Hallo,
ich hab eine Frage.
Kann ich einen Laptop von den Steuern absetzten und wenn ja den gesamten Kaufpreis?
Vielen Dank.
Hallo,
ich hab eine Frage.
Kann ich einen Laptop von den Steuern absetzten und wenn ja den gesamten Kaufpreis?
Vielen Dank.
Hallo,
ja kannst Du als Werbungskosten. Du musst aber den Kaufpreis durch 3 teilen und kannst in diesem und den zwei nachfolgenden Jahren jeweils ein Drittel vom Preis zum Ansatz bringen. Es sollte aber ein Nachweis dargestellt werden, dass Du mit dem Laptop entweder etwas für die Arbeit machst oder Dich weiterbildest oder ähnliches. Einen PC nur zum Spielen oder nur zum Privatgebrauch erkennt das Finanzamt nicht an.
Gruß
Gunkri
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Hallo Cocky Lee,
ich bin hier zwar als Steurexperte ausgewiesen - aber warum weiss ich auch nicht. Mit anderen Worten: ich kann dir die Frage nicht beantworten. Allerdings habe ich meinen PC absetzen können, bin allerdings auch in der Branche tätig. Und den ganze Preis absetzen ging nicht, der wurde über 5 Jahre abgeschrieben.
Gruß,
Klaus
Hallo,
zu dieser Frage fällt die Antwort nicht so einfach.
Es kommt immer auf den Beruf an.
Hast Du ein eigenes Unternehmen, steht der Absetzung nichts im Wege. Die enthaltene MwSt. kannst Du dann im Rahmen des Vorsteuerabzugs bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen.
Solltest Du aber Arbeitnehmer sein, kommt es immer auf den Beruf an.Wenn Du z.B. Vertreter bist, kannst Du den ganzen Betrag steuerlich geltend machen. Nur musst Du den gesamten Anschaffungswert im Rahmen der Abschreibung auf 3-4 Jahre verteilen.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Schöne Grüße
Hi Cocky Lee,
also, soweit ich weiß, kann ein Laptop oder Computer, wenn er zu 90% beruflich genutzt wird, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Seit 2010 gibt es ein Wahlrecht für die Abschreibung wie folgt:
Entweder:
Poolabschreibung:
Anschaffungskosten (kaufpreis ohne Umsatzsteuer) 150,01 € - 1.000,- € über 5 Jahre mit jährlich 20%
Oder:
Anschaffungskosten 150,01 € (ohne Umsatzsteuer) - 410,00 € = Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung
Oder:
Sollte der Laptop mehr gekostet haben wird über 3 Jahre linear abgeschriebn mit 33,3% Afa.
Es ist sinnvoll, wenn man als Arbeitnehmer nachweisen kann (gegenüber dem Finanzamt), dass der Laptop oder PC überwiegend beruflich genutzt wird.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Viele Grüße Peggy
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Hallo,
wie weise ich das denn nach das ich den laptop für die arbeit nutze? muss ich den dann mit zum Finanzamt nehmen oder wie mach ich das?
Vielen dank für deine Hilfe.
Gruß
Hallo, wenn Du selbständig bist, wird die betriebliche Nutzung eigentlich nicht in Frage gestellt.Ansonsten vielleicht vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass der Laptop für betriebliche Sachen genutzt wird oder so ne Art Fahrtenbuch anfertigen,wo notiert wird wie oft betriebliche Nutzung…kommt auch immer auf den Beruf an, den Du ausübst, bei manchen ist es eindeutig z.B.IT-Experte, etc.
Viele Grüsse , peggy
Normalerweise bei auch privater Nutzung 50 %.
Anschaffungskosten unter 410 €>>> Absetzung in einem Rutsch, dh. 205 €.
Anschaffungskosten über 410 €, z.b 1.7.2010>>>zeitanteilige Absetzung auf drei Jahre verteilt: z.b.600 € X 50 % X 1/3 X 6 /12 = 50 €