in einem befristeten Arbeitsverhältnis
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Mein Tipp: lass dir den Arbeitsvertrag zur Ansicht vorlegen und prüfe die Bedingungen.
Maßgeblich ist der Inhalt Ihres Arbeitsvertages. In der Regel sollte dort ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt sein.
Ist Ihre Befristung Sachlich begründet?
Ein offenes Wort, zu Ihrem derzeitigen AG, und Darlegung Ihrer Gründe (unbefistetetes AV)könnte ein gegenseitiges Einverständnis erwirken.
Weitere Infos können Sie bei Ihrem Betriebsrat und Ihrer Gewerkschaft bekommen.
MfG Joachim
hallo peter,
in deinem befristeten arbeitsvertrag wird ja auch die kündigung geregelt sein.
grundsätzlich kannst du auch einen befristeten arbeitsvertrag frist und formgerecht kündigen.
was meiner seits zu bedenken wäre ist
wie sicher ist der neue arbeitsvertrag?
am besten erst dann kündigen wenn der neue arbeitsvertrag unterschrieben ist.
denn wenn du selber kündigst und es mit der neuen einstellung nicht klappt könntest du eine sperre von 90 tagen seitens der arbeitsagentur (alg 1) bekommen.
gruss
hasan
bei der Kündigung eines befristeten Arbeitverhältnisses gelten besondere Kündigungsbedingungen: eine Kündigung vor Ablauf der Befristung muss explizit vereinbart sein oder falls ein Tarifvertrag zugrunde liegt, in diesem verankert sein. Ansonsten gäbe es nur noch die Möglichkeit, eines Aufhebungsvertrages, was einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer vorfristigen Kündigung gleich käme (siehe oben).
Prinzipiell ist jedoch die Agentur für Arbeit bestrebt, Arbeitslose möglichst in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterzubringen, daher sollte Ihr Betreuer Ihnen dazu auch Auskunft geben können.
Im Zweifelsfall müssten Sie dafür sorgen, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr haben möchte und Sie zur Not fristlos kündigt, so dass Sie dann für die Beschäftigung ab 01.08. frei werden.
Einen neuen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, während Sie aus dem alten noch nicht heraus sind, könnte strafrechtliche Konsequenzen nachsichziehen. Versuchen Sie also, sich mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber gütlich zu einigen.